Ort: (Ober)-Winterthur, ZH · Datum: 3/4.10.2005 · Fall: Tötungsdelikt

ZH: Tötungsdelikt an Ursula Flügel (53†)

Am 4. Oktober 2005 wurde in der Nähe der Deponie Riet bei Oberwinterthur die Leiche von Ursula Flügel (†53) aufgefunden. Die deutsche Staatsangehörige war Opfer eines schweren Gewaltdelikts geworden. Trotz umfangreicher polizeilicher Ermittlungen konnte der Täter bzw. die Täterschaft bis heute nicht ermittelt werden.

Abb. 01

Abb. 01: Passfoto Ursula Flügel (53†)

Abb. 02: Übersichtskarte Region (Ober)-Winterthur mit Angabe des Fundorts der Leiche (rote Markierung)

Die Tat

Am Dienstag, dem 4. Oktober 2005, befuhr ein Werkarbeiter gegen 9:00 Uhr morgens mit einem Traktor die Deponiestrasse, die zur Abfalldeponie Riet führt. Seiner Aufmerksamkeit ist es zu verdanken, dass die Leiche rasch entdeckt wurde.

Abb. 03: Luftbild Werkhof und Deponie (Teilansicht), Foto: ©Stadt Winterthur

Abb. 04: Kartenansicht Detail Deponie Riet

Nach den frühen Berichten bemerkte der Arbeiter zunächst eine Damenhandtasche, die am Strassenrand lag. Er hielt an und stieg vom Fahrzeug ab. Erst danach erkannte er im nassen Unterholz neben der Strasse den Körper einer zierlichen, blondhaarigen Frau. Beim Näherkommen wurde sofort deutlich, dass die Frau tot war; ihr Kopf war schwer verletzt und sichtbar zertrümmert.

Abb. 05: Zufahrt zur Deponie (Werkareal), Ablageort der Leiche

Abb. 06: Tatort, nachts, beleuchtet (Wetterverhältnisse entsprechen nicht den Gegebenheiten in der Tatnacht)

Der «SonntagsBlick» griff den Fund Jahre später in einer Serie über ungelöste Mordfälle (26.02.2016) erneut auf und schilderte die Entdeckung in zugespitzter Form. Demnach sei der Arbeiter auf dem Weg zur Znüni-Pause gewesen und habe zunächst geglaubt, es handle sich um eine entsorgte Schaufensterpuppe. Erst beim genaueren Hinsehen habe er realisiert, dass es sich um die Leiche einer brutal zugerichteten Frau handelte.

Diese spätere Darstellung steht in mehreren Punkten im Widerspruch zu den frühen Berichten aus dem Jahr 2005. Damals wurde weder von einer vermeintlichen Schaufensterpuppe noch von einer Znüni-Situation berichtet. Ebenso impliziert die spätere Schilderung, die Leiche sei sicher in der Nacht zuvor abgelegt worden. Diese Annahme lässt sich aus der Wahrnehmung des Finders jedoch nicht ableiten und ergab sich erst im Zuge der Ermittlungen, insbesondere durch die Auswertung der Mobilfunkdaten (letzter Anrufversuch um 22:55 Uhr am Vorabend).

Es ist zudem nicht ausgeschlossen, dass der Arbeiter bei einer früheren Durchfahrt am Vortag – etwa bei schlechten Sichtverhältnissen – den Leichnam übersehen hatte.

Unklar bleibt auch, ob der Arbeiter für seine Pause denselben Weg zurückfuhr, wie bei der Hinfahrt und wie viel Zeit zwischen den einzelnen Fahrten verging. Theoretisch wäre es denkbar, dass die Ablage sogar in diesem Zeitfenster erfolgte. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der 4. Oktober 2005 ein Dienstag war, also der zweite reguläre Arbeitstag der Woche.

Der «SonntagsBlick» präzisierte den Ablageort später dahingehend, dass sich dieser rund 100 Meter vor dem Eingang zur Deponie befunden habe. Die dazu veröffentlichten Fotos zeigen die Fundstelle in Richtung Werkgelände, nicht jedoch in Richtung der eigentlichen Deponie, die sich noch über eine längere Strecke erstreckt. Ersichtlich ist aber auch: Es gab kein Eingangstor, welches Nachts geschlossen und abgesperrt wurde.

Wetterdaten für die Zeit vom 3. Okt. 2005, 17:00 Uhr, bis 4. Okt. 2005, 8:00 Uhr.

Für die Rekonstruktion des Geschehens spielen die Wetterverhältnisse eine wichtige Rolle, da sie sowohl das Tatgeschehen als auch die Auffindbarkeit von Spuren beeinflussen können. Für den Zeitraum vom 3. Oktober 2005, 17:00 Uhr, bis zum 4. Oktober 2005, 8:00 Uhr lassen sich die Bedingungen wie folgt zusammenfassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Umstellung auf die Winterzeit erst am 30. Oktober 2005 erfolgte.

Grunddaten

  • Ort: Deponie Riet, Oberwinterthur
  • Sonnenuntergang: 03.10.2005 ca. 19:01 MESZ = 17:01 UTC
  • Sonnenaufgang: 04.10.2005 ca. 07:27 MESZ = 05:27 UTC

Gesamtwetterlage – Überblick - Kurzfassung

Die Nacht war durchgehend nass, tief bewölkt und zeitweise neblig-dunstig. Es herrschten sehr eingeschränkte Sichtverhältnisse bei kaum vorhandenem Wind.

Aus forensischer Sicht bedeutet dies: schlechte Sicht, gedämpfte Geräuschübertragung, nasser Boden sowie fehlendes natürliches Restlicht durch Sterne oder Mond.

Niederschlag – erste Nachthälfte (ca. 19:20–23:50 UTC | 21:20–01:50 MESZ)

  • >durchgehend Regen (RA)
  • - zeitweise Sichtminderung bis ca. 3000 m
  • gegen 23:50 UTC-Übergang zu leichtem Nieselregen (-DZ)

Der Boden war eindeutig durchnässt; es bestand eine anhaltende Durchfeuchtung.

