Ort: Zürich, ZH · Datum: 21.3.2010 · Fall: Tötungsdelikt
ZH: Das Tötungsdelikt an Michi R. (17†) in der Nacht vom Freitag, 19. auf Samstag, den 20. März 2010, kurz nach 02:00 Uhr, an der gegenüber dem damaligen «Club Q» an der Förrlibuckstrasse gelegenen Örtlichkeit, ist auch über 15 Jahre nach der Tat noch immer ungeklärt. Der Tatort befindet sich in Zürich-West, Kreis 5.
Ausgangslage der Polizei kurz nach der Tat bis zum Fahndungsaufruf (23.03.2010)
Als Vorbemerkung rufe ich die Wetterdaten von dieser Nacht in Erinnerung. Es war eine typische frühlingshafte Nacht ohne Wind bei ca. 5 – 7 °C Aussentemperatur. Es war trocken, es gab keinen Regen am Vortag. Michi R. (17†) starb noch am Tatort an einer oder mehrerer Stich-Verletzung(en). Ebenso wurde ein 20-jähriger Portugiese erheblich verletzt (Stich und Schnittverletzungen), konnte aber bald nach der Tat (bis 23.03.2010) das Spital verlassen. Zum Tatablauf gibt es aber nur wenige Informationen. Hier kann spezifisches Täterwissen, welches aus ermittlungs-technischen Gründen zurückgehalten wird, den Ausschlag gegeben haben. Klar ist zu diesem Zeitpunkt nur, dass mit einem Messer zugestochen wurde, nicht aber wie und wie oft. Das Messer muss der Täter bereits auf sich getragen haben. Das Messer wurde später auch nicht in Tatortnähe gefunden. Auch über die mögliche Beschaffenheit der Klinge wurde zu diesem Zeitpunkt nichts veröffentlicht. Zudem gingen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass sich Täter und die beiden Opfer, aber auch nicht die Opfer untereinander, gekannt haben. Trotz vereinzelter Hinweise und einer konkreten Befragung eines ausfindig gemachten Zeugen und des überlebenden Opfers führten die Ermittlungen zu keinem konkreten Tatverdächtigen. Bis heute.
Trotzdem scheint ein gezielter Angriff, zum Beispiel, aus Rache/Vergeltung für die Ermittler nach dem Ermittlungsstand wenige Tage nach der Tat vorerst nicht vorzuliegen. Täter und Opfer, auch die Opfer untereinander, kannten sich vorgängig nicht, schreibt die Staatsanwaltschaft noch kurz nach der Tat. Die Polizei hatte eher Glück, dass besagte Kamera – nicht gerade rechtskonform – nicht nur den Privatgrund in der Linse hatte, sondern auch den Bereich des der Förrlibuckstrasse. Aber ebenso bemerkenswert: Es gibt offensichtlich nur diese eine Aufzeichnung der Kamera. Der Täter hat also offensichtlich nicht zuerst eine Runde gedreht, um sich ein Bild der Situation zu machen, oder allfällige Dealer ausfindig zu machen. Er wusste offensichtlich genau, wo er hinwollte. Aus diesem Grund ist es von grosser Bedeutung, wo der Tatort ganz genau war.
Die Presse schreibt nur, «gegenüber des Club Q». War der Tatort also rechts des Kamerabereiches oder doch eher links? Wäre der Tatort aber auf der linken Seite des Kamerabereiches, hätte der Täter wenden müssen und wäre nochmals von der Videokamera erfasst worden. Keinen anderen Schluss lässt die spätere Zeugenaussage über den Fluchtweg zu. Da sich der ganze Parkhauskomplex doch sehr erstreckt, ist nicht davon auszugehen, dass er die ganze Förrlibuckstrasse wieder abgefahren ist, um von da aus auch Richtung Hardturm zu flüchten. Dies käme zeitlich wohl eher nicht hin und würde dem spezifischen Täterverhalten wohl eher nicht entsprechen.
