Ort: Luzern, LU · Datum: 31.08.2005 · Fall: Tötungsdelikt

ZH: Das Tötungsdelikt an Gertrud Krüsi (81†)

An der Weystrasse 8 in Luzern wohnte Gertrud Krüsi (81†). Ein Mehrfamilienhaus an der Ecke Dreilindenstrasse/Waystrasse. Im Erdgeschoss ein Fachgeschäft, in den oberen Etagen Wohnungen. In welchem Stockwerk das Opfer wohnte ist nicht bekannt. Getötet wurde das Opfer am 31. August 2005. Gefunden wurde Gertrud Krüsi (81†) am anderen Tag, dem 1. September 2005. Ein Bild von Gertrud Krüsi wurde nicht veröffentlicht.

Abb. 01

Abb. 01: Ansicht Weystrasse 8 von der Dreilindenstrasse aus (Nahaufnahme), Luzern (Foto: Google Maps, 2025)

Abb. 02

Abb. 02: Ansicht Wystrasse 8 von der Dreilindenstrasse aus, Luzern (Foto: Google Maps, 2025)

Abb. 03: Ansicht Weystrasse 8 von der Weystrasse aus, Luzern (Foto: 20min.ch)

Die Tat / die Tatwaffe

Zu welcher Zeit das Opfer gefunden wurde ist nicht bekannt. Die allarmierten Rettungskräfte konnten nur den Tod von Gertrud Krüsi (81†) feststellen. Die ersten Abklärungen vor Ort durch die Polizei machten schnell klar, dass Gertrud Krüsi (81†) Opfer eines Gewaltverbrechens wurde.

Die Tatwaffe blieb am Tatort zurück. Ein handelsübliches Universalmesser mit austauschbarer Klinge (umgangssprachlich in der Schweiz «Teppichmesser» genannt). Sie soll mehrere tödliche Schnittverletzungen erlitten haben.

Abb. 04: Die Tatwaffe, ein "Teppichmesser"

Ebenso fraglich ist, wie lange sich die Täterin oder die Täterschaft in der Wohnung aufgehalten haben könnte. Wann waren andere Bewohnerinnen / Bewohnter im Treppenhaus unterwegs? Es muss klar sein, dass es nirgends – auch nicht für das Ladengeschäft – Material von Überwachungskameras geben könnte, welche etwas aufgezeichnet haben könnten, was die Ermittler hätte weiterbringen können.

Das Opfer

Es ist nicht viel bekannt. Insbesondere wäre hilfreich, welchen regelmässigen Gewohnheiten Gertrud Krüsi (81†) nachging. Es gibt sehr viele unbekannte Faktoren, welche die Ermittlungen erschweren. Welchen gesellschaftlichen Verbindungen das Opfer hatte, ist ebenso unbekannt. Gab es einen Lieferdienst für die Mittag-/Abendessen? Gab es Unterstützung durch Spitex oder ähnliche Pflegedienste? Hat Sie regelmässig an einem Mittagstisch für Rentner teilgenommen? Oder gibt es andere regelmässige Termine, bei denen das Opfer mit der Täterin hätte bekannt werden können und sich die Täterin so das Vertrauen hätte erschleichen können.

DNA-Spuren

Ein grosser Vorteil ist, besonders wenn die Ermittlungen auch nach so langer Zeit keine Erkenntnisse brachten, das DNA-Material sichergestellt werden konnte. Wie in anderen bisher vorgestellten Fällen, können die Neuerungen in der Gesetzgebung im Jahr 2023 hoffen lassen, dass doch noch eine Täterin ermittelt werden kann. Es zeigt sich aber auch, dass DNA-Spuren nur dann wesentlich sind, wenn sie einerseits gerichtsfest mit der Tat in Verbindung gebracht werden können, oder/und andererseits, Vergleichsmaterial gefunden wird.

Die Täterin

Es nicht bekannt, wie sich die Täterin das Vertrauen des Opfers erschlich, um in die Wohnung zu gelangen. Denn Aufbruchsspuren sind offenbar nicht vorhanden. Die Polizei ist auch bezüglich Täterschaft vorsichtig. Offenbar könnte auch eine zweite Täterin oder ein zweiter Täter involviert gewesen sein, obwohl keine weiteren DNA-Spuren gefunden bzw. öffentlich gemacht wurden. Auch hier nehmen die Ermittler den Grundsatz ernst, dass keine Möglichkeit ausgeschlossen werden sollt, solange die Täterschaft nicht gefasst und befragt werden kann.

Im Zusammenhang mit der Täterin bzw. der Täterschaft ist auch die Frage zu stellen, wie viel Zeit diese aufgewendet hat, um die Gewohnheiten des Opfers auszukundschaften. War es von Beginn weg, die Absicht, das Opfer zu töten? War es nur die Absicht, dieses zu überfallen? Hat die Gegenwehr des Opfers die Täterin überrascht? Hat die Täterin das Teppichmesser mitgebracht oder hat sie unter einem Vorwand ein solches vom Opfer herhalten und sie dann damit bedroht?

Das Motiv

Die zuständige Ermittlungsbehörde gibt dazu keine Details bekannt. So ist nicht klar, ob das Opfer beraubt wurde. Wurde nach Geld und Wertgegenständen gesucht?

Fragen der Polizei

Die Fragen sind von sehr allgemeiner Natur, aber natürlich wesentlich, um bei den Ermittlungen Fortschritte zu erzielen:

  • Wer hat am 31. August 2005 im Haus an der Weystrasse 8 in Luzern eine unbekannte Frau gesehen oder beobachtet?
  • Wer hat im Zeitraum Ende August – Anfang September eine Frau gesehen oder beobachtet, welche eine Schnittverletzung hatte und im Besitz eines Universalmessers (siehe Foto Mordwaffe) war oder ist?
  • Wer kann der Luzerner Polizei Angaben zum Opfer Gertrud Krüsi machen? Wo hat sich Frau Krüsi häufig aufgehalten? Wo war Gertrud Krüsi häufig anzutreffen?

Weiter gibt die Polizei bekannt, dass Sie die neuen Möglichkeiten auf alle Fälle nutzen will, um dieses Verbrechen aufzulösen.

Für Hinweise, welche zur Ermittlung der Täterschaft führen, wird eine Belohnung von 10'000 Franken ausgesetzt. Hinweise bitte direkt an:

Luzerner Polizei - Tel. 041 248 81 17.

Quellen

  • 20min.ch: Bericht vom 20. November 2019
  • Kantonspolizei Luzern: Kanton/ JSD/Luzerner Polizei/Fahndungen/Ungeklärte Straftaten

Die zuständige Ermittlungsbehörde gibt dazu keine Details bekannt. So ist nicht klar, ob das Opfer beraubt wurde. Wurde nach Geld und Wertgegenständen gesucht?

Hinweise geben: Wenn Sie Informationen zu diesem Fall haben, nutzen Sie bitte das

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