Wann wird ein Tötungsdelikt zum Cold Case?
Wenn man eine Website über Cold Cases betreibt, sollte man sich auch damit auseinandersetzen, wann man überhaupt von einem Cold Case sprechen kann. Grundsätzlich gestaltet sich ein Definitionsversuch gar nicht so schwierig. Dabei muss man sich aber vergegenwärtigen, dass die Bezeichnung Cold Case keine kriminologische Definition besitzt, sondern ergibt sich im Wesentlichen aus den fallspezifischen Gegebenheiten. Dennoch ist es möglich, nach den statistischen Gegebenheiten eine allgemeingültige Richtlinie zu erstellen. Von der Definition des Begriffes Cold Case kann man aber erst sprechen, wenn die Kriminalwissenschaft eine exakte Erklärung dazu publiziert hat.
Spurensicherung und Rechtsmedizin
Zuerst ist es wichtig, einen Eindruck über den Verlauf ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Ermittlungen zu erhalten. Damit beginnt die Zeit für die Aufklärung mit dem Auffinden des Opfers zu laufen.
Tatortarbeit
Dies ist in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit die sichtbarste Aufklärungsarbeit: Wer kennt nicht die Pressefotos von Tatortermittlern in ihren weissen Overalls, Masken, Handschuhen und mit ihren Koffern? Diese Arbeit kann je nach Komplexität zwischen 1 und 7 Tagen gehen. Der Zugang zum Tatort wird abgesperrt bzw. eine Wohnung versiegelt. Dies ermöglicht auch später weitere Spuren zu sichern, falls sich solche konkret aus den Ermittlungen ergeben.
Kriminaltechnische Laboruntersuchungen
Hier haben wir einen stark vom Fall abhängigen Zeitbedarf, wobei man gleichzeitig auf klare Erfahrungswerte zurückgreifen kann. Hier liegt der Fokus auf der DNA-Analyse: Zuerst die DNA-Extraktion (1-3 Tage), PCR & Profil (2-5 Tage) und die Qualitätsprüfung (1-2 Tage). Auch hier gilt, dass laufend Ergebnisse die Ermittlungsbehörden erreichen, falls diesen eine besondere Relevanz zukommt.
In der Regel haben wir hier also einen Zeitaufwand von ca. 1 bis 2 Wochen. Diese Zeit kann durch das Vorhandensein von Mischspuren oder degenerierte DNA verlängert werden. Der Datenbankabgleich des vorhandenen bzw. verwertbaren DNA-Materials findet sofort statt.
Rechtsmedizinische Untersuchung
Der Fokus liegt hier bei der Obduktion: äussere und innere Leichenschau, Verletzungsanalyse, Sicherung biologischer Proben. Diese Arbeiten dauern in der Regel wenige Stunden.
Aus diesen Erkenntnissen heraus, wird der vorläufige Obduktionsbericht verfasst. Die wesentlichen Inhalte sind Todesursache, Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt) und grober Todeszeitraum. Diese Arbeit dauert ca. 1 bis 3 Tage. Da diese Informationen ermittlungstechnisch relevant sind, steht dieser vorläufige Obduktionsbericht in den meisten Fällen sehr schnell vor. Möglich, dass Zwischenresultate sofort weitergegeben werden, bevor der vorläufige Bericht verfasst ist.
Eher von längerer Dauer sind dann die toxikologischen und histologischen Untersuchungen, dazu auch die Methoden der speziellen Bildgebung. Hier sind mindestens 2 bis 6 Wochen notwendig.
Beim Durchschnittsfall haben wir hier also eine gewisse Zeitspanne von wenigen Stunden bis 6 Wochen, welche natürlich parallel zu den anderen Untersuchungen laufen. In einem sehr komplexen Fall können sich die rechtsmedizinischen Untersuchungen aber bis zu drei Monaten erstrecken. Man denke dabei an bereits stark verweste Leichen oder solche, die sich schon längere Zeit im Wasser befanden.
Weitere zeitnahen Ermittlungen
Here sind die Handy-Daten aber auch die Festnetzdaten wesentlich. Wann hatte das Opfer zuletzt einen nachweisbaren Kontakt? Ist ein Bewegungsprofil erstellbar, welches besonders dann von grosser Bedeutung ist, wenn das Opfer nicht am Fundort getötet wurde. In diesem Fall ist nicht nur der Tatort von Bedeutung, sondern auch die Wohnung des Opfers. Dabei erhöht sich der kriminaltechnische Aufwand. Weiter können auch Örtlichkeiten in den Fokus geraten, bei denen vermutet werden kann, dass sie als Tatort in Frage kommen. Ein weiterer Aspekt, der hier weiteren Zeitaufwand bringen kann.