Die Zeit zwischen der Aufnahme und der Tat ist zu kurz. Nach Angaben der Polizei fand die Tat «kurz nach 2:00 Uhr» statt. Haben die Ermittler genügend Videomaterial der Überwachungskamera sichergestellt? Dabei denke ich auch an die wesentliche Zeitpanne eine Stunde früher. Blick hat darüber berichtet, dass es schon ca. eine Stunde vor der eigentlichen Tat eine Auseinandersetzung gab. Es wäre doch möglich, dass der Täter schon eine Stunde früher in den Bereich der Kamera gefahren sein könnte. Bessere Bilder gäbe es zwar nicht, aber für das Bewegungsprofil wäre dies sicher nicht ganz unbedeutend. Vor allem: Was machten Michi R. (17†) und Marco L. (20) in dieser Stunde vor der Tat, waren sie kurz im Club oder nicht? Immerhin waren es nicht gerade angenehme 5 – 7 °C Aussentemperatur. Sicher auch interessant wäre zu wissen, ob sie regelmässige Besucher des Clubs waren oder eher vor allem vor dem Club Drogen dealten. Wurde genügend Überwachungsmaterial des Club Q gesichert?
Signalement des Verdächtigen durch die Polizei veröffentlicht
Das Fahrrad ist ein eher auffälliges Model, ein dunkler Beach-Cruiser, geschwungener Lenker, geringe Sattelhöhe und zweifarbige Reifen. Der Verdächtige wird wie folgt beschrieben: «Typ Latino, gebrochen Deutsch sprechend, hat schlechte Zähne und dunkles Haar». Das Signalement: Er soll zur Tatzeit ein langärmliges, weisses Sweatshirt und darüber ein vermutlich rotes T-Shirt getragen haben. Alter: 20 – 35 Jahre; Körpergrösse 185 – 190 cm. Keine Angaben gibt es insbesondere zu den Schuhen und der Hose. Auf dem schlechten Bild meine ich auch eine Umhängetasche zu erkennen. Aber dazu gibt es keine Angaben. Auffällig ist noch, dass ein Zeugenaufruf in spanischer Sprache auch auf einer Internetseite publiziert wurde, die heute nicht mehr erreichbar ist, sich aber an dominikanische Personen richtete, die in der Schweiz wohnen. Unklar bleibt, ob der Verdächtige nicht auch aus einem südamerikanischen Land wie Brasilien, Argentinien oder dergleichen hätte stammen können.
Wobei die ChatGPT-Analyse eher auf eine Grösse von 170 – 180 cm kommt, was es aber nur mit Vorsicht zu berücksichtigen gilt.
Phantombild des Täters
Irritierend wirkt auf mich die Tatsache, dass kein Phantombild des Täters veröffentlicht wurde. Immerhin hätte Marco L. (20) das Gesicht des Täters hinreichend beschreiben können. Stattdessen gibt es nur wage Fahndungshinweise wie «Typ Latino», «ungefähres Alter», «ungefähre Grösse» und «schlechte Zähne». Ein Phantombild wäre auch aus weiteren Gründen evident: Es musste wiederum aufgrund des Täterprofils mit einer Flucht ins Ausland gerechnet werden.
Ausgehend von einem Phantombild könnte heute mit modernen Möglichkeiten das ungefähre Aussehen im Alter von 35 – 50 Jahren rekonstruiert werden. Spekulation ist natürlich, dass ich das damalige Alter des Täters aufgrund seiner Verhaltensmuster eher bei 20 – 25 Jahren ansetzen würde.
Auf einem Beach-Cruiser zum Tatort und von diesem geflüchtet
Dieses Fahrradmodel eignet sich von seiner Beschaffenheit her nicht, schnell zu fahren. Es muss davon ausgegangen werden, dass keine Diebstahlmeldung über ein solches Fahrrad vorlag. Auf alle Fälle gibt es dazu keine Angaben der Polizei, dass der Diebstahl eines solchen Fahrrades mit der Tat in irgendeiner Form in Verbindung stehen könnte. Möglicherweise konnte er dieses Fahrrad günstig erwerben, sei es bei einem Fahrradhändler oder auf dem Flohmarkt. Man hätte hier wohl nicht in ganz Zürich suchen müssen, sondern gezielt Händler im Umkreis von ca. 1.8 km um den Tatort, bzw. im Zeugenaufruf explizit nach Personen suchen müssen, die im selben Umkreis an Flohmärkten möglicherweise ein solches Fahrrad verkauft oder zumindest gesehen haben. Warum nur im Umkreis von 1.8 km, dazu später mehr.