Niederschlag - Zweite Nachthälfte (00:00–05:30 UTC | 02:00–07:30 MESZ)

  • überwiegend leichter Nieselregen (-DZ)
  • keine vollständige Abtrocknung
  • Niederschlag endete erst nach Sonnenaufgang

Sichtverhältnisse

Typische Werte:

  • meist 4000–5000 m
  • zeitweise 3000 m, vereinzelt 2000 m

In Kombination mit Niederschlag und hoher Luftfeuchte führten diese Bedingungen zu diffuser Wahrnehmung, starker Lichtstreuung durch Scheinwerfer sowie deutlich eingeschränkter Detailerkennbarkeit – insbesondere ausserhalb beleuchteter Bereiche wie im Umfeld der Deponiestrasse.

Bewölkung und Wind

  • durchgehend tiefe Schichtbewölkung (BKN 009–015)
  • zusätzliche sehr tiefe Wolkenfetzen (SCT/FEW 001–005)
  • kaum Wind (meist VRB 0–2 kt)

Kein Sternen- oder Mondlicht, selbst bei theoretischer astronomischer Sicht.

Temperatur und Feuchte

  • Temperatur: 9–10 °C
  • Taupunkt: 9–10 °C → nahe Sättigung

Die Luft war nahezu gesättigt. Dies begünstigte Dunst- und Nebelbildung, rasch durchnässende Kleidung, rutschige Oberflächen und kaum Verdunstung.

Das Opfer

Ursula Flügel (†53) lebte als alleinstehende Frau im deutschen Überlingen und war deutsche Staatsangehörige. Sie war gelernte Hauswirtschaftsgehilfin und arbeitete in den Jahren vor ihrem Tod in Teilzeit in der Altenpflege. Das genaue Arbeitspensum ist nicht bekannt. Der «SonntagsBlick» bezeichnete ihre Tätigkeit pauschal als die einer „Putzfrau“.

Die Wohnung hatte sie von ihren verstorbenen Eltern übernommen. Sie lebte eher zurückgezogen und hatte kaum Kontakt zur Nachbarschaft. Nachbarn berichteten, regelmässig Staubsaugergeräusche gehört zu haben, was darauf hindeutet, dass sie ihre Wohnung selbstständig und ordentlich führte.

Seit Jahren war Ursula Flügel jedoch schwer drogenabhängig. Aus diesem Grund hielt sie sich regelmässig im Winterthurer Drogenmilieu auf. Zu welchen Tages- oder Nachtzeiten dies überwiegend geschah, ist nicht bekannt. Ebenso unklar ist, ob sie über ein eigenes Fahrzeug verfügte oder jeweils mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Winterthur reiste.

Als bekannter Treffpunkt des Drogenhandels galt das Rondell beim Stadtgarten (Merkurplatz). Zum Zeitpunkt ihres Todes befand sich Ursula Flügel in einem Methadon-Programm, einem Substitutionsverfahren für Heroinabhängige.

Abb. 07: Tatort, nachts, beleuchtet (Wetterverhältnisse entsprechen nicht den Gegebenheiten in der Tatnacht)

Mehrere Personen aus ihrem Umfeld betonten, dass sie nicht dem gängigen Bild einer verwahrlosten Drogenabhängigen entsprach. Sie habe gepflegt gewirkt, einer Arbeit nachgegangen und im Alltag freundlich und hilfsbereit agiert. In ihrem Wohnumfeld in Überlingen war ihre Abhängigkeit offenbar kaum bekannt. Es liegt nahe, dass sie bewusst eine grössere Distanz für den Drogenkauf in Kauf nahm, um anonym zu bleiben. Warum sie sich ausgerechnet nach Winterthur begab, konnte bislang nicht schlüssig geklärt werden.

Dem gegenüber steht die Aussage eines Bekannten, der sie unter dem Namen „Ursel“ kannte. Er beschreibt sie als ambivalenten Charakter mit „zwei Gesichtern“: geistig und verbal überlegen, zeitweise «scheissfreundlich», zugleich aber auch manipulativ, provokativ und in der Lage, ihr Gegenüber zur Weissglut zu treiben. Nach seinen Angaben musste die Polizei mehrfach wegen Streitigkeiten zu ihrer Wohnung ausrücken. Sie habe Angst vor einem gewalttätigen, vorbestraften Freund gehabt, der ihr physisch überlegen gewesen sei. Gleichwohl soll sie innerhalb der Beziehung eine gewisse Kontrolle ausgeübt haben. Später gingen beide getrennte Wege.

Jugendjahre

Die Drogenlaufbahn begann lauf Aussagen aus dem familiären Umfeld schon sehr früh im 12./13. Lebensjahr. Da sie offenbar den Jahrgang 1953 hatte, wäre dies in die Zeit 1965/1966 zu verorten.

Mit 18 Jahren (ca. 1971) geriet sie erstmals mit harten Drogen in Kontakt. Dann folge eine Entziehungskur nach der anderen. Erst mit dem Methadon-Programm in den letzten Jahren vor ihrer Ermordung kam etwas Ruhe in ihr Leben. Mit einem Integrationsprojekt hat sie den Sprung in die Arbeitswelt als Altenpflegerin geschafft. Leider fuhr sie aber trotzdem regelmässig nach Winterthur (CH), um sich Drogen zu beschaffen und zu konsumieren. Somit lief sie wohl auch hier doppelspurig: Während sie in Deutschland Methadon erhielt, konsumierte sie trotzdem weiterhin Drogen. Fraglich hier ist, warum die regelmässige medizinische Kontrolle in Deutschland versagte, der sich Personen im Methadon-Programm sicher unterziehen mussten.

Der «Sonntags Blick» bringt eine weitere Sucht ein. Sie soll auch alkoholsüchtig gewesen sein. Woher die Zeitung diese Information haben will, würde mich interessieren. Denn: Sieht man sich das Bild von Ursula Flügel (53†) an, sieht man ihr – nicht wie in typischen Fällen – einen übermässigen Alkoholkonsum nicht an. Zudem führt vor allem die Alkoholsucht dazu, dass die Süchtigen ihre Stellen verlieren, da sie nicht mehr fähig werden, Arbeitsbedingungen einzuhalten. Ich sehe diese Aussage von «Sonntags Blick» sehr kritisch – weil keine andere Quelle je eine solche Alkoholsucht bestätigt hätte. Die Zeitung macht hier aus dem Opfer vielmehr einen «typischen Junkie». Diese Richtung ist aber nach den bisherigen Erkenntnissen unzutreffend. Die Kombination von Drogen und Alkohol führen zwangsläufig in die Verwahrlosung, was bei Ursula Flügel (53†) nicht zutrifft.

