Ort: Vilters, SG · Datum: 10.09.2012 · Fall: Unfall oder Tötungsdelikt?
SZ: Unfall oder Tötungsdelikt an Arthur B. (†59)
In Vilters (SG), auf dem Landwirtschaftsbetrieb von Ex-Nationalrat Elmar Bigger, wird die Leiche von Arthur B. (†59) entdeckt. Am Körper des toten Mannes werden Blessuren festgestellt. Die Gerichtsmedizin kann bei der Obduktion nicht genau klären, ob diese von einem Zusammenprall mit einem Auto oder beim Angriff eines Stiers entstanden sind. Es ist deshalb nicht klar: Kam Arthur B. (†59) durch einen Unfall oder ein Tötungsdelikt ums Leben?
Zu Beginn ist es für diesen Fall besonders wichtig, die Unschuldsvermutung zu betonen. Im Verlaufe der Analysen wird vor allem ein Szenario am wahrscheinlichsten herausgearbeitet, welches zumindest heikel ist. Dabei ist es nicht meine Absicht irgendjemanden zu verdächtigen oder gar als Verursacher darzustellen!
Bisher konnte ich kein Bild von Arthur B. (†59) ausfindig machen, Ziel dieser Website ist es grundsätzlich, den Opfern ein Gesicht zu geben. In den Berichten werden vor allem Bilder von Elmar Bigger gezeigt, welcher als ehemaliger Nationalrat im Fokus der medialen Berichterstattung stand. Journalistisch finde ich das sehr fragwürdig, dass dem Opfer nicht der priorisierte Fokus zukam, wie es angebracht gewesen wäre. Auch grundsätzlich ist die Berichterstattung bezüglich des Vorfalls eher dürftig.
Übersicht
Abb. 01: Kartenausschnitt der Landwirtschaften an der Rheinaustrasse: "Falkenhof" (unterhalb der Str.) und "Auhof" (oberhalb der Str.)
Abb. 02: Landkarte des Gebietes Vilters als Orientierungshilfe
Wetterverhältnisse am Montag, dem 10. September 2012
Verfügbare Wetterdaten beziehen sich vor allem auf Bad Ragaz. Diese sind aber aufgrund der Nähe zum Tatort heranzuziehen. Für Anfang/Mitte September 2012 herrschen typische Tageshöchstwerte von 16-18 °C, die Tiefstwerten nachts liegen bei 5-7 °C. Die weist auf typische frische, aber stabile Frühherbstbedingungen hin. Es ist ein typisches Septembermuster mit kühlen und milden Verhältnissen. Ausschliessen kann man: Starkregen, markanter Sturm, Temperatursturz oder ein Unwettertag. Möglich sind Talnebel für diese Jahreszeit. Diese lösen sich aber ab Vormittag bis Mittag auf. Es gibt keine Muster für ganztägigen Nebel. Damit kann davon ausgegangen werden, dass auf der Rheinaustrasse klare Sichtverhältnisse herrschten. Ein durch Nebel hervorgerufenes Unfallgeschehen kann ausgeschlossen werden.
Die Tat
Das Geschehen bleibt nebulös. Sieht man sich das Kartenmaterial an, liegen die Landwirtschaften je seitlich an der Rheinaustrasse. Die Rheinaustrasse ist über lange Strecke - insbesondere vor und nach den Landwirtschaften - sehr übersichtlich und von weitem einsehbar. Auch im Bereich der Landwirtschaften selbst, gab es gut einsehbare und grosszügige Vorplätze. Ein herannahendes Fahrzeug hätte früh Personen wahrgenommen, die sich im Bereich neben oder auf der Strasse befanden. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich das Fahrzeug mit überhöhter bis stark überhöhter Geschwindigkeit genähert hätte.
Abb. 03: Fundort des toten Arthur B. (†59)
Wie aus Abb. 04 zu sehen ist, erstreckt sich die Landwirtschaft Falkenhof über ein grosses und verwinkeltes Gebiet mit einigen Ökonomiegebäuden.
