Ort: Koblenz, AG · Datum: 27.11.2009 · Fall: Tötungsdelikt

Das Tötungsdelikt an Karl Dittmann (63†)

Am 27. November 2009 um 22.50 Uhr findet ein Fahrrad­fahrer auf dem Velo- und Fussgänger­steg nach Felsenau die Leiche von Karl Dittmann (63†). Er wurde aus nächster Nähe mit einem im­provisierten Schall­dämpfer erschossen. Die Ermittlungen ergaben weder ein Motiv noch eine verdächtige Person. Eine Karte mit Markierungen bleibt bis heute ein Rätsel.

Das Opfer

Karl Dittmann (63†) war ca. 180 cm gross, hatte einen dunkler Haarkranz und wog ca. 100 kg. Er galt als Einzelgänger und wurde als verschlossen beschrieben. Wegen eines früheren Unfalls «als junger Mann» (Zitat Ehefrau) hatte er eine Hüftprothese und ein verkürztes Bein, was beim Gehen möglicherweise nicht auffiel. Vielleicht deswegen wurde in «Aktenzeichen XY ungelöst...» (folgend nur noch «Kurzfilm» genannt) nicht erwähnt, ob es sich um das linke oder rechte Bein handelte.

Abb. 01

Abb. 01: Ausweisfoto von Karl Dittmann (63†), Kapo AG

Karl Dittmann (63†) führte in der Zeit vor seinem Tod schon sehr lange ein unkonventionelles Leben ohne festen Wohnsitz. Seiner Frau schreibt er zum Beispiel im Jahr 2000 eine Karte aus Rio de Janeiro. Er befand sich auf einer Weltreise ohne bestimmte Ziele. Von seiner Ehefrau lebte er getrennt. Zu seinen beiden Söhnen hatte er kaum Kontakt. Aus Bergisch Glattbach bei Köln stammend, dürfe er auch noch dort an der Adresse seiner Frau gemeldet gewesen sein.

Über seine Zeit vor seiner Wahl, dieses ungewöhnliche Leben zu führen, wird nichts bekannt. Insbesondere darüber, welchen Beruf er zuletzt noch ausgeübt hat. Aus dem Kurzfilm wird nur bekannt, dass die Ehefrau davon sprach, dass er «aus der Firma ausgetreten sei». Anscheinend ermöglichte ihm der berufliche Erfolg bzw. eine Erbschaft sein Leben so zu führen, wie er es sich vorgestellt hat.

Als Frührentner und Einzelgänger reiste er danach sehr viel im europäischen Raum und war mit seinem blauen Mercedes Benz 190E (Jahrg. 1992) unterwegs. Seine Bankkartenbezüge im Jahr 2009 zeigen auf, dass er an ca. fünfzig verschiedenen Orten in Europa Geld an Bankomaten zog oder Übernachtungen mit der Kreditkarte bezahlte.

Abb. 02: Deutscher Personalausweis, Screenshot Kurzfilm

Abb. 03: Ausweis für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, Screenshot Kurzfilm

Wetterdaten für die Nacht von Freitag, dem 27. auf Samstag, dem 28. November 2009

Wie in vielen Fällen, möchte ich zuerst die Wetterdaten einführen. Als Wetterstation bringt jene von Leibstadt sehr konkrete und belastbare Wetterdaten für die Gegend um den Tatort.

Folgende Wetterdaten können für die relevante Zeit festgestellt werden:

Abb. 04: Übersicht Wetterdaten 20:00 – 23:00 Uhr vom 27.11.2009

Kriminaltechnisch ergibt sich, dass der Abend des 27.11.2009 kalt, trocken, windstill und akustisch «günstig» war. Das Wetter erklärt keine Wahrnehmungslücken, sondern spricht eher für strukturelle (Ort, Zeit, Umstände) Gründe. Dies heisst vor allem, dass Beobachtungen aus der Bevölkerung zwar wegen der guten Sicht zu erwarten sind und damit nur aufgrund des Verkehrsaufkommens ausfallen können. In diesem konkreten Fall war das Verkehrsaufkommen in der fraglichen Zeit von ca. 20:50 – 22:30 Uhr offensichtlich gering. Hinweise und Beobachtungen aus der Bevölkerung gab es leider nur wenige.