Rechtsmedizin Erkenntnisse und Spurenlagen

Zu den rechtsmedizinischen Befunden wurden nur wenige Details veröffentlicht, was im Kontext laufender oder abgeschlossener Ermittlungen nicht ungewöhnlich ist, da viele Erkenntnisse als Täterwissen gelten.

Nach Angaben des «SonntagsBlick» gingen die Ermittlungsbehörden von einer Tötung zwischen etwa 23:00 Uhr und den frühen Morgenstunden aus. Der damalige Staatsanwalt Michael Scherrer sprach von einem enormen Blutverlust infolge massiver Schläge auf den Kopf – er nannte ein Volumen von drei bis vier Litern.

Am Fundort selbst wurden nur minimale Blutspuren festgestellt. Dies spricht klar dafür, dass der Ablageort nicht mit dem Tatort identisch war. Die Leiche musste folglich mit einem Fahrzeug dorthin transportiert worden sein.

Eine Fremd-DNA wurde auf Taschentüchern gefunden, die das Opfer mitführte. Diese konnte einer Frau aus der Ostschweiz zugeordnet werden, die dem Umfeld des Opfers angehörte. Ebenfalls am Ablageort fand sich eine Handschaufel mit DNA-Spuren des Opfers, jedoch ohne nachweisbare Fremd-DNA. Die Ermittler schlossen die Handschaufel offenbar als Tatwaffe aus.

Die Ermittlungen

Ein Raubmotiv konnte rasch ausgeschlossen werden, da sich Portemonnaie und Ausweispapiere des Opfers vollständig in der Handtasche befanden.

Nicht bekannt gemacht wurde, ob im feuchten Rasen oder Birkenwäldchen Schuhabdrücke gesichert werden konnten. Unwahrscheinlich hingegen ist, dass Reifenspuren gesichert werden konnten. Die Durchfahrt mit dem Traktor wird diese zerstört haben.

Am Tag des Leichenfundes wurde ein ehemaliger Lebensgefährte des Opfers verhaftet. Der Mann, ein drogen- und alkoholabhängiger Ostschweizer, war im Winterthurer Milieu bekannt. Trotz Untersuchungshaft wurde er nach rund drei Wochen mangels belastbarer Beweise entlassen.

In den darauffolgenden Tagen gingen zwei anonyme Schreiben bei der Polizei ein, in denen der Ex-Freund als Täter bezeichnet wurde. Die Briefe lieferten jedoch keine überprüfbaren Hinweise. Fingerabdrücke oder verwertbare DNA-Spuren konnten offenbar nicht gesichert werden.

Rekonstruktion des Tagesablaufes am Tattag

Getragene Kleider:

  • hellbraune Stiefeletten,
  • blaue Jeans,
  • dunkelroter Rollkragenpullover,
  • hellbeige Jacke.

Es ist der Nachmittag des 3. Oktober 2025. Ursula Flügel (53†) verlässt ihre Wohnung, die auch nahe der Bahngeleise liegt, um den Ortsbus nach Meersburg (D) zu besteigen. Der Buschauffeur konnte sich an Ursula Flügel (53†) erinnern. Er sah sie um 17:45 Uhr, als es auch draussen noch hell war.

Dann ist der weitere Weg nicht durch Zeugenhinweise gesichert. Die Ermittler vermuten, dass Ursula Flügel (53†) die Fähre nach Konstanz/Kreuzlingen erreichen wollte, um von da aus mit dem Zug nach Winterthur zu gelangen. Die Fahrt dauert je nach Auswahl des Zuges zwischen 43 Minuten und 1 Stunde. Ein Billette der Bahn konnten die Ermittler nicht finden. Es gibt aber auch keine Hinweise darauf, dass sie die Strecke im Auto einer oder einem Bekannten zurücklegte.

Bekannt ist erst wieder, dass Ursula Flügel (53†) um 22:55 Uhr versuchte, einen Bekannten anzurufen. Die Nummer konnte dem Ehemann jener Frau zugeordnet werden, deren DNA-Spuren auf den Taschentüchern des Opfers gefunden wurden.

Die Funkzelle, in welche sie eingewählt wurde, befand sich etwa drei Kilometer vom Ablageort der Leiche entfernt. Weiteres konnte nicht festgestellt werden.

Theoretisch wäre es vielleicht möglich gewesen, um diese Uhrzeit noch nach Überlingen zurückkehren zu können. Um zu verifizieren, ob eine Heimkehr theoretisch möglich gewesen wäre, suchte ich nach den noch möglichen Reiserouten Winterthur – Überlingen im Jahr 2005. Diese Suche ist leider nicht einfach und bedarf wohl konkreter Anfrage bei der Deutschen Bahn oder den in Frage kommenden Busunternehmen in Deutschland. Zwischen 2005 und 2025 kann sich bezüglich Fahrplanausbau sehr viel geändert haben. Vorerst habe ich auf diese Recherche noch verzichtet. Aus heutiger Sicht wäre es theoretisch möglich gewesen ab 23:00 Uhr ab Winterthur noch nach Überlingen zu reisen. Allerdings mit einer wohl längeren Reisezeit. Dies könnte für Ursula Flügel (53†) ein Grund gewesen, sich eine Übernachtungsmöglichkeit zu suchen. Der Anruf könnte dazu gedient haben.

Die Funkzelle, in welche sie eingewählt wurde, befand sich etwa drei Kilometer vom Ablageort der Leiche entfernt. Weiteres konnte nicht festgestellt werden.

Abb. 08: Tatort, nachts, beleuchtet (Wetterverhältnisse entsprechen nicht den Gegebenheiten in der Tatnacht)

Abb. 09: Standort «Stadtgarten» mit Rondell mit Abstand zur beim Anruf festgestellten Funkzellenreichweite von 3 km.