Abb. 04: Übersichtskarte Landwirtschaft "Falkenhof" - Silo
Abb. 05: Vergleichsbild Google Maps und Pressefoto "Sonntagsblick"
Vom Fundort bzw. Ablageort des Toten Arthur B. (†59) gibt es ein Bild, welches der Sonntagsblick veröffentlichte. Anhand dieser Aufnahme ist es schwierig, den genauen Fundort zu lokalisieren. Als Orientierung kann ein auffälliges blaues Silo dienen, welches noch immer gleich aussieht. Dieses freistehende Silo kann man sogar auf der Karte gut erkennen (Abb. 4, rot eingekreist).
Weiteres zum Geschehen ist nicht bekannt. Auch keine Hypothesen, was genau vorgefallen ist.
Irritierend ist auch: Es gibt keine Informationen darüber, wann und von wem Arthur B. (†59) zuletzt gesehen wurde.
Der nächste Anhaltspunkt ist, dass die Ehefrau von Elmar Biggers diesen um ca. 18:00 Uhr angerufen hat und ihm die Mitteilung macht, dass "Toni", wie er in Freundeskreisen genannt wurde, tot hinter der Scheune liegen würde. Ob sie zuerst die Polizei bzw. den Rettungsdienst angerufen hat, einer ihrer Kinder oder Verwandten oder nach dem Telefonat Elmar Brigger selbst, ist nicht klar. Auf alle Fälle seinen kurz nach dem Telefonat die Rettungskräfte eingetroffen. Elmar Bigger selbst war auf seiner Alp im Glarnerland, die er schön länger gepachtet hat.
Zuerst vermutete man einen Hirnschlag oder einen Herzinfarkt, dann ein Stierangriff. Schliesslich wurde als weitere Möglichkeit ein Unfall vermutet. Arthur B. (†59) könnte überfahren worden sein. Ob es ein Unglücksfall war oder eine gezielte Tötungsabsicht dahintersteckte, konnte aus dem Verletzungsbild und der Situation selbst nicht geschlossen werden.
Rechtsmedizinische Erkenntnisse
Der Optuktionsbericht könne jedenfalls die Frage nicht entscheidend beantworten. Wobei offensichtlich ein natürlicher Tod (Hirnblutung, Herzinfarkt, andere vorbestandene Leiden) oder ein Tierangriff (Stier etc.) ausgeschlossen werden. Denn die Frage, ob es ein Unfall oder ein gezielter Angriff mit einem Auto war, rückt in den Vordergrund.
Über Verletzungen, die nicht in ein Unfallbild passen könnten, wurde nichts bekannt. Es ist vorstellbar, dass diesbezüglich Erkenntnisse aus ermittlungstechnischen Gründen zurückgehalten werden. Relativeren muss man dabei, dass Informationen durchaus zurückgehalten werden können. Hätte man aber klare Tötungsmerkmale festgestellt, wäre sicher ein Mordfall öffentlich gemacht worden, auch wenn man nicht kommunizieren wollte, wie es geschehen ist.
Typische Verletzungen: Auto erfasst Fussgänger
Eine Aufstellung der zu erwartenden Verletzungen:
- Primärer Aufprall: Auto stösst als erstes mit Stossfänger/Front gegen die unteren Extremitäten (Unterschenkel/Knie). Typisch: Frakturen an Tibia/Fibula, Knieverletzungen, Bänderrisse.
- Sekundärer Aufprall: Der Oberkörper rotiert auf die Motorhaube/Windschutzscheibe. Typisch sind Kopfverletzungen (Schädelbrüche, Gehirnblutung), Gesichtsverletzungen, Thoraxverletzungen (Rippenbrüche, Lungenquetschung).
- Tertiärer Aufprall am Boden: Der Körper wird weggeschleudert und schlägt auf der Fahrbahn/Umgebung auf. Zudem sind zusätzlich Verletzungen an Kopf und Extremitäten, Schürfungen und Prellungen typisch.