Die Tat

Am 27. November 2009 parkierte Karl Dittmann (63†) seinen blauer Mercedes Benz 190E (Jahrgang 1992) auf einem Parkplatz in der Nähe der Fussgänger- und Velobrücke zwischen Koblenz und Felsenau. Nach dem Kurzfilm zu schliessen, muss das Auto aber auf der Seite Felsenau parkiert gewesen sein. Da der Kurzfilm offensichtlich nicht am Originalschauplatz gedreht wurde, kann die effektive Position nicht bestimmt werden.

Der Kurzfilm geht davon aus, dass Karl Dittmann (63†) die Brücke überquerte, weil die Fussspuren unter dem auf der gegenüberliegenden Uferseite gelegenen Brückenpfeiler gesichert wurden. Danach soll das Opfer beabsichtig haben, wieder zurück über die Brücke zum Auto zu gehen. Dann wurde er mutmasslich unvermittelt am Tatort auf der Brücke erschossen. Hier ist der Kurzfilm ungenau. Das Opfer könnte mit dem Täter ein Treffen vereinbart haben. Das Opfer war arglos, rechnete nicht mit seiner Ermordung, es fand vorher ein Gespräch statt. Der Mordentschluss des Täters war längst getroffen, es kam dann unvermittelt zur Schussabgabe.

Diese Aarebrücke wurde in den Jahren 2006/2007 totalsaniert. Ab diesem Zeitpunkt wurden keine massgebenden Veränderungen mehr vorgenommen. Die Situation vor Ort, kann mit den heutigen Verhältnissen verglichen werden. Das ist wichtig, weil die Aargauer Zeitung in einem späteren Bericht (2019) Fotos veröffentlicht, die in der Zeit des Verfassens des Artikels gemacht worden sind. Der Umstand ist auch daher wichtig, dass auf der Seite Felsenau ein Fussweg unter der Brücke durchgehend ist. Auf Seite Koblenz endet der Fussweg unter der Brücke. An diesem Sachverhalt änderte sich nichts mehr. Daher muss anhand des Fotos in der Aargauer Zeitung klar davon ausgegangen werden, dass die Fussspuren unter der Brücke auf der Seite von Koblenz gesichert wurden. Daraus ergibt sich aus der im Kurzfilm dargestellten Tatlogik, dass der Mercedes von Karl Dittmann (63†) auf der Seite Felsenau parkiert war.

Abb. 06: Die Aarebrücke von Koblenz her Richtung Felsenau. Mit dem Auto ist man in zwei Minuten am Grenzübergang Koblenz-Waldshut, in fünf Minuten beim AKW Leibstadt, Bild Aargauer Zeitung

Abb. 07: Ein Velofahrer fand den Toten auf dem Velo- und Fussgängersteg gegen 22.50 Uhr, Bild Aargauer Zeitung

Abb. 08: Links der Velo- und Fussgängersteg, rechts die eigentliche Aarebrücke, über welche die Kantonsstrasse führt. Wenige Meter nach der Brücke mündet die Aare in den Rhein. Sicht Richtung Felsenau, Bild Aargauer Zeitung

Abb. 09: Zufahrt zum Fuss- und Fahrradübergang von Felsenau gesehen, Richtung Koblenz, Bild Google Maps

Abb. 10: Blick von der Autostrasse zum ungefähren Tatort/Fundort der Leiche, Richtung Koblenz, Bild Google Maps

Abb. 11: Blick vom Autoübergang her auf den ungefähren Tatort/Fundort der Leiche, Richtung Felsenau, Bild Google Maps