Daraus ergibt sich, dass Ursula Flügel (53†) bereits in der Nacht vom 3. Oktober 2005, nach 23:00 Uhr, auf den 4. Oktober 2005, vor 9:00 Uhr, getötet wurde, und zwar in der Umgebung Winterthur. Durch «Sonntags Blick» wird der Ablageort derart präzisiert, dass er sich ca. 100 m vom Eingang zur Deponie, aber offenbar in Sichtweite zu den Arbeitsgebäuden (Werkgelände) befand.

Mit dem «Sonntags Blick» stimme ich dahingehen überein, dass es auffallend ist, dass sich die Täterschaft oder der Einzeltäter keine Mühe damit machte, die Leiche zu verstecken. Allerdings schreibt der «Sonntags Blick»: «[..] – sondern warfen sie einfach am Rand der Strasse ins Gebüsch.», wobei ich das wörtlich genommene «werfen» eher ausschliessen würde. Daraus ergeben sich wiederum Widersprüche zu den ersten Berichten kurz nach der Tat. Dort ist noch die Rede davon, dass die Leiche offenbar in irgendeiner Form drapiert war. Daraus ergab sich der Verdacht auf ein Beziehungsdelikt. Zudem ist nach wie vor unklar, wo nun wirklich die Handtasche gefunden wurde. Auch da wurde in den ersten Berichten geschrieben, dass diese am Strassenrand lag und die Aufmerksamkeit des Arbeiters zuerst auf sich zog. Wo diese bei der Blick-Version lag, schreibt die Zeitung nicht.

Das Szenario könnte aber auch darauf hindeuten, dass der Plan, das Opfer in der Deponie zu vergraben, fallengelassen wurde. Dies aufgrund der Wetterlage: Vielleicht hatte es zur Ablagezeit derart dichten Bodennebel, dass es der Täterschaft an Orientierung fehlte und die Zeit bis zu einem möglichen Arbeitsbeginn der Arbeiter zu kurz schien, um nicht in Gefahr zu laufen, aufzufallen. Das Vergraben einer Leiche dauert eine gewisse Zeit. Für mich kommt allerdings nach wie vor eine Einzeltäterschaft am ehesten in Frage. Das Opfer wurde als schlank beschrieben, was ihr Foto auch vermuten lässt. Da das Opfer nicht weit vom Strassenrand lag, wäre es einem Einzeltäter durchaus möglich gewesen, das Opfer aus dem Kofferraum zu hieven, und an den Ablageort zu verbringen. Für eine Einzeltäterschaft spricht dabei der eher kurze Weg von der Strasse zur Ablagestellte. Mindestens zwei Täter hätten mutmasslich die Leiche noch etwas weiter in das Birkenwäldchen tragen können. Aber: Ein wesentlicher Fehler war, dass die Handtasche auf der Strasse liegen blieb. Das schien den Tätern oder dem Täter nicht aufgefallen zu sein. Klar ist, dass einem Finder sich sofort die Frage stellen würde, wie eine Damenhandtasche mit sämtlichen Effekten in der Nähe der Deponie kommen sollte. Auffallend: Die Handschaufel war nicht in der Handtasche, sondern lag in der Nähe des Opfers. Zu diesem Aspekt mache ich später in Text noch Überlegungen.

Das Rondell auf dem «Merkurplatz» im Stadtpark

Ab Anfang der 1990iger Jahre wurde der Stadtpark, insbesondere der Merkurplatz zunehmend von Randständigen Alkoholabhängigen in Beschlag genommen. Kritiker machen Fehlplanungen für den Umstand verantwortlich. Im Stadtrat gab es sogar Anträge, den Pavillon abzureissen. Zusehens hielten sich auch Drogenabhängige auf dem Merkurplatz auf, was zu einem regen Drogenhandel führte. Um die hundert Personen, darunter viele auswärtige Süchtige hielten sich täglich auf dem Platz auf. Erst ab 2008 wurden erste Massnahmen umgesetzt, darunter intensivierte Personenkontrollen. Ziel war es, die zunehmende Kleinkriminalität einzudämmen.

Die Verdächtigen

Ex-Freund: Noch am Tag des Leichenfunds verhaftet die Polizei einen Mann (40), der ihr Ex-Freund gewesen sein soll. Beim Mann handelt es sich um einen Ostschweizer. Er ist der Polizei als drogen- und alkoholabhängiger Mann bekannt. Wie das Opfer, verkehrte er am Winterthurer Rondell. Der Mann streitet die Tat ab, wird aber in Untersuchungshaft gesetzt. Knapp drei Wochen später entlässt ihn die Staatsanwaltschaft, weil sie kein gerichtsfestes Belastungsmaterial finden konnten.

Zwei anonyme Schreiben einige Tage später an die Polizei, bezeichnen beide den Ex-Freund als «Mörder». Implizieren kann man daraus, dass es offenbar zwei verschiedene Handschriften waren, wenn es sich überhaupt um handschriftliche Briefe handelte. Wenn ja, ob die Handschriften eher auf einen Mann, eine Frau oder je in einem Fall anders hindeuten, ist nicht bekannt. Viel interessanter ist aber, welchem Zweck die beiden Briefe dienen sollten. Offensichtlich dazu, den Verdacht von der mutmasslichen Täterschaft (Alleintäter oder Gruppendynamik) abzulenken. Tatsache: Die Briefe scheinen keine gerichtsfesten Hinweise über das Geschehene zu enthalten.

Ebenso wenig vermögen die Briefe kriminaltechnisch Ergebnisse geliefert zu haben, was eher erstaunt. Ein Problem: Seit 1996 gibt es selbstklebende Briefmarken, 2005 waren diese schon weit verbreitet. Speichel kann also nur dann gesichert werden, wenn nicht-selbstklebende Briefmarken verwendet wurden. Weiter konnten offenbar keine Fingerabdrücke oder gar DNA-Spuren an den Briefen gesichert werden. Zumindest liesse sich – bei weitergehenden Informationen – in einem gewissen Masse beurteilen liesse, ob es sich beim Verfassen und Behandeln der Briefe eher um eine strukturierte professionelle oder eher laienhafte Persönlichkeit handelt. Dazu ist die Analyse der Satzkomposition und Rechtschreibung unerlässlich.

