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Ort: Bad Ragaz, SG · Datum: 9./10.09.2012 · Fall: Tötungsdelikt
Hinweis: Zur Vorabpublikation verwende ich die Berichterstattung des Boulevardblattes Blick über diesen Fall. Dabei beschränke ich mich auf sachliche Informationen. Ergänzungen mit anderen Quellen werden nach und nach vorgenommen. Heute gibt es diesen Kleintierzoo "Leopard" nicht mehr. Stattdessen ist in dieser Liegenschaft eine Hundepension untergebracht.
Der Tatort liegt an der Heulösergangstrasse 26, am Dorfrand von Bad Ragaz (SG). Damals ein bekannter Erlebniszoo mit dem Namen "Leopard" in einer ruhigen Gegend gelegen. Irgendwann in der Nacht vom 9. auf den 10. September 2012 geschah das Verbrechen. Gesichert ist, dass Harry L. (46†) gegen 20:00 Uhr noch lebend gesehen wurde. Wann und was in dieser Nacht aber geschah, hat niemand mitbekommen. Erst als das Besitzerpaar am Morgen des 10.09.2012 von ihrem Wohnzimmer in die Gaststube begeben wollten, bemerkten Sie eine lange Blutspur vom Hintereingang im Parterre bis zum unteren Ende der Treppe. Dann die schreckliche Entdeckung im Keller: Dort lag Harry L. (46†) blutüberströmt und mit Klebeband gefesselt.
Abb. 01: Bild des getöteten Harry L.(46†)
Abb. 02: Bild des damaligen Kleintierzoos "Leopard", von der Polizei abgesperrt
Abb. 03: Kartenausschnitt der Umgebung des damaligen Kleintierzoos
Abb. 04: Grösserer Kartenausschnitt der Region um den damaligen Kleintierzoo
Abb. 05: Neueres Foto (Google Maps) der Liegenschaft an der Heulösergangstrasse 26, in der sich heute eine Hundepension befindet
Ob es ein Täter war oder sogar deren zwei, ist unklar. Da Harry L. (46†) aber ein kräftiger Mann war und die Szenerie darauf hindeutete, kann durchaus von zwei Tätern ausgegangen werden. Gut möglich, dass die Täterschaft das Gebiet vorher auskundschaftete. Insbesondere wo Harry wohnte, sowie seine Gewohnheiten dürfen in einem gewissen Masse bekannt gewesen sein. Vielleicht waren sie sogar früher einmal im Restaurant des Zoos und wussten, wo sich die Kellerräume befanden. So ist auch unklar, ob die Täterschaft auf ihn wartete oder vielmehr er ihnen die Tür selbst öffnete. Das Wirtepaar hat auf alle Fälle nichts von einem nächtlichen Besuch mitbekommen, auch nicht von dem was dann geschah. Ebenso gibt es keine Zeugen der Tat in dieser Nacht. Selbst der Hund eines Landwirtschaftsbetriebs in der Nachbarschaft reagiert nicht auf die sich in der Nähe abspielende Tat. Hofhunde sind bekannt für ihre Aufmerksamkeit.
Gehen wir von der Tatsache aus, dass Harry L. (46†) dem Täter oder den Tätern selbst die Tür geöffnet hat, muss sogleich alles sehr schnell gegangen sein. Das Opfer hatte offensichtlich keine Zeit Hilfe herbeizurufen. Demnach muss er sofort überwältigt worden sein. Möglicherweise wurde ihm sofort ein Klebeband über den Mund geklebt. Weiter muss er sofort durch Messerstiche verletzt worden sein, aber offensichtlich noch nicht tödlich verletzt. Die Blutspur zog sich bereits vom Parterre in den Keller. Vermutlich erst im Keller wurde er dann auch weiter mit Klebeband geknebelt.
Wollten Sie vom Opfer im Keller zuerst noch Informationen erhalten? Klar muss gewesen sein, dass die Tötungsabsicht von Beginn weg bestand. Sie stachen im Keller weitere Male auf ihn ein. Bereits tödlich? Eher nicht. Harry L. (46†) muss sich - so wird angenommen - heftig gewehrt haben. Es ist kaum vorstellbar, dass dabei keine Fremd-DNA am Tatort zurückblieb. Geradezu klassisch ist ja, dass sich solche oft auch unter den Fingernägeln befinden können. Der finale Schnitt wurde mit enormer Kraft ausgeführt. Die Kehle des Opfers und das Rückenmark auf der Höhe des Halswirbels waren durchtrennt. Es war also beinahe eine Enthauptung.