Laut Aussagen flüchtete der Täter in Richtung Pfingstweidstrasse. Dabei wird er die Duttweilerbrücke nicht überquert haben. Wiederum nur Spekulation, aber aus psychologischer Sicht wohl dahingehend verständlich, weil sich die Brücke sehr lange dahinzieht, gut beleuchtet ist und – wie es zu vermuten ist – blutverschmierte Kleidungwohl eher auffallen würde.
Vorstellung über die Verhältnisse rund um den Club Q
Ein Bericht von 20min, verfasst von David Torcasso, aktualisiert letztmalig am 23. März 2010, gibt etwas die Stimmung und die Verhältnisse rund um den Club Q wieder und wurde wie folgt publiziert:
Nachdem Michi R. (17) in der Nacht auf Samstag vor dem Club Q erstochen worden ist, fordern Clubbetreiber Massnahmen: «Die Polizeipräsenz im Quartier Zürich-West ist in der Nacht zu tief», sagt Q-Mitinhaber René Götz. Er fordert deshalb mehr Polizei vor seinem Club und in der umliegenden Ausgehmeile im Kreis 5. Man überlege sich auch, die Club-Security rund ums Lokal patrouillieren zu lassen und nicht bloss vor dem Eingang. Unterstützung erhält Götz vom Verein Safer Clubbing, dem das Q und zehn weitere Zürcher Partylokale angehören: «Wir möchten nächste ¬Woche einen runden Tisch mit der Polizei und den Quartierpräsidenten durchführen», sagt Präsidentin Sigi Gübeli. Die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Clubs müsse angesichts der steigenden Gewalt dringend verbessert werden: «Die Clubs sind nicht in der Lage, Polizei zu spielen, sie machen jetzt schon mehr, als eigentlich zu ihrem Aufgaben-bereich gehört.» Die Gewalttaten würden ja meist auf öffentlichem Grund geschehen. Stapo-Medienchef Marco Cortesi sagt, die jetzige Präsenz in der Ausgehmeile genüge: «Wir können nicht ein Dutzend Polizisten vor jeden Club stellen – dafür fehlen uns die Leute.» Die Polizei sei in den Ausgehzonen präsent, könne aber trotzdem nicht jeden Streit verhindern. Ursache für Gewalt sei oft übermässiger Drogen- oder Alkoholkonsum: «Hier sind die Clubs gefordert.» Der Unbekannte, der Michi R. getötet hat, war gestern noch flüchtig.
«Blick» macht neue Details bekannt
Dann überraschendes: «Blick» veröffentlicht am 1. Juli 2010 – also etwas mehr als drei Monate nach der Tat - einen Bericht unter dem Titel «Wende im Mordfall Club Q – Erstochener Lehrling Michi R. (17†) kannte seinen Mörder» (Red. Viktor Dammann). Viktor D. beruft sich auf einen Informanten. Blick schreibt über den Täter von einem «grossgewachsenen Latinotyp mit schlechten Zähnen». «Blick» bestätigt, dass die Polizei zuerst davon ausging, dass sich Täter und Opfer sowie die Opfer untereinander nicht kannten. Das in den Berichten erwähnte zweite und schwer verletzte Opfer wurde bisher «der Portugiese» genannt. Bei Blick erhält er nun einen Namen. Er heisst Marco L. (20), damals offenbar Pizzabäcker, soll einem Kollegen erzählt haben, dass der Täter nach Drogen fragte. Dann wollte der Fremde gratis ins Q mitkommen. Plötzlich habe dieser ein langes gezacktes Messer gezückt. Eines wie in einem Rambo-Film. Hier bekommen wir erstmals eine