Ehepaar (DNA-Spur der Ehefrau): Bekannt wurde, dass Ursula Flügel (53†) eine Zeit lang in der Pension des Ostschweizer Ehepaars gearbeitet hatte. Auch wiederum einem Teilzeitpensum. Offenbar lassen es die Ermittlungsergebnisse zu, dass Anfang Dezember 2005 das Ehepaar verhaftet und in Untersuchungshaft verbracht werden konnte. Das Ehepaar verbrachte etliche Monate in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft musste das Ehepaar aber wieder auf freien Fuss setzen, weil auch hier gerichtsfeste Beweise für die Ermordung von Ursula Flügel (53†) nicht erbracht werden konnten. Welches Motiv das Ehepaar gehabt haben könnte, erfahren wir nicht. Natürlich kann der Ehemann nur Vermutungen darüber anstellen, was Ursula Flügel (53†) an einem Montagabend um diese Uhrzeit hätte gewollt haben können. Verdächtig muss sich das Ehepaar allemal gemacht haben, weil es sogar verhaftet wurde und sich eine relativ lange Zeit in Untersuchungshaft befand.

Auch hier erhalten wir vom «Sonntags Blick» weitere Details oder vielmehr eine andere Version, bei der man sich fragen muss, ob ein weiteres Ehepaar gemeint ist. So soll das Ehepaar in dieser Version eine Imbissbude im Raum Zürich betrieben haben, in dem das Opfer Reinigungsarbeiten ausführte. Der Mann (61, 2005) soll ein Verhältnis mit Ursula Flügel (53†) gehabt haben, was immer wieder zu Streit des Mannes mit seiner Frau führte (58, 2005). Von da an stimmen die Versionen wieder überein: Ursula Flügel (53†) versucht um 22:55 Uhr diesen Mann zu erreichen, was misslang. Offenbar konnte sich der Mann keine Vorstellungen darüber machen, was Ursula Flügel (53†) von ihm wollte.

Unbekannter Deutscher, ein früherer Bekannter: Offenbar meldet sich im Vorfeld der Sendung «Aktenzeichen XY ungelöst...» eine Zeugin, die erfahren haben will, dass das Opfer mit einem Schweizer im Tramper nach Spanien verreisen wollte. Der Zeuge meldete sich aufgrund der Sendung, war aber Deutscher. Ein Verdacht gegen ihn konnte aber nicht erhärtet werden.

Profiling-Ergebnis

Als die Verhaftung der Verdächtigten und deren Einvernahmen keine Ermittlungserkenntnisse brachten und weitere Personen nicht in den Fokus der Ermittlungen rückten, blieb nur der Beizug eines Profiling-Experten. Ein von der Kantonspolizei Zürich beigezogener externer Kriminalpsychologe und Profiler vermutete ein gruppendynamisches Tötungsdelikt mit mehreren Tatbeteiligten.

Der Schädel war mit grosser Wucht zertrümmert worden, wobei nicht veröffentlicht wurde, wie oft auf das Opfer eingeschlagen wurde – wiederum Täterwissen. Bei einer solchen Situation muss meist grosser Hass eine Rolle gespielt haben. Offenbar wurde das Opfer auch auf eigentümliche Art am Fundort abgelegt. Dies würde auch auf ein Beziehungsdelikt hinweisen.

Weiter ergeben sich Fragen bezüglich der aufgefundenen Handschaufel:

  • Wurde die Handschaufel dazu benutzt, Drogen zu vergraben? Dabei wird offenbar eine Möglichkeit der Weitergabe von eher grösseren Drogenmengen vermutet.
  • Hatte das Opfer als Drogenkurierin gewirkt und dabei entweder die Lieferanten oder die Empfänger betrogen und sich damit Feinde in der Drogenszene gemacht?
  • Hatte sie entweder Lieferanten oder Empfänger an irgend jemanden verpfiffen? Nicht an die Polizei, ansonsten die Umstände in die Ermittlungen einbezogen worden wären.

Ich frage mich zudem: Zwar wurden die DNA-Spuren des Opfers auf der Schaufel gefunden. Gehörte diese Handschaufel aber dem Opfer? Zudem wird aus dem Profiling nicht deutlich, wie diese mit den bisherigen Ermittlungen in Verbindung gebracht werden konnte. So wäre bei einem Beziehungsdelikt eher fragwürdig, warum in diesem Szenario am Tatort eine Handschaufel gefunden wurde. Zudem scheint sich das Profiling etwas stark an die bisherigen Verdächtigen anzugleichen ohne, dass sich daraus konkrete Anhaltspunkte für das Umfeld des Opfers ergeben hätten.

Handschaufel

Die Fragen als Folge des forensischen Profiling greifen für mich zu kurz. Zwar wissen wir nichts über die Beschaffenheit dieser Handschaufel. Die Grösse lässt aber vermuten, dass sie als Tatwaffe ausscheidet. Zudem muss die Handschaufel auch in der Handtasche mitgeführt werden können. Folgendes Modell sehe ich daher am ehesten:

Abb. 10: Modell Handschaufel

Abb. 11: Weitere Modelle von Handschaufeln

Das Profiling vermittelt, dass die Handschaufel einem ganz konkreten Zweck diente. Zum Beispiel, dass Ursula Flügel (53†) als Drogenkurierin gewirkt und diese Handschaufel zum Vergraben von Drogen für die Abholung durch den Empfänger benutzt haben könnte. Diese These scheint mir wenig plausibel. Was es im Folgenden noch auszuführen gilt.

Mobiltelefon / Handy

Welches Handy-Modell das Opfer besass und welche Art von Abonnement sie nutzte, wissen wir nicht.

Wir können nach meinen Recherchen davon ausgehen, dass im Jahr 2005 der Marktanteil von Prepaid-Handys ca. 50 Prozent betrug. Dieser Anteil steigt bei den Milieu-Gruppen massiv an. Es ist belegt, dass u.a. Personen ohne festen Wohnsitz und Konsumenten im den Bereichen Party-, Drogen-, Prostitutions- und Randmilieu besonders diese Art von Handys nutzte. Zudem kam dazu, dass es 2005 noch keine strikte Identifikationspflicht beim Kauf von Prepaid-SIMs gab. Diese kam in der Schweiz erst durch eine Verschärfung der Bestimmungen ca. 2007/2008.