Abb. 06: Das Opfer wird vom Tatort abtransportiert (Foto: Screenshot: TVO)
Abb. 07: Über dem Restaurant sind die Wohnungen. Im Keller lag die Leiche (Foto: Leonardo Gagliardi)
Die Tatwaffe, ein Messer, konnte nie gefunden werden. Wobei hier folgendes unklar ist: Wurde nur mit einer Art von Messer zugestochen? Wenn sie mindestens zu Zweit waren, könnte der eine mit seinem Messer im Parterre und der andere im Keller zugestochen haben. Darüber wissen wir nichts.
Harry L. (46†) besass die schweizerische und deutsche Staatsbürgerschaft. Angestellt war er als Metzger in einer Metzgerei in Lanquart. Nach seiner Trennung von seiner Frau in einem Zimmer über der Gaststätte des Zoos. Er hatte zwei Kinder. Der FC Bad Ragaz lag im offenbar sehr am Herzen. Doch seit August sei er nicht mehr zum Training gekommen. Er wolle die Vorbereitung nicht mehr mitmachen, eine Auszeit vom Fussball nehmen. Er wird als gesellig und humorvoll beschrieben. So soll er auch ein richtiger "Chrampfer" gewesen sein. Obwohl in Deutschland aufgewachsen, präsentierte er sich gerne als Anhänger der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft. Nebenbei half er im Zoo aus und kümmerte sich um die Tiere. Dazu half er auch in der Gastronomie aus. Er war die gute Seele des Zoos. Der Zoobesitzer, damals bereits 65 Jahre alt, spielte sogar mit dem Gedanken, sich zurückzuziehen und den Zoo Harry L.(46†) zu überlassen.
Abb. 08: In der Freizeit half Harry L. (46†) im Zoo aus (Foto: Leonardo Gagliardi)
Die Tat wird am Montag, dem 10. September 2012 zwischen 1:00 Uhr nachts und 7:00 Uhr morgens stattgefunden haben. Es wird nicht explizit davon geschrieben, dass es sich dabei um eine rechtsmedizinische Einschätzung handelt. Möglich ist auch, dass sich dieser Zeitpunkt aus den Zeugenvernehmungen ergeben hat, da Harry L.(46†) möglicherweise vorher noch in einer Gaststätte war. Oft waren Montage auf dem Land auch Ruhetage bei Geschäften wie Metzgereien.
Über festgestellte Fremd-DNA wurde nichts veröffentlicht. Es sind auch sonst keine gerichtsmedizinischen Erkenntnisse öffentlich, wie die Anzahl der Stichverletzungen, Grösse der zugefügten Stiche, ausser beim wohl finalen Tötungsstich. Gut möglich, dass diese Informationen aus ermittlungstaktischen Gründen zurückgehalten werden.
Die Ermittlungen konzentrierten sich zuerst - wie das im Grundsatz üblich ist - auf das persönliche Umfeld des Opfers. Insbesondere das berufliche Umfeld rückte aber bald in den Fokus der Ermittler. Die Polizei ging davon aus, dass Harry L. (46†) seinen Mörder bzw. seine Mörder kannte und diese ebenso im Umgang mit Messern geübt waren. Opfer und Täter mussten aus irgendeinem Grund verfeindet gewesen sein. Auch möglich, dass sie zuerst sehr gut befreundet waren, sich aber später ein Konflikt entwickelte, welcher geeignet war, dieses Verbrechen auszulösen. Wertgegenstände wurden nicht gestohlen. Es waren demnach mit Sicherheit persönliche Gründe, die zu einer so schrecklichen Tat führten.
Eine weitere Spur führte nach Deutschland, wo Harry L. (46†) auch nach seinem Wegzug in die Schweiz regelmässig verkehrte. Es sollen rauschende Feste stattgefunden haben. Beteiligt sollen auch zwielichtige Personen, mit denen Harry L. (46†) offenbar Streit hatte und in Schlägereien verwickelt gewesen sein soll. Es damit nur folgerichtig, sich die Frage zu stellen, ob es aus seiner alten Heimat Personen gab, die aus irgendwelchen Gründen Rache üben wollten.
