Ort: Montagny-près-Yverdon, VD · Datum: um den 20.10.2010 · Fall: Tötungsdelikt

ZH: Das Tötungsdelikt an einem polnischen Gastarbeiter, nur "der Pole" genannt (†20-45)

Am 27. Oktober 2010 wurde in Montagny-près-Yverdon (VD) hinter einem Schuppen eine männliche nackte Leiche entdeckt. Der Schuppen liegt an der Bahnlinie Yverdon – Sainte-Croix, sehr nahe an der Haltestelle „La Brinaz“ hinter einem Schuppen entdeckt.

Abb. 01

Abb. 01: Hinter diesem Schuppen wurde das nackte Opfer unter Paletten versteckt

Rechtsmedizin

Das Alter des Opfers wurde bei ca. 25 bis 45 Jahre verortet. Die Presse schreibt, dass es sich laut Rechtsmedizin, welche ein Gebissuntersuchung durchführte, um einen Mann "in den vierzigern" handeln würde.

Vielleicht lässt sich das Alter anhand statistischer Werte noch etwas eingrenzen. Dabei ergibt sich folgendes Bild:

Abb. 02: Statistische Bestimmung des Alters anhand des Rings und der «Heiratsalter» in Polen.

Somit ist für die Öffentlichkeit wohl das Alter des Opfers eher bei 28 – 34 zu verorten. Dies widerspricht allerdings den Angaben der Medien. Natürlich weiss die Staatsanwaltschaft das konkrete Alter. Wie relevant das Alter überhaupt ist, könnte nur anhand der Akten beurteilt werden.

Bekannt ist, dass mehrere Messerstiche zum Tod führten. Ob das Opfer bei den Stichen eine grössere Menge Blut verloren haben müsste, wird nicht veröffentlicht. Ebenso, unklar ist, ob es sich nur um eine Stichwaffe handelte und um welche Art Messer es sich gehandelt haben könnte (Küchenmesser, Taschenmesser, Fleischermessen). Damit wissen wir auch nichts über die mögliche Klingenlänge.

Weiter unbekannt: Stiche von vorne oder/und hinten (wichtig für Arglosigkeit des Opfers)? Gab es Abwehrverletzungen?

DNA-Analyse

Die DNA-Analyse fokussierte sich mutmasslich auf die Klärung der Identität des Opfers. Zwar war die Leiche nackt. Trotzdem wären Spuren von Fremd-DNA möglich. Wer zusticht verletzt sich sehr oft auch selbst. Könnten demnach eine DNA-Analyse von Fremd-Blut auch zu Ergebnissen führen. Wenn gar nichts gefunden wird, stellt sich auch die Frage, ob das Opfer vor dem Ablegen gewaschen wurde oder gar während des Duschens angegriffen wurde. Letzteres würde auch die nackte Leiche erklären. Natürlich auch möglich, dass man das Opfer entkleidete, um Spuren zu verwischen. Wo sind nun aber die Kleider? Wie wurden diese entsorgt? Einfacher Hausmüll oder irgendwo verbrannt oder versteckt? Mögliche Beobachtungen aus der Bevölkerung könnten natürlich helfen, offenbar blieb der Erfolg von Zeugenaufrufen aber aus.

Das Opfer

Da die Identität des Opfers eine gewisse Zeit lang nicht bekannt war, war zuerst wohl auch nicht klar, dass er zu einer Gruppe von Gastarbeitern gehörte, wobei wir nicht erfahren, in welcher Branche (Agrarbereich, Bauwesen).

Wo das Opfer getötet wurde, ist nicht bekannt. Die Leiche wurde an den bereits genannten Ablageort gebracht und unter Paletten versteckt. Dies führte auch dazu, dass die Leiche erst einige Tage nach dem Ablegen aufgefunden wurde.

Die Tat

Da die Identität des Opfers eine gewisse Zeit lang nicht bekannt war, war zuerst wohl auch nicht klar, dass er zu einer Gruppe von Gastarbeitern gehörte.

Wo das Opfer getötet wurde, ist nicht bekannt. Die Leiche wurde an den bereits genannten Ablageort gebracht und unter Paletten versteckt. Dies führte auch dazu, dass die Leiche erst einige Tage nach dem Ablegen aufgefunden wurde.