Sollte also Ursula Flügel (53†) in einen Drogenkurierdienst eingebunden gewesen sein, müssten die Handydaten einen gewissen Rückschluss darauf zulassen. Bevor Drogen ausgehändigt werden, müssen diese bezahlt werden. Der Dealer hätte also das Geld in Empfang nehmen und dann über das Handy Ursula Flügel (53†) darüber informieren müssen, wo die Drogen zu deponieren/vergraben sind, um diese Information dann an den Empfänger der Drogen weiterzugeben. Diese hätte mutmasslich zu einer sehr hohen Telefonfrequenz im Raum Stadtgarten und Umgebung führen müssen. Davon wurde nichts bekannt gemacht, es blieb denn auch eine Vermutung der Ermittlungsbehörden, offensichtlich ohne stichhaltigen Hinweis.

Hypothesen und Einschätzungen bezüglich Handschaufel und Handy

Für die Handschaufel kommt eine weitere, sehr simple These in Frage. Sie war in erster Linie als Selbstverteidigung gedacht. Zugegeben: Das erscheint im ersten Augenblick nicht schlüssig. Stellen wir uns aber folgendes vor: Ursula Flügel (53†) war mit häufigen Grenzüberschreitungen konfrontiert. Das Mitführen einer Waffe, in welcher Form auch immer, wäre bei einer Kontrolle höchst riskant. Einen Pfefferspray zur Selbstverteidigung hatte sie – nach allem, was wir wissen – nicht dabei, wäre aber grundsätzlich 2005 erlaubt gewesen.

Was liegt also näher, als einen unverfänglichen Gegenstand zu wählen? Eine handelsübliche Handschaufel wäre da sicher eine Möglichkeit. Bei einer Kontrolle hätte sie ausführen können, dass sie diese einer Freundin mitbringen solle, da es diese in Deutschland günstiger zu kaufen gab (was für das Jahr 2005 auch noch zugetroffen haben dürfte). Eine Kontrolle würde hier keinen Verdacht aufkommen lassen. Irgendein Gegenstand zur Selbstverteidigung war ihr vielleicht wichtig. In Anbetracht dessen, dass sie nicht der einer üblichen Drogensüchtigen entsprach, dürfte sie auch eine nicht unerhebliche Summe Bargeldes zum Drogenkauf mitgeführt haben, was sie verunsichert haben dürfte. Zudem erfahren wir nicht, welche zusätzlichen konkreten Inhalte sich in der Handtasche befanden und sichergestellt wurden.

Aus dieser Hypothese liesse sich denn auch erklären, warum die Handschaufel am Ablageort gefunden wurde, und gibt für ein mögliches Szenario weitere Hinweise. Wir wissen nicht, ob das Opfer auch Abwehrverletzungen davontrug oder ob es arglos war (Angriff von Hinten) als der erste heftige Schlag erfolgte. Vielleicht erkannte sie zu spät, schon im Auto sitzend und in Fahrt, dass mit dem Mann, bei dem sie zugestiegen war, etwas nicht stimmte und sie möglicherweise einem Vorwand des späteren Mörders aufgesessen war. Sie könnte also die Handschaufel wie ein Messer gegen den Mann gerichtet und ihn aufgefordert haben, das Auto anzuhalten. Dies nach dem Versuch, telefonisch jemanden zu erreichen. Der Anruf kann aber auch vorher erfolgt sein, einfach um nach einer Übernachtungsgelegenheit zu fragen. Der Täter schlug ein erstes Mal im Auto heftig zu. Die Handschaufel fiel in den Bodenbereich des Beifahrersitzes. Bei der Ablage der Leiche warf er die Handschaufel ebenfalls weg, ohne seine Fingerabdrücke zu hinterlassen. Vom Wetter und der Temperatur her wissen wir, dass es nicht ungewöhnlich sein musste, Handschuhe zu tragen – auch beim Fahren des Autos nicht.

Zudem vermute ich, dass es zwar im Auto zum Streit und vielleicht zu einem Gerangel kam, die eigentliche Tat selbst aber nicht im Auto ausgeführt wurde. Ein erster oder auch zweiter heftiger Schlag könnte sie aber bewusstlos gemacht haben.

Dass der Täter das Opfer zuerst in seine Wohnung brachte und erst dort über sie hergefallen ist und sie zu vergewaltigen versuchte, scheint unwahrscheinlich, da es am Opfer wohl typische Merkmale für eine Vergewaltigung bzw. einen Vergewaltigungsversuch gegeben hätte. Zudem hätte er sie in diesem Fall bereits in der Wohnung zum Schweigen bringen müssen. Dies mit allen Folgen, insbesondere, wie er nun die Leiche unauffällig wegbringen soll. Besonders der hohe Blutverlust und die massiven Blutspritzer durch das Einschlagen auf das Opfer hätten den Täter dazu gezwungen, die Wohnung einer eingehenden Reinigung zu unterziehen. Auch im Treppenhaus wäre es wohl zu Blutspuren gekommen. Für dieses Szenario gibt es keine Hinweise, dürfte aber für die Ermittlungen nicht ganz aussen vor bleiben. Möglich wäre das Szenario wieder, wenn er in einer sog. Einleger-Wohnung (eigener Zugang) gewohnt hätte.

«Aktenzeichen XY ungelöst...» vom 17. November 2005, Nr. 382 (online nicht verfügbar)

Es handelt sich um den dritten Studiofall, der vorgestellt wird: Zuständig ist die Kapo Zürich - Mord an Ursula F. - Suche nach dem unbekannten Mörder der 53-jährigen drogensüchtigen Ursula F. aus Überlingen am Bodensee. Ihre Leiche wurde ca. 50 km entfernt in der Schweiz bei Winterthur gefunden. Es wird eine Beziehungstat vermutet [was ich persönlich in Frage stellen würde]. Sie plante mit einem unbekannten Mann aus der Schweiz einen Urlaub in Spanien und wurde am 03. Oktober, dem Tag der deutschen Einheit, um 17:45 Uhr zuletzt gesehen, als sie offenbar mit der Fähre um 18:05 Uhr von Meersburg nach Konstanz fahren wollte. Der unbekannte Mann aus der Schweiz wird als Zeuge dringend gesucht.