Dann müssen potenzielle Verdächtige und Zeugen vernommen werden. Zuerst durch eine informelle Befragung, dann mittels Protokollierung bei relevanten Informationen. Im Fokus stehen dabei meist Verwandte, enge Freunde und Nachbarn. Dabei ist wichtig, dass auch von einem regelmässigen Umgang mit dem Opfer ausgegangen werden kann. Hier liefern wiederum die Handy-Daten wichtige Hinweise, aber auch Social-Media-Profile und andere weitere Quellen (Gaming-Communities, Chat-Rooms, u.ä.). Entsprechend dem Ermittlungsstand müssen auch laufend Auswertungen vorgenommen werden.
Für diese ganze Ermittlungstätigkeit ist ein Zeitraum von 6 Monaten ab der Aufnahme der Ermittlungen bis zum Beenden der Analysen realistisch.
Kann nach einer bestimmten Zeit vermutet werden, dass eine rasche Klärung unwahrscheinlich wird, sollte auch beurteilt werden, welche Sicherungsmassnahmen zusätzlich vorgenommen werden müssen, damit dieses Material zu einem späteren Zeitpunkt nicht bereits vernichtet wurde.
Die „48-Stunden-Regel“ – Herkunft und Status
Die Zeit, die benötigt wird, um wesentliche Ermittlungserfolge zu erzielen, spielt eine wichtige Rolle. Es «geistert» eine Aussage herum, welche auch den Titel einer True-Crime-Serie schmückt: «Gelingt es nicht innert 48 Stunden eine heisse Spur zu finden, sinkt die Aufklärungsrate bei Mord auf 50 Prozent».
Diese Aussage gibt es wirklich. Sie entstammt der US-amerikanischen Polizeiausbildung der 70-iger bis 90-iger Jahre und hat mit den Erfahrungen der Grossstadtpolizeien zu tun, welche später – und bis heute – durch Medien und True-Crime-Formate popularisiert werden. Damit ist sie heuristischen Ursprungs, entspricht aber keiner Gesetzmässigkeit. Die Formel ist aber nicht zu unterschätzen. Wahr ist, dass in den ersten 24 bis 72 Stunden einige entscheidende Weichen gestellt werden. Diese betreffen:
- Zeugenerinnerung
- Spurensicherung
- flüchtiger Spuren
- Bewegungsdaten
- Alibiprüfungen
Bei «Zeugenerinnerungen» und «Alibiprüfungen» ist es wichtig sofort zu handeln. Die Betroffenen stehen noch unter dem Einfluss des Ereignisses, sind spontan und wenig auf das bedacht, was sie erzählen. Immerhin ergibt sich daraus, dass Widersprüche untersucht und geklärt werden müssen. Spätere Befragungen können wichtige Erkenntnisse darüber liefern, ob nun eher eine «konstruierte», «abgesprochene» oder «vorbereitete» Aussage gemacht wird. Dazu, ob sich aus den späteren Aussagen Widersprüche zur ursprünglichen Aussage ergeben.
Die «flüchtigen Spuren» betreffen vor allem jene Spuren, die durch Umwelteinflüsse vernichtet werden können.
Bei «Bewegungsdaten» ist zum Beispiel an die Sicherung von Videomaterial von Überwachungskameras zu denken, die möglicherweise nach 24 Stunden automatisch gelöscht werden könnten. Dies ist eine grosse Herausforderung. Es gilt dabei alle möglichen Routen zu überprüfen, die zum Tatort bzw. von diesem weg führen. Anfahrts- und Fluchtroute müssen je nach Vorbereitung eines Tötungsdeliktes nicht identisch sein.
Zeitverzögerungen verschlechtern die Beweisqualität, aber keinesfalls linear, nicht automatisch und nicht proportional zur laufenden Zeit.
Es gibt zudem keine seriöse Studie, welche die «50 %-Schwelle» nach 48 Stunden belegen könnte.
Es wird auch rasch einleuchten, dass diese 48-h-These statistisch problematische ist. Dazu ziehe man nur die klaren Aufklärungszahlen von Gewaltverbrechen heran. In der Schweiz wissen wir, dass ca. 95 – 97 Prozent der Gewaltverbrechen aufgeklärt werden. Bei den Tötungsdelikten ist die Quote ebenfalls über 90 Prozent. Es ist aber ebenso erwiesen, dass die weitaus überwiegende Zahl nicht innert 48 Stunden aufgeklärt ist.