Durch Studien bestätigt:
- Am häufigsten werden Beine/Unterkörper, Kopf, Arme verletzt.
- Am schwersten verletzt werden Kopf und Brustkorb verletzt.
Totdesrisiko: Meta-Studien zeigen, dass das Todesrisiko bei ca. 50 km/h in etwa 25-30 Prozent. Allerdings steigt das Todesrisiko mit der Geschwindigkeit exponentiell.
Es bleibt darauf hinzuweisen, dass die Verletzungen mit Bestimmtheit kumulativ auftreten!
Typische Verletzungen: Überrollen einer Person
Ein „überrollen“ im Hof bei kleiner Geschwindigkeit erzeugt oft ein anderes Muster: starke Quetschungen, ggf. weniger typische Anprallfrakturen an den Unterschenkeln, Körper evtl. lokal stark zerstört, aber ohne klassisches Auto-Front-Bild. Wiederum: Die Verletzungen treten kumulativ auf.
Die Unfall-Hypothese
Die verkehrstechnischen Verhältnisse habe ich bereits angesprochen. Sollte es tatsächlich so gewesen sein, dass Arthur B. (†59) auf der Rheinaustrasse beim Überschreiten der Strasse erfasst geworden wäre, müssten Beschädigungen am Auto aufgetreten sein. Auch gäbe es rechtsmedizinisch Indizien auf den Geschehensablauf. Wird eine Person überfahren, treten typische Verletzungen auf. Solche wurden nicht kommuniziert. Auf der Strasse wurden offensichtlich keine Splitter von Autoleuchten, Blinker oder auch Rückspiegel gefunden. Es fehlt auch eine Bremsspur. Auch fehlen Blutspuren, die sicher zu finden gewesen wären. Der Tote hätte dann auch "versteckt" werden müssen. Von den Bildern her, hätte der Unfallverursacher den Toten eine doch recht lange Strecke wegschleppen müssen, um ihn dort abzulegen, wo man ihn gefunden hat. Es ist nicht anzunehmen, dass sich das Opfer selbst in diese Richtung geschleppt hätte, wäre er noch eine gewisse Zeit lang am Leben gewesen. Dies würde absolut keinen Sinn machen, auch wenn an eine gewisse Desorientierung annehmen wollte. Zudem müsste es sich um Fahrerflucht handeln. Aufgrund der Bekanntheit von Elmar Bigger, war der Fall von grossem Medieninteresse. Ich denke, dass sich Autowerkstätten höchstwahrscheinlich gemeldet hätten, wenn sie verdächtige Autoreparaturen in Auftrag bekommen hätten. Dabei dürfen die Automechaniker durchaus beurteilen können, ob es sich wirklich um einen Wildschaden gehandelt hat (Fellrückstände, Schadensbild). Aufgrund der Ausführungen würde es wohl für die Ermittler wenig Sinn machen, bei den Versicherungsagenturen die nach der Tat gemeldeten Wildunfälle näher zu prüfen.
Das Fahrzeug muss denn auch nicht zwangsweise auf der Rheinaustrasse herangenaht sein. Dies kann aufgrund der vorhandenen Informationen und meinen Ausführungen sogar praktisch ausgeschlossen werden. Dabei könnte auch ein Unglück durch einen rückwärtsfahrenden Traktor auf dem Landwirtschaftsbetrieb im Bereich des Möglichen liegen. Der Verursacher könnte in eine derartige Ausnahmesituation geraten sein, dass er den Vorfall vertuschen wollte. Dies liegt noch näher, wenn diese Person wusste, wie sehr Elmar Brigger und "Thoni" befreundet waren.