Die Ermittlungen

Trotz umfangreicher Ermittlungen konnten vorerst keine Ergebnisse erzielt werden, was zu einem erneuten Zeugenaufruf führte. Weder die eigenen Untersuchungen noch die Abgleiche im automatisierten Fingerabdrucksystem AFIS führten zu einer Identifizierung.

Der Tatort wurde am 29. Oktober 2010 eingehend untersucht und führte zur Entdeckung einiger Gegenstände, jedoch ohne Verbindung zu Opfer.

Da der Ablageort nahe der Bahnlinie liegt, war die Hoffnung hoch, allfällige Zeugen zu finden, die Beobachtungen gemacht haben.

Nachforschungen bei deutschen und amerikanischen Polizeibehörden brachten keine Hinweise zur Bedeutung des Tattoos des Unbekannten. Warum kein Bild des Tattoos veröffentlicht wurde, ist wenig nachvollziehbar. Es zwar möglich, dass darauf verzichtet wurde, weil es für die Identifizierung des Opfers nicht mehr notwendig war.

Auch die polnischen Behörden wurden im Rahmen eines internationalen Rechtshilfeersuchens gebeten, einen Zeugenaufruf zu veröffentlichen. Dem wurde von der polnischen Nationalpolizei entsprochen und ein Aufruf auf der Website veröffentlicht. Ob der Fall auch in der beliebten Fersehsendung "997", welche in einem Format wie "Aktenzeichen XY ungelöst..." ausgestrahlt wird, konnte ich nicht herausfinden.

Die Suche in Polen war erfolgreich. Die Ehefrau meldete sich, weil sie den Ring erkannte. Sie hätte "schon länger" nichts von ihm gehört. Unklar ist, warum sie nicht Nachfragen startete oder gar eine Vermisstmeldung machte. Seine Ehefrau wäre auch der Schlüssel, falls Informationen zu einem allfälligen Arbeitgeber in der Schweiz noch fehlen würden. Auch weitere Informationen, insbesondere worüber Gespräche geführt wurden, könnten wichtig sein.

Wie erwähnt, gehörte das Opfer vermutlich zu einer Gruppe von Gastarbeitern (Saisoniers). Daher könnten alle Personen dieser Gruppe bereits wieder ausgereist sein. Allerdings werden diese oft vom Arbeitgeber an einem bestimmten Ort untergebracht. Ob diese Unterkunft bzw. diese Unterkünfte zur Beweissicherung eingehend kriminaltechnisch untersucht wurden, ist nicht bekannt.

Eine eingehende Befragung sollte in der nächsten Saison stattfinden, was aus nicht erklärten Gründen entfiel. Verwunderlich: Die Herkunftsdaten aller Gastarbeitenden müssten dem Arbeitgeber bekannt gewesen sein. Sollten diese gemeinsam durch eine entsprechende Stelle in Polen vermittelt worden sein, hätte diese Stelle alle Adressen der Personen, die in dieser Zeit an den besagten Ort vermittelt wurden. Da die polnische Justiz bereits beigezogen wurde, hätte sich diese um die Einvernahmen sämtlicher Gastarbeiter kümmern können. Ein Warten, bis diese wieder in die Schweiz einreisen? Unnötig! Sollten dieselben Personen wieder vermittelt worden sein, würden sich ggf. Gastarbeitende verdächtig machen, die in der Folgesaison nicht mehr für denselben Arbeitgeber arbeiten oder gar nicht vermittelt werden wollten.

Das Motiv

Keinerlei Informationen gibt es zu einem möglichen Tatmotiv. Könnte es um Geld gegangen sein? Oft ist üblich, dass der Lohn – vermutlich wöchentlich – in bar ausbezahlt wurde. Dazu könnte der Arbeitgeber wohl ausführlich Auskunft geben. Dies würde sodann den Ermittlern die Möglichkeit eröffnen, eine Abklärung bezüglich fehlender Geldmittel vorzunehmen. Wo «der Pole» arbeitete, dürfte nach der Identifizierung wohl bekannt geworden sein.

In diesem Zusammenhang verwunderlich, warum das Opfer vom Arbeitgeber nicht als vermisst gemeldet wurde. Immerhin ging es eine gewisse Zeit bis zum Auffinden des Opfers. Es könnte vermutet werden, dass das Opfer gerade vor Beendigung des Vertrages getötet wurde. In diesem Fall hätte der Arbeitgeber keine Veranlassung das Opfer zu vermissen. Auch hier müsste die Staatsanwaltschaft zur Timeline sehr genaue Abklärungen durchgeführt haben.