Beschreibung der Tatwaffe. Damit nicht genug. Weiter erfährt Blick, dass der Täter offenbar schon eine Stunde vor der Tötung in der Nähe des Clubs Q mit den späteren Opfern in Streit geriet. Der damals zuständige Staatsanwalt Alexander Knauss bestätigte, dass eine entsprechende Zeugenaussage vorliegen würde. «Blick» recherchiert weiter und erfährt, dass Michi R. (17†) kein unbeschriebenes Blatt war. Im Oktober 2009 überfiel Michi R. (17†) mit Marco L. (20) gemeinsam eine Taxifahrerin. Marco L. (20) wurde damals für dieses Delikt zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Ermittlungsergebnisse vs. Blickrecherche
Es fällt auf, dass die Ermittlungen unmittelbar nach der Tat keine Informationen darüber hatten, ob sich Michi R. (17†) und Marco L. (20) kannten. Dies trotz der Tatsache, dass ein gemeinsam begangenes Delikt aktenkundig war. Unter Beizug des Dossiers zum Überfall auf die Taxifahrerin wäre sofort aufgefallen, dass sich Michi R. (17†) und Marco L. (20) eben doch kannten. Hier muss man zum Schluss kommen, dass Marco L. (20) in einer ersten Einvernahme falsch aussagte oder zumindest wesentliche Informationen zurückhielt. Kam es daraufhin zu einer weiteren Einvernahme? Wir wissen es nicht. Wenig plausibel erscheint, dass Informationen bewusst zurückgehalten wurden. Hier sei daran erinnert, dass in einem Mordfall, der nicht innert 48 Stunden aufgeklärt wird oder zumindest eine heisste Spur vorliegt, die Chance diesen Fall zu klären, bereits um 50 Prozent gesunken ist.
Ein weiterer Zeugenaufruf vom 4. August 2011 brachte keine weiteren Erkenntnisse. Vielleicht ging die Polizei damals auch von einem schnellen Fahndungserfolg aus, was eine penible und feinmaschige Spurensicherung negativ beeinflusste (reine Spekulation). Immerhin hatte man Zeugen und Täterbeschreibungen, mindestens eine Videosequenz des Verdächtigen – wenn auch eine schlechte – und konnte von einer Person ausgehen, die sich im Drogen- und/oder Dealer-Milieu bewegte. Aber nichts davon führte offensichtlich zum vermeidlich erhofften raschen Erfolg. Die Polizei setzte in er Folge eine Belohnung von CHF 10'000.- aus. Ob diese heute noch ausgelobt ist, wissen wir nicht.
Situation Förrlibuckstrasse/Mühleweg mit Kamerafokus. Nach der Tat soll der Täter laut Zeugenaussagen entlang des Mühleweg Richtung Pfingstweidstrasse geflüchtet sein.
Ab Pfingstweidstrasse gibt es zwei Möglichkeiten (vom Fluchtweg aus orientiert): Einerseits nach rechts, Richtung Altstetten, andererseits nach links Richtung Duttweilerbrücke/Escher Wyss.
Es bleibt aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass er in Richtung Hardbrücke/Escher Wyss flüchtete, dann aber über die Duttweilerbrücke seine Fahrt fortsetzte.
Eine weitre, aber unwahrscheinlichste Variante ist über die Pfingstweidstrasse leicht rechts und dann gerade aus. Dort gelangt man aber nur in eine Sackgasse, ohne dass auch ein Fahrrad problemlos weiterkäme. Auf der Karte kann ich keine Strassenbezeichnung finden, es könnte sich aber die Fortsetzung des Mühleweges handeln.