Die Mord-Hypothese
Wenn wir von den Überlegungen zur Unfall-Hypothese ausgehen, wird es schwierig, sich einen Tathergang vorzustellen. Elmar Brigger überzeugt, dass es Mord war. Er geht aber von einer Verwechslung aus. Er ist sich ebenso sicher, dass der Mordanschlag ihm gegolten hat. Aber Vorstellungen zum Ablauf hat er nicht. Es müsste ein Verbrechen aus Rache mit einem grossen Wut- und Gewaltpotential gewesen sein. Was ist typisch bei einem solchen Mordmotiv:
Brigger hat sich Feinde gemacht: Im Jahr 2011 ging die von ihm präsidierte Produzenten-Milchverwertungs-Organisation (PMO) Ostschweiz pleite. Damals war er noch SVP-Nationalrat und dementsprechend im Medienfokus. Dutzende von Milchbauern aus dem Sarganser-, Bündtner- und Glarnerland wurden geschädigt und mussten sich zwischen CHF 30'000 und CHF 100'000 ans Bein streichen. Im Konkurs haben Gläubiger eine Summe von 10 Millionen Franken gefordert. (Thurgauer Zeitung, Bericht nicht mehr verfügbar). Brigger wurde für den Skandal verantwortlich gemacht und Ende 2011 als Nationalrat abgewählt. "Freundschaften verwandelten sich in Feindschaften und es gab viel böses Blut" äusserte Brigger im Sonntagsblick. Auch hätte er Todesdrohungen erhalten. In diesem Zusammenhang versäumt es Brigger nicht, sich zu rechtfertigen. Er hätte nichts für die Pleite gekonnt, vielmehr wäre er selbst geschädigt worden. Ist hier wirklich ein Mordmotiv zu suchen? Bigger äusserte sich nicht weiter darüber, ob andere mögliche Mordmotive gegen seine Person existiert haben könnten - natürlich nicht unter Namensnennung. Mordmotive gegen seinen Freund Arthur B. (†59) kann er sich nicht vorstellen. Hätte es Feindschaften gegeben hätte er dies bestimmt mitbekommen.
Die Stierangriff-Hypothese
Sollte Arthur B. (†59) tatsächlich von einem Stier angegriffen worden sein, müsste sich dieser auf dem Gelände frei bewegt haben. Das Anwehsen ist nicht umzeunt. Es wäre bekannt geworden, wenn vor der Rettung zuerst ein Stier hätte eingefangen und gesichert werden müssen, damit sich die Retter nicht in erheblicher Gefahr befinden. Dass sich Arthur B. (†59) noch von irgendeinem Gehege nach dem Angriff noch wegbewegen konnte, ist aufgrund der Situation und den Verletzungen abwägig.
Die Ermittlungen
Ob die Ermittlungsbehörden jemals ein Tötungsdelikt wirklich in Betracht gezogen und in diese Richtung ermittelt haben, ist nicht bekannt. Sicher haben Befragungen stattgefunden. Dabei rückt - wie in allen Ermittlungsverfahren - der engste Umkreis des Opfers in den Fokus der Abklärungen. Brigger meinte dazu, dass er zwar ein Freund der Polizei sei, aber es vorwiegend die Schuld der Ermittler sei, dass keine Ergebnisse resultierten.
Vielmehr erzürnte Brügger, dass die Polizei zwei seiner Familienmitglieder ins Visier genommen habe. Diese wurden seinen Angaben nach zweimal verhört. Interessant dabei ist der Vorwurf, sie hätten Wichtiges verschwiegen und nicht die ganze Wahrheit gesagt. Darum sei ihm, Bigger, der Kragen geplatzt. «Ich griff zum Hörer und habe bei den obersten Amtsstellen des Kantons St. Gallen interveniert.» Man merkt, dass Brigger wohl auch ein Machtmensch war, der Abläufe zu beeinflussen versuchte. Denn was gibt es Logischeres als die Einvernahme des engsten Umfeldes von Arthur B. und Elmar Brigger. Wenn an der Wahrheit näherkommen will, auch mehrmals. Gerade daran sollte Brigger ein besonderes Interesse haben. Bei den Einvernahmen geht es nicht primär darum, diese Personen zu verdächtigen, sondern Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten zu klären. Es ist zumindest fraglich, warum niemand auf dem Hof etwas mitbekommen haben will, wenn man davon ausgeht, dass Landwirtschaftsarbeit vor allem Arbeit unter freiem Himmel bedeutet. Relativieren muss man diese Aussage zwar auch, da aufgrund der vorhandenen Silos von einem Mastbetrieb ausgegangen werden muss. Herausgekommen sind dabei aber offensichtlich keine Erkenntnisse.