Abb. 12: Zufahrt Fuss- und Fahrradübergang Richtung Koblenz gesehen, links (roter Kreis) der «Zugang» unter die Brücke, Richtung Felsenau, Bild Google Maps

Abb. 13: Unter der Brücke befand sich der durchwühlte Rucksack von Karl Dittmann (63†) – mit Bargeld (Kleingeld), Bild Aargauer Zeitung

Abb. 13 zeigt die Stelle unter der Brücke, wo Rucksack und Fussabdrücke gefunden wurden. Aus diesem Bild wird deutlich, dass es sich um die Koblenzer Seite gehandelt haben muss, da auf der anderen Seite Felsenau ein durchgehender Weg unter der Brücke durchführt.

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Abb. 14: Grösserer Ausschnitt Situation Zugang unter die Brücke, Seite Koblenz. Rechts der Steg, der auch auf der Karte eingetragen ist, Bild Aargauer Zeitung

Tatzeit

Keine konkreten Angaben gibt es über den ungefähren Zeitpunkt, an dem Karl Dittmann (63†) erschossen wurde. Die Ermittler geben im Kurzfilm die mögliche Tatzeit in der Zeitspanne 21:00 – 22:00 an. Ein Mann und drei junge Radfahren sollennoch um 20:50 Uhr gesehen worden sein. Da muss das Opfer noch gelebt haben. Diese Personen hätten wohl die Polizei ebenso informiert wie der spätere Velofahrer, welcher effektiv die Leiche gegen 22:50 Uhr entdeckte. Somit dürfte die Tatzeit eher zwischen 22:00 Uhr 22:30 Uhr zu liegen kommen. Dies ist bereits ein sehr enges Zeitfenster für die Tat, was wiederum auf ein sehr risikoreiches Verhalten des Täters hinweist.

Weder aus der Bevölkerung ergaben sich weitere Hinweise, zum Beispiel, dass jemand einen Schuss oder ein ähnliches Geräusch gehört hatte. Trotz der Tatsache, dass ein improvisierter Schalldämpfer benutzt wurde, muss das Geräusch nicht unbedingt ungehört geblieben sein. Vielmehr wurde der Knall so verfremdet, dass man das Geräusch nicht als Schuss wahrgenommen hat. In der Nachbesprechung des Kurzfilmes hätte man dies unbedingt ansprechen sollen.

Auch anhand der Obduktion (Körpertemperatur, Mageninhalt) konnte die Tatzeit nicht noch enger eingegrenzt werden, was nachvollziehbar ist. Das Zeitfenster von ca. einer halben bis zu einer ganzen Stunde ist schon sehr eng eingegrenzt.

Um 22:50 Uhr befuhr ein Velofahrer die Velo- und Fussgängerbrücke von Koblenz her nach Felsenau. Ungefähr in der Mitte der Brücke entdeckte dieser den Körper des Opfers, knieend, ohne Spannung, in sich zusammengefallen und den Kopf vornübergebeugt.

Die Brücke war nicht beleuchtet und es war entsprechend dunkel. Der Velofahrer hielt das Opfer zuerst für eine betrunkene Person und fuhr aber nur kurz weiter, kehrte dann umgehend um. Er dachte sich, dass er den Mann nicht so da liegen lassen könne, wenn dieser betrunken war. Als er aber dem Opfer näherkam, sah er, dass Blut aus dem Mund des Opfers austrat. Da der Velofahrer kein Handy besass, fuhr er sofort zurück nach Koblenz, um in einem Restaurant Hilfe anzufordern, was auch sofort geschah. Noch in derselben Nacht musste er seine Kleider der Spurensicherung übergeben, da er das Opfer berührt hatte.