Videosequenz mit dem Täter
Aufgenommen wurde der Täter kurz vor der Tat von einer Überwachungskamera. Auf Grund der zugleich abgebildeten Einfahrt zum Parkhaus und des auffälligen Runden Schutzdachs für die Ticketstation, kann der Standort der Kamera eindeutig bestimmt werden. Warum Einfahrt: Von der Strasse her kommt zuerst die Ticketstation und erst dann die Schranke. Bei einer Ausfahrt muss es gerade umgekehrt sein. Ein weiter Unterschied ergibt sich zum Bericht von Blick: Dort wird davon geschrieben, dass es sich um ein Bild kurz nach der Tat handle. Davon ist eher nicht auszugehen. Der Zeitstempel des Bildes gibt 1:59:15 an. Das Bild wurde von der Polizei veröffentlicht, allerdings ist die Qualität offenbar zu schlecht, um die Polizei wesentlich weiterzubringen. Kurz danach kam es laut Polizeiangaben bereits zur Tat. Ob es sich dabei um die einzige Videosequenz mit dem Täter handelt, ist unklar. Wenn die Tat also kurz nach 2:00 Uhr geschah und die Mitteilung der Polizei damit richtig liegt, vorausgesetzt, es wurde überprüft, ob der Zeitstempel mit der Echtzeit überhaupt übereinstimmt, muss der Tatort also aus Videosicht später auf der von der Kamera nicht mehr abgedeckten rechten Seite in der Förrlibuckstrasse geschehen sein. Dies wirft aber auch wieder Fragen bezüglich des Fluchtweges auf: Für den Fluchtweg müsste er wieder zurückgefahren, nach rechts in den Mühleweg eingebogen sein und von da aus Richtung Pfingstweidstrasse. Dies würde aber bedeuten, dass es mindestens eine zweite Videosequenz geben müsste.
Der Täter hätte von da aus einige weitere Fluchtmöglichkeiten, trotzdem würde die Angabe «Richtung Pfingstweidstrasse» zutreffen.
Als nächstes habe ich die möglichen Fluchtruten auf einer Karte dargestellt.
Tatortspuren
Darüber wird naturgemäss nichts öffentlich gemacht. Trotzen wäre es zumindest gut zu wissen, ob der Tatverdächtige Raucher war oder nicht. Immerhin hatte er sich zwei Stunden um den Tatort aufgehalten. Falls ja, wäre es zu erwarten gewesen, dass sämtliche Zigarettenstummel eingesammelt würden, wenn auch nur dann untersucht, wenn es sich als erblich erweisen könnte oder konkrete Hinweise durch Zeugen ergeben hätten, wo genau er vor der Tat noch geraucht hat. Es ist ebenso gut möglich, dass er auf diesem Weg noch geraucht hat und den Stummel wegwarf. Zugegeben, eine aufwändige Spurensicherung.
Weiter ist nicht bekannt, wie sehr sich der Täter bei seiner Tat mit Blut der Opfer verunreinigt hat. Ein genaueres Bild kann nur von genauen Zeugenaussagen, den Schnitt und Stichwunden abgeleitet werden. Seine Hände zumindest, müssten stark mit Blut verschmiert gewesen sein. Auch auf dem weissen Sweat-Shirt müsste leicht erkennbare Blutspuren vorhanden sein. Um weniger aufzufallen hätte er das weisse Sweat-Shirt durchaus weggeworfen haben können. Für die weitere Fahrt nach Hause, hätte das rote T-Shirt gereicht. Fakt ist aber, dass nirgends irgendetwas gefunden wurde.
Möglicher Wohnort des Verdächtigen durch Täterverhalten
Die Eingrenzung des möglichen Aufenthaltsortes bzw. Wohnortes des Tatverdächtigen scheint möglich: Er war mit dem Fahrrad unterwegs und war offenbar nicht besonders warm gekleidet, immerhin hatten wir in dieser Nacht nur ca. 5 – 7 °C. Er wollte sich dort in einem ersten Treffen, welches rund eine Stunde vor dem Tötungsdelikt wohl nur kurz mit Drogen versorgen, um dann wieder nach Hause zu radeln. Er war für die Temperaturen nur eher leicht bekleidet. Allerdings wissen wir nichts über seine Bekleidung beim ersten Aufeinandertreffen. Hatte er eine Jacke an? Ansonsten wir er sich nicht umgezogen haben. Mutmasslich gab es aber beim ersten Treffen eine Auseinandersetzung, über die wir nichts wissen. Der Bericht von Blick mutmasst, dass er durchaus möglicherweise nach Hause radelte, um die Tatwaffe zu holen und zurückzukehren. Wollte er sich so Respekt verschaffen? Fakt ist, dass es ihm innert beinahe genau einer Stunde gelang, vom Tatort nach Hause zu gelangen, sich das Messer zu holen, und wieder an den Tatort zurückzukehren. Dabei muss er sich Richtung Kreise 4, 5, 9 bewegt haben und wieder zurück.