Wie bereits erwähnt, fand die Reise mit dem Camper tatsächlich statt, wurde aber nach vier Tagen von diesem Mann abgebrochen, da er es mit ihr nicht mehr aushielt. Eine Verwicklung dieses Mannes zur Tat konnte nicht ermittelt werden.

Aufgrund des Zeugenaufrufes meldete sich eine Frau noch während der Sendung telefonisch. Sie belastete ihren eigenen Ex-Freund schwer. Dieser sei ein Waffennarr und äusserst brutal. Sie sei gezwungen worden, sich in der Nähe des Leichenfundortes zu prostituieren. Der Mann wurde sogar verhaftet. Aber auch hier: Keine ermittlungstechnischen Erkenntnisse, die den Verdacht hätten erhärten können.

Hypothese: Mögliches Täterprofil

Für mich rückt also immer mehr ein mögliches Täterprofil in den Vordergrund, wie wir dieses vom Mord an Ana Paula Arruda (BL/BS, 2006) kennen, den ich auf dieser Website vorgestellt haben. Gleiches dürfte im Fall Emiliya Emilova (LU/NW 2014) zutreffen, bei dem ich aber bisher nur das Material von «SRF» und «Tele Züri» eingestellt habe.

Im konkreten Fall Ana Paula Arruda wurde das Täterprofil in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus München, erstellt: Der Mann dürfte zur Tatzeit zwischen 25 und 33 Jahre alt gewesen sein. Er lebte vermutlich in geordneten Verhältnissen, vielleicht sogar in einer festen Partnerschaft, sogar mit Familie, in der er sein Doppelleben geheim halten konnte. Offensichtlich fehlt es dem Täter an jeglicher Empathie, scheint aber nicht einfach affektiv zu handeln. Die Tat scheint geplant, das Nachtatverhalten kontrolliert. Und er hat vermutlich Tötungsfantasien und eine Vorliebe für Gewaltpornografie. Diese könnte auch einer möglichen Partnerin aufgefallen sein.

Beim Alter zur Tatzeit würde ich von der Einschätzung im Ana-Fall abrücken und diese bei ca. 35 – 55 Jahren vermuten. Heute wäre er also ca. 55 – 77 Jahre alt. Weiter ist in diesem Fall ein affektives Handeln anzunehmen, wobei ich das geplante Handeln und das kontrollierte Nachtatverhalten nicht sehe. Allerdings gilt dabei immerhin, dass er die Leiche in der Deponie ablegen wollte und sich somit in der Region in einem gewissen Masse auskennen musste. Die anderen Aspekte könnten aber durchaus zutreffen. Das Ablegen an irgendeiner anderen Stelle, irgendwo Abseits im Wald auf dem Weg aus der Stadt Richtung Deponie wäre bestimmt zweckdienlicher gewesen und hätte höchstwahrscheinlich dazu geführt, dass die Leiche nicht so schnell hätte entdeckt werden können. Immerhin gäbe es eine Routenwahl, die weitaus vernünftiger gewesen wäre: Er hätte bereits vor der Einfahrt in die Deponiestrasse in der Riethofgegend bei «Meier’s Bluemä-Hüsli», Frauenfelderstrasse 15, einbiegen können. Von da aus hätte ein Feldweg hinter der Deponie entlanggeführt. Dort hätte die Ablage der Leiche wohl ruhiger ablaufen können, dazu wäre es wohl auch möglich gewesen, die Leiche besser zu verstecken. Das Luftbild (Abb. YXX) lässt den Schluss zu, dass der sichtbare Feldweg gut zu befahren gewesen wäre. Dies dürfte für alle Feldwege in der Umgebung gegolten haben. Auf der Übersichtskarte sind mehrere Möglichkeiten angegeben, die wesentlich besser geeignet gewesen wären, um das baldige Auffinden der Leiche zu verhindern. Auf der anderen Seite gibt das Bild auch wieder, dass die mutmasslich gewählte Route (grüne Pfeile) die mit Abstand schnellste war. Zudem hätte die Route im Bereich «Meier’s Bluemä-Hüsli» (oranges Oval) den Täter wohl verunsichert: Ein erhöhtes Risiko bestand darin, dass ihn jemand bei der Durchfahrt hätte beobachten können und dies bezüglich der Zeit für derart ungewöhnlich hielt, dass diese Person die Polizei angerufen hätte. Machen wir uns nochmals klar, dass er Täter wohl über eine sehr geringe Stresskontrolle verfügte. Die Zeit von 20 Jahren erfolglosen Ermittelns bestätigt insofern den Täter, dass es keine Rolle spielte, wann die Leiche entdeckt wird, solange er nicht irgendwo beobachtet wurde.

Abb. 12: Einfahrt im Gebiet Riethof beim «Meier’s Bluemä-Hüsli», Frauenfelderstrasse 15

Abb. 13: Einfahrt im Gebiet Riethof beim «Meier’s Bluemä-Hüsli», Frauenfelderstrasse 15 Szenarien-Karte: Die roten Pfeile geben die möglichen Routen wieder, die zu den möglichen Ablageorten führen (rote Ovale, Gebiet Tägerlen). Die grünen Pfeile geben den mit höchster Wahrscheinlichkeit gewählte Weg zum Ablageort wieder. Das orange Oval gibt das Risikogebiet – wie beschrieben – an.

Der Umstand, dass die Leiche offen und nahe an der Strasse abgelegt wurde, wirft Fragen zum Nachtatverhalten auf. Einerseits deutet dies auf Zeitdruck, Unsicherheit oder eingeschränkte Orientierung hin, möglicherweise begünstigt durch Dunkelheit, Regen und Nebel. Andererseits spricht es gegen ein sorgfältig geplantes Vorgehen.