Möglicher Schalldämpfer

Es wurden Fetzen von verschmortem Plastik und Kunstfasern an der Kleidung, aber auch am Geländer der Brücke gesichert. Im Kurzfilm bzw. in der nachfolgenden Fallbesprechung wird ein möglicher «Schalldämpfer» vorgestellt. Es könnte sich um ein sogenanntes KFZ-Verbandskissen (Abb. 14) gehandelt haben. Das vorgestellte Modell muss bezüglich Grösse aber nicht mit dem effektiv verwendeten Verbandskissen übereinstimmen, falls ein solches Verbandskissen effektiv zur Verwendung kam. Zumindest muss es sich um einen sehr ähnlichen Gegenstand gehandelt haben.

Abb. 15: Vorgestelltes KFZ-Verbandskissen, Screenshot Kurzfilm

Abb. 16: Sichergestellte Plastikreste und Fasern, Screenshot Kurzfilm

Inwiefern das sichergestellte Material kriminaltechnisch untersucht wurde, ist nicht klar. Hätte man die Beschaffenheit des Materials (chemisch Grundlagen) bestimmt, wäre es wohl möglich gewesen, bei Produzenten in Erfahrung zu bringen, ob dieses Material bei Verbandskissen verwendet wird. Mit diesen Informationen könnte man auch den Lieferanten des Rohmaterials finden und damit, an welche Firmen geliefert wurde. Dies ergäbe weitere Hinweise darauf, welche Gegenstände mit gleichen Materialien zusätzlich als Schalldämpfer in Frage kommen könnten. Im Kurzfilm wird explizit darauf hingewiesen, dass das KFZ-Verbandskissen nur eine Möglichkeit für die benutzte Schalldämpfung darstellt.

Ein neueres Model sei hier vorgestellt.

Abb. 17: Verbandskissen (2022) der Firma Leina-Werke

Beispiel: Die Leina-Werke haben bereits lange vor 2009 solche KFZ-Verbandskissen hergestellt. Hier das Modell aus dem Jahr 2022. Auch die Grösse 300 x 300 x 30 cm ist verfügbar, wahrscheinlich schon damals. Dies ist wichtig, für die Szenarien der Schussabgabe.

Was befand sich in einem KFZ-Verbandskissen nach DIN 13164. DIN 13164 war im Jahr 2009 schon vorgeschrieben, leichte Veränderungen gab es erst 2014 bzw. 2022. Inhalt eines KFZ-Verbandskissens DIN 13164 (Stand 2009):

1. Verbandstoffe (Hauptanteil – relevant für Fasern)
  • 1 Verbandpäckchen, klein
  • 2 Verbandpäckchen, mittel
  • 1 Verbandpäckchen, groß
  • 1 Verbandtuch (ca. 60 × 80 cm)
  • 3 Kompressen (steril, einzeln verpackt)
  • 1 Rettungsdecke (Aluminium, ca. 210 × 160 cm)

Materialien: Baumwolle, Zellstoff, Vliesstoffe, teils synthetische Fasern, grau/weiss, exakt wie beschrieben.

2. Fixier- und Abdeckmaterial
  • 2 Fixierbinden (verschiedene Breiten)
  • 1 Heftpflasterrolle
  • mehrere Pflasterstreifen
3. Persönliche Schutzausrüstung
  • 2 Einmalhandschuhe (Latex oder Nitril, weiß oder hell), gehören zwingend zum Norminhalt
4. Hilfsmittel
  • 1 Verbandsschere
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • Inhaltsverzeichnis

Auffällig ist, dass weder im Kurzfilm noch in den nachfolgenden Erklärungen darüber gesprochen wurde, ob die Schussabgabe durch das Verbandskissen kriminaltechnisch «nachtgestellt» wurde. Möglicherweise wäre man dann auch auf das Szenario 2 gekommen. Es wäre auch eine Möglichkeit zu erfahren, ob die Schussabgabe ein solches Spurenbild bei einem Verbandskissen hinterlässt und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass es sich effektiv um ein Verbandskissen gehandelt hat. Die Spurenlage Szenario 1 und 2 wäre, wie nachfolgend dargestellt, unterschiedlich.