Täterverhalten nach Bericht von Blick
Wenn wird voraussetzen, dass die bisherigen Erkenntnisse zutreffen, ergibt sich, dass der Täter innerhalb einer Stunde an seine Wohnadresse zurückkehrte, sich das Messer holte und wieder an den Tatort zurückkehrte. Dies sind immerhin drei Wegstrecken in besagtem Zeitraum. Dabei kann wohl das Beachten von Rotlichtern ignoriert werden, da wir uns in der Zeit von 01:00 bis 2:00 Uhr bewegen. Hier noch eine Unsicherheit: Wie lange blieb der Täter zu Hause. Entschloss er sich erst nach und nach an den Tatort zurückzukehren, weil die in dieser Zeit eingenommenen Drogen zu einer Enthemmung führte und die Wut über das Geschehene steigerte? Je länger der Täter also zu Hause war, um so kürzer ist der Mögliche Radius, in dem sich sein Wohnort befand.
Weitere Möglichkeit
Vielleicht sollten wir noch eine weitere sehr plausible Variante berücksichtigen: Nach dem ersten Treffen kehr er zurück, hat aber zuerst nicht vor sich nur das Messer zu holen. Es gibt zu diesem Zeitpunkt noch keinen Tatvorsatz. Nach der Einnahme weiterer Drogen, wird er zusehends enthemmter, die Wut in ihm über das erste Treffen steigert sich und wird gar irrational, bis er sich entschliess, mit dem Messer zurückzukehren und sich "Respekt" zu verschaffen. Fraglich ist, reicht die Zeit aus, dass irgendeine Droge, innert der möglichen Zeit, diesen Effekt zu erzeugen vermag und bis zur Tat anhält? Nehmen wir an, er wohnt nur 10 Minuten vom Tatort entfernt. Dann wäre die mögliche Zeit für diese Entwicklung (-5 Min. für rein/raus etc.) max. 40 Minuten. Anbei typische Substanzen in der Szene üblich sind und den Effekt erzielen könnten.
Plausible Mikrotimeline (zeitlicher Aspekt)
- ~01:05 Ende des ersten Aufeinandertreffens → 01:15 zu Hause.
- Z01:17 Konsum (z. B. Crack/Kokain nasal/geraucht).
- 01:20–01:30 deutliche Enthemmung/„Wut lädt nach“ (Peak je nach Stoff).
- ~01:35–01:40 Entschluss, loszufahren → ~01:50–01:58 wieder am Tatort.
- 01:59: Von der Videokamera erfasst.
- ~02:00 ++ Eskalation.
Einschätzung
- Für einen zielstrebigen Rückweg in wenigen Minuten mit aufkochender Wut/Kränkung sind am plausibelsten: Crack/Kokain (nasal/geraucht), Meth oder Cathinone – ggf. plus Alkohol.
- „Erst nicht vorgehabt – dann enthemmt entschieden“ ist neuropsychologisch stimmig bei Stimulanzien (Impulskontrolle ↓, Feindseligkeit ↑).
- Diese Pharmadynamik ist vereinbar mit der knappen Zeitspanne.
Eher grenzwertig oder untypisch für gezielte Rückkehr in 40 Min
- Ketamin/PCP: rascher Eintritt möglich, aber starke Dissoziation → eher wirr/unfokussiert als „zielstrebig Respekt verschaffen“.
- GHB/GBL: 10–20 Min bis Wirkung, aber Sedierung überwiegt; aggressive Eskalation selten.
- Benzodiazepine/Opioide: eher dämpfend; Aggression nur selten paradox.
Mögliche Wohnortentfernung nach diesem Szenario (Bisherige Aspekte berücksichtigt)
Der Täter legt diese Strecke immerhin vier Mal zurück, wenn die Angaben von «Blick» stimmen. Unter allen Aspekten, die wir kennen, ist von einer eher kürzeren Distanz von bis zu ca. 1.8 km auszugehen.