Die am Ablageort gefundene Handschaufel bleibt ein rätselhafter Aspekt. Ihre Grösse spricht gegen eine Verwendung als Tatwaffe. Denkbar ist, dass sie einen anderen Zweck erfüllte oder bereits zuvor im Besitz des Opfers war. Eine mögliche, jedoch nicht belegbare Interpretation ist, dass sie als unverfänglicher Gegenstand zur Selbstverteidigung mitgeführt wurde. Diese Überlegung bleibt spekulativ und kann nicht als gesichert gelten.

Das beigezogene forensische Profiling ging von einer gruppendynamischen Tat aus. Diese Einschätzung steht jedoch im Spannungsfeld zu mehreren Indizien, die ebenso gut mit einer Einzeltäterschaft vereinbar wären, insbesondere mit Blick auf Transport, Ablage und offensichtliche Fehler nach der Tat.

Aus den Ausführungen ergäben sich durch weitere sehr wichtige Fragen für die Ermittlungen, die auch im Fall Ana gestellt wurden und durch eine intensive Milieu-Befragung vielleicht hätten Hinweise ergeben können: Gab es Personen im Milieu, die bemerkt haben, dass sich der mutmassliche Täter vor dem 3. Oktober 2005 regelmässig im Stadtpark aufhielt, versuchte (drogenabhängige) Frauen für Sexgefälligkeiten anzuwerben und nach dem 3. Oktober 2005 auffällig nicht mehr im Milieu zeigte, dann aber einige Zeit später wieder auftauchte, um zu erfahren, ob die Polizei Befragungen vor Ort durchführte oder anderweitig Fragen mit zur Tat stellte. Ich bin überzeugt, dass der Täter in diesem Umfeld zu suchen ist.

Fazit

Der Fall Ursula Flügel ist geprägt von widersprüchlichen Zeugenaussagen, fragmentarischen Spuren und einer komplexen sozialen Vorgeschichte des Opfers. Gesichert ist, dass die Tat nicht am Ablageort begangen wurde und dass der Täter oder die Täterin über ein Fahrzeug verfügte. Die Wetterverhältnisse, die zeitliche Einordnung des letzten Telefonkontakts sowie die offene Ablage der Leiche sprechen eher für ein spontanes, stressbehaftetes Tatgeschehen als für eine langfristig geplante Tötung.

Auch zwanzig Jahre nach der Tat bleiben zentrale Fragen offen. Eine erneute, systematische Betrachtung des Umfelds im Winterthurer Milieu – unter Berücksichtigung der damaligen sozialen Dynamiken – erscheint nach wie vor als ein möglicher Ansatzpunkt für weiterführende Ermittlungen.

Fahndungsaufruf

Zwei Jahre nach dem Mord wird mangels gefestigter Ermittlungsergebnissen ein weiterer Zeugenaufruf veröffentlicht. In diesem Aufruf wird deutlich, dass als wahrscheinlichstes Szenario eine gruppendynamische Tat im Vordergrund steht. Wie bereits erklärt, stelle ich diese These massiv in Frage.

Im Aufruf wird auf die mögliche Gefährdung von Mitwissern hingewiesen, falls sich diese zu einer Zeugenaussage entscheiden könnten. Gerade aus dieser Gefährdung heraus sollen sich diese Zeugen bei der Polizei melden. Diese weisst nochmals auf den streng vertraulichen Umgang mit den Hinweisen hin. Diese Formulierung lässt aber durchaus vermuten, dass der Täter durchaus im Milieu verortet wird, wenn auch eher in einer Gruppendynamik.

Leider bleibt auch dieser Aufruf ohne Ergebnisse trotz der Hohen Belohnung von CHF 10'000, falls Hinweise zur Täterschaft führen. Ob diese Belohnung nach wie vor ausgelobt ist, weiss ich nicht.

Hinweise zum Fall nimmt weiterhin die Kantonspolizei Zürich, Tel. +4144 247 22 11 entgegen (Publikation Tagesanzeiger, erstellt: 27.12.2012, 07:05 Uhr).

Inwiefern dieser Aufruf von den Ermittlern im Milieu gestreut wurde, ist nicht klar. Auf alle Fälle ist davon auszugehen, dass angesprochene Mitwisser wohl kaum täglich den Tagesanzeiger lesen oder andere Medien konsumieren. Zudem habe ich bereits darauf verwiesen, dass mehrheitlich Prepaid-Handys verbreitet waren, die damals oft keinen oder nur einen teuren Zugang zum Internet ermöglichten.

Original-Artikel von Blick

Im Pressreader kann der Artikel zum Fall im «Sonntags Blick» eingesehen werden. Dort kommt der damalige leitende Ermittler Michael Scherrer (50, 2016) zu Wort. So in der Bildbeschreibung zum Foto zu Scherrer: «Staatsanwalt Michael Scherrer (50) löste alle seine [bisherigen] Mordfälle. Bis auf...».

Abb. 14: Original-Artikel des «Sonntags Blick» vom 18.02.2026 (linker Seitenteil)

Quellen

  • Wetterdaten: Archivierte METAR- und SPECI-Meldungen der Messstation Zürich-Kloten (LSZH, WMO 06670)
  • «Tagesanzeiger Winterthur»: vom 4.10.2015, 14:19.
  • polizei-schweiz.ch: Erneuter Fahndungsaufruf vom 4 Oktober, 2007 15:27
  • pressreader.ch: Bericht vom «Sonntags Blick» vom 28.02.2016,»Ungelöste Mordfälle – Die Serie – Teil 4 Mord an Ursula F. (53†), 2005», Text: Walter Hauer und Katia Murmann, Fotos: Valeriano di Domenico (linker Seitenteil)
  • www-winterthur-glossar.ch: «Merkurplatz, Musikpavillon» Artikel von Bächinger, letzte Bearbeitung 3.03.2022
  • ungelöste-kriminalfaelle.forumprofi.de: Blog-Beitrag von «Christine» vom 29.07.2018, 13:42 Uhr, Fallvorstellung von «wetterfrosch» (Profil gelöscht) vom 2.04.2016, 20:34 Uhr.
  • ChatGPT: Unterstützung bei Recherchen und Analysen

Hinweise geben: Wenn Sie Informationen zu diesem Fall haben, nutzen Sie bitte das

© 2025 CoCa – Cold Cases Schweiz