Welcher Betrag müsste das Opfer am Vertragsende ungefähr erhalten haben?

Es gibt für die Schweizer Saisoniers eine jährlich herausgegebene „Lohnrichtlinie für familienfremde Arbeitnehmende“ (SBV/SBLV/ABLA). Dies insbesondere im Agrarbereich. Darin sind Mindest-Monatslöhne für Angestellte und Saisonkräfte festgelegt. Dazu ziehen wir die Zahlen von 2011 hinzu. Um nicht den ganzen Rechenkomplex vorstellen zu müssen, gebe ich nur das Ergebnis an.

Am Ende der Vertragszeit wären für 3 Monaten Arbeit als Saisonier gesamt ca. CHF 3'500 – bis 4'500 zur Auszahlung gekommen. In erster Linie muss von einer Barauszahlung ausgegangen werden, da Saisoniers kaum ein Konto in der Schweiz eröffen würden. Durch Überweisungsdienste könnte sicher ein Teil davon regelmässig ins Herkunftsland überwiesen worden sein. Diese sind wohl aber nicht ganz billig bezüglich der Gebühren. Berücksichtigt werden muss, dass das Geld möglicherweise beim Arbeitgeber verbleiben konnte, bis dann die Ausreise anstand.

Alles dazu bleibt hypothetischer Natur, weil nicht ansatzweise veröffentlicht wurde, ob es um Geld gegangen sein könnte. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob jemand für einen solchen Betrag einen Mord begehen würde.

Aber welches Motiv könnte noch in Frage kommen?

  • Ein Streit, der aus dem Ruder lief?
  • Kenntnisse über Abläufe oder Vorkommnisse bei der Arbeit oder im Umfeld, die er öffentlich zu machen drohte?
  • War er gar während des Aufenthaltes in der Schweiz an Einschleichdiebstählen betreiligt oder erlangte Kenntnisse darüber?
  • Wäre es möglich, dass sogar die Witwe ein Mordmotiv hatte und den Mord in Auftrag gab.

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung! Es sind nur Hypothesen auf der Suche nach einem Motiv!

Einschätzung

Nach den Ausführungen verbleibt das ungute Gefühl, dass trotz gewisser Bemühungen der Justiz, nicht bestmöglich ermittelt wurde. Den Eindruck hat die Justiz durch ungeschickte Öffentlichkeitsarbeit selbst zu verantworten. Vieles wird vermutlich unter dem Deckmantel von Täterwissen nicht veröffentlicht – Verständnis dafür. Aber ob es sich überhaupt um massgebendes Täterwissen handelt, wird sehr oft zu weit gespannt. Wenn man Zeugenaufrufe veröffentlicht, muss man auch genaustens überlegen, was Sinn macht und was nicht. Der blosse Aufruf «Wer hat etwas gesehen?» kann nur wenig hilfreich sein.

Ob der Fall nochmal aufgegriffen wird, kann natürlich nicht beurteilt werden. Die Verjährung tritt aufgrund des unklaren Todesdatums und des Fehlens einer Vermisstmeldung ca. am 22. Oktober 2040 ein. Hier könnte auch die Witwe einschränkende Angaben machen, wenn man weiss, wann sie zuletzt mit dem Opfer Kontakt hatte. Es ist auch nicht so wichtig, wann genau. Erreicht man dreissig Jahres nichts, wird es am Schluss nicht auf zwei oder drei Tage ankommen. Wie verschiedentlich erwähnt, kann die Verjährung nur durch eine gerichtsfeste Anklageerhebung unterbrochen werden.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass auf die Anfrage von Blick bei den zuständigen Justizbehörden (an dieser orientiert sich die Zusammenstellung in der Rubrik Statistiken) der Kanton Waadt keinen offenen Fall meldete. Dies zeigt auch etwas den Umgang der Behörde mit diesem Tötungsdelikt.

Quellen

  • swissinfo.ch: Berichte vom 16.11.2010 16:05 (fr) und 19.11.2010 19:37, (fr)
  • Site officiel Etat de Vaud; 19.11.2010 (fr)
  • La Région: Bericht vom 15.11.2013 (fr)
  • ChatGPT: Analysen

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