Fluchtweg von Pfingstweidstrasse Richtung Zürich-Altstetten
Unter Berücksichtigung aller Faktoren, kann der mutmassliche Wohnort des Täters hier wie folgt eingegrenzt werden:
Fluchtweg von Pfingstweidstrasse Richtung Duttweiler-Brücke
Mitpreisspiegel
Da es hier im Wesentlichen um Wahrscheinlichkeiten geht, welche einen möglichen Wohnort des Täters einschränken sollen, möchte ich in einem weiteren Punkt auf den Mietpreisspiegel und die damit verbundenen Aspekte eingehen. Insgesamt sind die Preisrelationen / Preisentwicklungen zwischen den Quartieren stabil, Kreis 4 hat seit 2000 besonders stark aufgeholt.
Einordnung: Stadtweit liegt der Median bei 25.5 CHF/m²; Altstadt (Kreis 1) ist mit 36.3 CHF/m² die Spitze, Riesbach (Kreis 8) bei rund 31.8 CHF/m².
- 1. Mietpreis-Relativität (günstiger = eher wahrscheinlich),
- 2. Überlappung mit dem aktuellen Flucht-Sektor (LETZ–RIGHT, 166.83°–210.79°),
- 3. Wohnbestandsdichte/Verfügbarkeit (Kreis 5 deutlich weniger Wohnanteil).
- Aussersihl (K4): 28.0
- Industrie (K5): 27.5
- Altstetten (K9): 24.3
- Albisrieden (K9): 25.4
- Preis-Score = (Stadtmedian 25.5 / Quartiermedian), min-max-normalisiert auf [0..1]
- Sektor-Score(LETZ–RIGHT): Altstetten 1.0, Albisrieden 0.8, Aussersihl 0.5 (Rand/teilweise), Industrie 0.2 (überwiegend ausserhalb)
- Dichte-Score (Wohnanteil/Verfügbarkeit): Altstetten 1.0, Albisrieden 0.9, Aussersihl 0.7, Industrie 0.
Mögliche Einschränkung des Wohnortes des Täters durch Handydaten/Funkzellenscreening
Cell-Site Cluster Analyse (Hotspot centered: Club Q)
Täterverhalten in der Zeit nach dem Tötungsdelikt
Was uns der Bericht des «Blick» noch eröffnet
Verbindung zwischen dem Taxiüberfall und dem Tötungsdelikt
Personenfreizügigkeit mit der EU
Wir können daraus schliessen, dass einerseits die Personenfreizügigkeit wie vor allem auch das Schengen-Dublin-Abkommen ab 2008 griffen. Dies bedeutet, dass Zollkontrollen nach und nach durch Stichkontrollen (später vor allem im grenznahmen Raum) abgelöst wurden. Dies als Hintergrund für die nachfolgenden Überlegungen.
Variante: Flucht innerhalb der Schweiz
Flucht ins nahe Ausland
Flucht mittels eines Linienfluges (Zürich, Basel, Genf)
Kombinationen mit der Flucht mit einem Fahrzeug und danach Flug (Zürich, Basel, Genf) aus dem Ausland
Mögliche Hilfe der Öffentlichkeit
Finanzielle Möglichkeiten
Weitere Aspekte, die offensichtlich zu keinen belastbaren Spuren des Tatverdächtigen führten, bzw. von den Ermittlungsbehörden zurückgehalten werden.
Grosse Limmat Reinigungsaktionen vom Samstag, dem 20. November 2010
Rückführung von Marco L. (35) mittels Hypnose
Mantrailer-/Bloodhound-Hunde
Zur Verjährungsfrage im Fall des Tötungsdeliktes an Michi R. (†):
Auskunft der Staatsanwaltschaft von Angang Oktober 2025
Zeugenaufruf
Die Kantonspolizei Zürich bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Wer hat in der Nacht auf Samstag, 20. März 2010, im Bereich Förrlibuckstrasse / Limmatplatz / Schiffbau / Hardplatz verdächtige Personen oder Fahrzeuge gesehen? Wer kann Angaben zum abgebildeten Mann machen? Hinweise bitte an die Kantonspolizei Zürich, Tel. 044 247 22 11.
Hinweise geben
Wenn Sie Informationen zu diesem Fall haben, nutzen Sie bitte das Hinweisformular.