DNA-Analysen

Ich möchte an dieser Stelle nicht die ganze Geschichte rund um die DNA-Analyse thematisieren, sondern den Stand einige Zeit vor und nach 2010 aufzeigen. Natürlich sind die Begriffe noch erläuterungsbedürftig und ich werde laufend Aktualisierungen vornehmen.

2010 - Stand der Technik (Schweiz/Europa)

Standard: STR-Profile

Ergebnisse aus der sogenannten Kurztandemwiederholung aus Blut, Speichel und "Touch DNA". Abgleich in der nationalen Datenbank der Schweiz CODIS bei fedpol.

Markerumfang Europa (ESS)

Dabei geht es im Wesentlichen um die Geschlechtsbestimmung. Damals die (erweiterte) European Standard Set-Loci. Mehrere Labore stellten 2009 - 2012 auf grössere Multiplex-Kits um. Daraus ergibt sich eine verbesserte internationale Vergleichbarkeit (ScienceDirect, u.a.).

Austausch über Grenzen

In der EU liefen seit 2008 die Prüm-Entscheidungen für den automatisierten DNA-Abgleich. Damit wurden "Treffer/kein Treffer"-Anfragen zwischen den Staaten standardisiert (EUR-Lex).

Schweiz und Austausch

Die Schweiz ist bekanntlich nicht EU-Mitglied, aber seit Jahren bei Prüm-Kooperationen angedockt und somit vertraglich gebunden. Heute ist diese Kooperation institionalisiert (eucrim.eu, u.a.).

Sonderverfahren

Y-STR/mtDNA waren möglich (v. a. für Spuren mit wenig bzw. alter DNA). Low-Template/miniSTR wurde vorsichtiger genutzt, da Kontaminations- bzw. Interpretationsrisiken gab. (Allg. ENFSI-LKontext, enfsi.eu).

Grenzen 2010

  • Schwierige Mischspuren wurden meist mit konservativen Schwellenwert-Methoden bewertet (vor dem Durchbruch probabilistischer Software).
  • Phänotypisierung (Aussehen/Alter/Ancestry) war in CH nicht erlaubt.
  • Familienbezogene Suchläufe waren rechtlich ungeklärt/selten. (Heute geregelt, siehe unten.) ScienceDirect

Heute (ab 2023) - was sich in CH/EU verbessert hat

Mehr Vergleichbarkeit & Trefferkraft

EU-weit weiterentwickelte Sets/Mehr-Loci, harmonisierte Datenbank-Guidelines (ENFSI 2023). Praktisch: bessere Diskriminationskraft, robustere internationale Vergleiche (enfsi.eu).

Schweiz: Phänotypisierung jetzt zulässig (seit 1. 8. 2023)

Aus DNA-Spuren dürfen Auge/Haar/Hautfarbe, biogeografische Herkunft und Alter (Schätzung) bestimmt werden – stets probabilistisch, kein „Phantombild“. Rechtsgrundlage: revidiertes DNA-Profil-Gesetz (Fedlex+2SWI, swissinfo.ch, u.a.).

Schweiz: Verwandtschaftsbezogene Suche („Familial Search“) geregelt

Heute gesetzlich verankert (Art. 2a DNA-Profil-Gesetz): Bei Verbrechen darf in der Datenbank gezielt nach nahen Verwandten eines Spurenprofils gesucht werden (richter bzw. stawa-basiert). (2Fedlex, u.a.)

Besseres Mischen-Handling: Probabilistisches Genotyping

Zum Beispiel STRmix, TrueAllele. Hat sich in Europa durchgesetzt; Mischspuren und schwache Spuren können heute statistisch konsistenter ausgewertet werden (ENFSI-Praxis; aktuelle Studienlage).

Schnellerer grenzüberschreitender Abgleich

Prüm wird mit „Prüm II“ modernisiert (Automatisierung/Qualitätsauflagen), was den EU-Abgleich beschleunigt; die Schweiz beschreibt parallel ihren Datenfluss (Interpol/Prüm-Schnittstellen). (europarl.europa.eu, u.a.)

Wo die USA (teilweise) weitergehen – und in CH/EU (noch) anders ist

20 CODIS-Kernloci (seit 2017)

Die USA haben das nationale Set auf 20 Loci erweitert. Das ist besser gegen Zufallstreffer und ist rückwärtskompatibel (Law Enforcement, u.a.)

Rapid DNA (Booking-Station)

Buchungs-DNA von Festgenommenen wird vor Ort profiliert und gegen CODIS geprüft – keine Tatort-Spuren in Rapid-Geräten, nur Referenz-Wangenabstriche; rechtliche Basis: Rapid DNA Act 2017 + FBI-Vorgaben. (govtrack.us, Law Enforcement, u.a.).

Forensic/Investigative Genetic Genealogy (FGG/IGG)

Nutzung genealogischer SNP-Datenbanken (GEDmatch u. a.) zur Verwandten-Suche bei ungeklärten schweren Delikten; DOJ-Interimpolicy 2019 regelt Einsatz (nur schwere Gewaltfälle, klassische Methoden zuvor ausschöpfen). In Europa stark datenschutz-limitiert; punktuell Zulassungen (z. B. NL-Gerichtsentscheid 2023 für zwei Cold Cases).(justice.gov, justice.gov, u.a.).

SRF-Material

© SRF, 4.08.2023, 3 Minuten: Seit dem ersten August haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden ein neues Instrument zur Verfügung, um Verbrechen aufzuklären: Die DNA-Phänotypisierung. Damit könnten auch sogenannte «Cold Cases», also ungeklärte Kriminalfälle, wieder aufgerollt und aufgeklärt werden.

Gelöster Mordfall aufgrund der neuen DNA-Gesetzgebung: Zürcher Justiz erhebt dreifache Mordanklage

Bericht auf blue News vom 12.06.2025

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen einen 47-jährigen Spanier Anklage wegen dreifachen Mordes erhoben. Er soll im Dezember 2010 im Zürcher Seefeldquartier seine frühere Psychoanalytikerin und im Dezember 2015 in Laupen BE ein älteres Ehepaar getötet haben, wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die Ermittler konnten an beiden Tatorten die identische DNA einer männlichen Person sichern. Den Berner Strafverfolgungsbehörden gelang es schliesslich, in Spanien einen Verdächtigen zu identifizieren. Ende Januar 2024 wurde der Mann bei seiner Einreise in Genf angehalten und verhaftet. Seine DNA passte zu beiden Tatorten. Der Mann ist nicht geständig.

Kommentar: Dass der mutmassliche Täter nicht geständig ist, führt zu einem reinen Indizienprozess. Da an beiden Tatorten dieselben DNA-Spuren festgestellt werden konnten, dürfte es dem Angeklagten schwerfallen, den Beweis zu erbringen, dass seine DNA aus anderen Gründen an den Tatorten gefunden wurde. Neue Informationen werde ich ergänzen, sobald diese publiziert werden.

Bericht von Fernsehen SRF

©SRF news, Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 12.06.2025, 2:55 Minuten, ab Minute 20:00: Dank DNA-Spur: Mutmasslicher Dreifachmörder verhaftet.

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