Sodann stellte sich auch die Frage, ob Harry L. (46†) in einen grösseren Fleischdiebstahl verwickelt war, welcher an seiner Arbeitsstelle, der Metzgerei in Lanquart, verübt wurden. Hier stellt Blick die Hypothese auf und stellt die Frage, ob Harry L. (46†) die Täter auffliegen lassen wollte. Immerhin könnte er sich um seinen finanziellen Anteil aus dem Fleischdiebstahl geprellt gesehen und den Männern ein Ultimatum gestellt haben. Weiter stellt Blick die Frage, ob sich Harry L. (46†) mit Arbeitskollegen derart überworfen haben könnte, dass er sich einer tödlichen Feindschaft ausgesetzt sah. Diese Hypothese halte ich persönlich für sehr gewagt, wurde er doch als geschätzte Person beschrieben. Konflikte am Arbeitsplatz wären sicher aufgefallen. Zudem soll ein derartiger Streit entstanden sein, dass er dafür sterben musste? Dazu braucht es doch sehr viel. Zudem zeigen solche Fälle, bei denen es um Konflikte am Arbeitsplatz geht, dass es meist um Vorgesetzte geht, spontan gehandelt wird und die Täter schnell bekannt sind. Diese Hypothese würde ich aus kriminallogischen Gründen noch am ehesten ausschliessen, wobei nie etwas grundsätzlich ausgeschlossen werden darf, bis ein Täter gefasst wird.
Rund ein Jahr nach der Tat, kam es zu einer Verhaftung. Die Überwachungskamera des Zoos hatte offenbar in der Nacht vor dem Tötungsdelikt gefilmt, wie eine Person - es stellte sich heraus, dass es ein Bekannter von Harry L.(46†) war, über die Mauer des Zoos kletterte und zwei Jungpapageien stahl. Die Aufnahmen der Videoüberwachung waren wohl bereits kurz nach dem Verbrechen ausgewertet worden. Etwas anderes ist kaum vorstellbar. Anzunehmen ist, dass dieser Dieb längere Zeit unter Beobachtung stand, bis er dann doch verhaftet wurde und einen Monat in Untersuchungshaft verbrachte. Ein solcher Diebstahl hätte allein wohl kaum zu einer Untersuchungshaft geführt. Es muss also gewisse Anhaltspunkte gegeben haben, die das Gericht überzeugten, einen Haftbefehl auszustellen. Während seiner Haft soll er widersprüchliche Angaben gemacht haben. Insbesondere soll ein Schlüssel Thema der Vernehmungen gewesen sein, den er offenbar in seinem Besitz hatte, dann aber weggeworfen haben will. Nichts ist bekannt darüber, wann und wie er zu diesem Schlüssel gekommen sein soll. Beim Diebstahl war er offensichtlich nicht im Besitz eines solchen Schlüssels. Warum wäre er sonst über den Zaun geklettert. Bei dieser Aktion hätte er wohl noch eher für einen gewissen Lärm sorgen können. Käme er als Täter für das Verbrechen in Frage, könnte er den Schlüssel wohl nicht bei der Tat angeeignet haben. Die polizeilichen Angaben würden dem widersprechen: Harry L. (46†) wurde nichts gestohlen. Das Erste, was man feststellen würde, ist wohl, ob Schlüssel fehlen. Die Freundin des Verdächtigen gab ihm denn auch ein Alibi, welches die Ermittler nicht widerlegen konnten. Das Geschrei der Papageien hätte sie geweckt und deswegen könne sie mit Bestimmtheit sagen, dass ihr Freund am Sonntag, dem 9. September 2012, vor Mitternacht zu Hause war. Offenbar waren sich die Ermittler bzw. die Rechtsmediziner nach wie vor sicher, dass die Tat nicht vor Mitternacht geschah. Letztlich stellte das Untersuchungsamt St. Gallen die Ermittlungen gegen diesen Verdächtigen ein (wobei er sich wohl für den Diebstahl verantworten musste).
Bis zum heutigen Tag sind keine weiteren Erkenntnisse zum Fall bekannt geworden. Dies heisst natürlich nicht, dass die Ermittlungsbehörden nichts mehr tun. Vielmehr halten sie sich bei Anfragen zurück und können bzw. wollen wegen des Amtsgeheimnisses keine Angaben machen, welche über die bisherigen Publikationen hinausgehen.
Ob die neue Gesetzgebung bezüglich der DNA-Auswertung und -Verwertung vom März 2023 eine erneute Untersuchung rechtfertigen würde, hängt davon ab, ob überhaupt Fremd-DNA sichergestellt wurde. Darüber sind keine Informationen bekannt.
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