Ich bin überzeugt, dass sich die Ermittler sich mit denselben Analysen beschäftig haben, wie sie hier zu finden sind. Daher war die Polizei auch davon überzeugt, dass die vernommenen Personen nicht die ganze Wahrheit zu Protokoll gegeben haben. Umso erzürnter war Elmar Bigger über die Ermittlungen.
Das Opfer
Leider ist nicht viel über das Opfer bekannt. Es gibt auch kein verfügbares Foto von Arthur B. (†59). Es ist nur bekannte, dass er offenbar die engste Bezugsperson von Elmar Brigger war, dem er offenbar ein sehr grosses Vertrauen entgegenbrachte. Elmar Brigger war ca. 4 Jahre älter als Arthur B. (†59). Dadurch ist sogar die These eines Verwechslungsmordes von Elmar Brigger nicht einmal nachvollziehbar. Kann man die beiden Personen überhaupt verwechseln? Denn Brigger war eine bekannte Persönlichkeit. Alle, die mit ihm nach der Pleite der Milchgenossenschaft verfeindet waren, kannten sein Äusseres genau. Aber wie sah es mit der Grösse und der Statur aus? Darüber schreib auch der Sonntagsblick nichts Kritisches. Generell fällt auf, dass der Bericht vom Sonntagsblick auf eine kritische Würdigung verzichtet. Kritisieren darf man, dass sich der Medienfokus sich auf die Person von Elmar Bigger konzentrierte. Das Opfer selbst spielte keine Rolle. Es ist daher nicht bekannt, ob Arthur B. (†59) einen Familienbezug hatte. Hatte er Kinder? War er zu irgendeiner Zeit verheiratet? Nichts ist bekannt. Eines scheint aber klar: Aus seinem Umfeld war kein Konflikt bekannt, welcher zu so einer Tat hätte führen können.
Fazit
Grundsätzlich müssen die Thesen über ein Unfgallgeschehen auf der Rheinaustrasse, sowie die These über einen Verwechslungsmord als äusserst unwahrscheinlich eingestuft werden.
Auch der Angriff durch einen Stier ist aus darsgelegten Gründen völlig abwägig.
Einzeig ein Unglücksfall auf dem Privatgrund des "Falkenhofes" kommt als wahrscheinlichste Hypothese in Betracht. Nur auf einen solchen Vorfall passen die rechtsmedizinischen Untersuchungen. Dass der/die Verursacher in der Ausnahmesituation falsch reagiert haben könnten, wäre nachvollziehbar und menschlich. Umsomehr wäre es Zeit, die Wahrheit offenzulegen!
Ein Tötungsdelikt muss höchstwahrscheinlich ausgeschlossen werden. Es ist sogar anzunehmen, dass es ohne Geständnis unmöglich erscheint, einen Mord gerichtsfest nachzuweisen. Ein mutmassliches Tötungsdelikt verjährt nach 15 Jahren. Damit wäre der Fall mit der Verjährung am 10. September 2015 erledigt. Noch ein Grund, dass der Verursacher sich endlich seiner Verantortung stellt und eine Aussage macht. Ob aufgrund dieser Aussage überhaupt ein Gerichtsverfahren durchgeführt würde, erscheint höchst unwahrscheinlich.
Welche Hinweise sind von besonderem Interesse?
CoCa wäre froh, wenn ich weitere Informationen zum Umfeld von Arthur B. (†59) erhalten könnte. Insobesondere ein oder zwei Fotoaufnahmen. Wichtig ist mir auch die Statur festzustellen.