Immerhin stellt sich hier die Frage, bei wie vielen dieser Fälle nicht doch innert 48 bis 72 Stunden erste konkrete Hinweise vorlagen. Dieser Umstand wird nicht erfasst und kann dementsprechend nicht statistisch ausgewertet werden. Ein besonderes Interesse, hier tiefere Analysen zu erstellen, besteht nicht. Das ist verständlich, weil eine klare Richtlinie für die Ermittlungsbehörden auch Probleme aufwerfen, bezüglich:
- Signalwirkung („wir geben auf“)
- Medienwirkung («Vorverurteilung der Ermittler»)
- Erwartungen der Angehörigen («ihr gebt auf, das kann nicht sein»)
- formaler Aktenlage (Einschätzung immer fallspezifisch und nicht für die Statistik)
Somit werden viele Fälle formal nicht sistiert und schon gar nicht als geschlossen erklärt, obwohl man bereits nach 6 Monaten seit der Aufnahme der Ermittlungen von einem Cold Case sprechen kann.
Fazit
Der Begriff Cold Case bezeichnet keinen rechtlich definierten Status, sondern beschreibt in der kriminalistischen Praxis einen funktionalen Ermittlungszustand. Ein Fall gilt demnach nicht aufgrund seines Alters als Cold Case. Vielmehr aufgrund der Tatsache, dass die regulären Ermittlungsinstrumente ausgeschöpft sind und kein aktiver Ermittlungsfortschritt mehr erzielt werden kann.
Ein ungeklärter Gewalt- oder Tötungsfall kann dann als Cold Case eingeordnet werden, wenn sämtliche bekannten Spuren ausgewertet, erreichbare Zeugen einvernommen und naheliegende Ermittlungsansätze überprüft wurden, ohne dass sich daraus eine belastbare Täterschaft oder neue Ermittlungsrichtung ergeben hat. Ab diesem Zeitpunkt ist Fortschritt in der Regel nur noch durch externe Impulse möglich, etwa durch bislang unbekannte Zeugen, Mitwisser, neue technische Auswertungsmöglichkeiten oder die spätere Zuordnung zuvor nicht verwertbarer Spuren (z. Bsp. DNA).
In der Praxis wird dieser Zustand häufig bereits wenige Monate nach der Tat erreicht, insbesondere dann, wenn keine eindeutigen Tatortspuren, kein enger Täterkreis und keine klaren sozialen oder situativen Anknüpfungspunkte vorliegen. Eine zeitliche Schwelle von etwa drei bis sechs Monaten ohne hinreichende Hinweise aus den Erstermittlungen ist daher kriminalistisch realistisch, auch wenn Fälle aus organisatorischen oder kommunikativen Gründen weiterhin formell als „offen“ geführt werden.
Der Cold-Case-Status bedeutet dabei nicht das Ende der Ermittlungen, sondern deren Übergang in einen passiven oder reaktiven Modus. Wiederaufnahmen erfolgen typischerweise dann, wenn neue Informationen von aussen an die Ermittlungsbehörden herangetragen werden oder sich durch technische Entwicklungen neue Auswertungsmöglichkeiten (z. Bsp. neue Gesetzgebung zum DNA-Profiling 2023) ergeben.
Laufende Ermittlungen
Anzufügen bleibt, dass es von aussen schwer einzuschätzen bleibt, wann bei einem Tötungsdelikt von einem Cold Case auszugehen ist. Immerhin werden Ermittlungserfolge bezüglich der Festnahme von mutmasslichen Tätern publiziert. Dabei müssen die Ermittlungen hinreichende Verdachtsmomente hervorbringen, die gerichtsfest zumindest zu einem Haftbefehl und der anschliessenden Untersuchungshaft geführt haben. Daran lässt sich abschätzen, wie wahrscheinlich ein Fall nicht zum Cold Case wird.
Festzuhalten gilt es aber, dass für Beschuldigte immer die Unschuldsvermutung gilt, solange kein rechtskräftiges Urteil publiziert wurde. Auf CoCa wurden bereits Fälle vorgestellt, bei denen es zu Verhaftungen kam, zum Teil sogar mit längerer Untersuchungshaft. Schlussendlich konnte aber kein hinreichender Tatverdacht bzw. gerichtsfester Beweis erstellt werden, um die konkrete Verantwortlichkeit zu klären. Die Verhafteten mussten auf freien Fuss gesetzt werden.
Dabei vergeht viel wichtige Zeit. Ich kann nicht beurteilen, wie intensiv die Ermittlungen weitergeführt werden, wenn eine mögliche Täterschaft in Haft sitzt. Immerhin scheinen die Ermittlungsbehörden davon überzeugt, den Verantwortlichen bzw. die Verantwortlichen gefasst zu haben. Dazu kommt, dass man offensichtlich keine anderen plausiblen Möglichkeiten erstellen und weitere Verdächtige ermitteln konnte. Es kann daraus nur vermutet werden, dass die Erfolgschance den Fall noch zu klären rapide sinkt, wenn sich eine solche Konstellation ergibt.
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