Die Schussabgabe

1. Szenario – Kurzfilm

Im Kurzfilm wird dargestellt, wie der Täter das Verbandskissen auf der Brust in Herzhöhe aufsetzt und geben den Brustkorb drückt, dann die Waffe aufsetzt und dann abdrückt. In diesem Fall wäre davon auszugehen, dass der Täter einen Revolver benutzt haben müsste. Bei einem Revolver verbleibt die Hülse in der Trommel, was erklärt warum keine Hülse sichergestellt werden konnte. Dass ein Täter die Hülse nach der Schussabgabe mit einer automatischen Handfeuerwaffe noch sucht, einsteckt und sich erst dann entfernt, wäre aus den kriminalistischen Erfahrungen heraus wohl sehr unwahrscheinlich. Allerdings kann dies auch nicht ganz ausgeschlossen, weil sich der Täter – wie aufgezeigt – grundsätzlich einem hohen Entdeckungsrisiko aussetze. Im Ganzen wird die Vorgehensweise im Film als eher kompliziert beschrieben.

Aus der Aufzählung des Inhaltes wird klar, dass sich auch eine Alu-Rettungsdecke im Verbandskissen befunden haben muss. Das war schon 2009 entsprechend der ISO-Norm vorgeschrieben. Bei einem Aufsetzten des Kissens, wie im Kurzfilm dargestellt, ist klar davon auszugehen, dass auch charakteristische Fetzen der Rettungsdecke sichergestellt worden wären. Der Täter hätte die Alu-Rettungsdecke vorher herausnehmen müssen, da von einer solchen keine Spuren finden waren. Wären solche Überreste gefunden worden, wäre gesichert, dass ein Verbandskissen als Schalldämpfer verwendet wurde. Für den Zweck der beabsichtigen Schalldämpfung, wäre die Entnahme gerade dieser Rettungsdecke eher unlogisch. Das Hilfsmittel Schere hätte hier zwingend vorab herausgenommen werden müssen, da ein grosses Risiko bestünde, dass diese Schere den Schuss hätte stoppen oder zumindest ablenken können und keine tödlichen Verletzungen resultiert hätten.

2. Szenario – Eigene Überlegungen

Ich persönlich stelle mir ein Szenario vor, welches viel besser zur Spurenlage passen würde, falls effektiv ein solches KFZ-Verbandskissen zur Schalldämpfung benutzt wurde. Der Täter hatte die Waffe bereits im Kissen schussbereit in der Hand. Er kann so tun, als würde er etwas im Verbandskissen suchen, damit dies nicht auffällt oder unter einem Mantel bereithalten. Hat sich der Täter mit dem Opfer verabredet, würde die verborgende Hand (mit Waffe im Kissen) und im Mantel verborgen nicht besonders auffallen. Wenn er noch den Reissverschluss etwas zuzieht, sitzt das Verbandskissen fast wie ein Handschuh perfekt. Der Täter zieht nun unvermittelt das Kissen mit der Waffe darin und kann sofort abdrücken. Dazu ist es nicht notwendig, das Verbandskissen auf der Brust aufzusetzen sondern es reicht eine kurze Distanz zur Brust, welche das gleiche Spurenbild ergeben würde. Dies ist bezüglich des Tatablaufs einiges schneller. Zudem ergeben sich Vorteile daraus, die im Vergleich (Abb. 17) dargestellt sind.

Abb. 18: Vergleich Szenario 1 (aufgesetzt) und Szenario 2 (verborgen)

Damit wird klar: Für die Vermeidung von Aufmerksamkeit ist die vollständige Umhüllung günstiger und damit ist auch aufgezeigt, dass es nicht um «leiser vs. lauter» sondern um «eindeutig vs. mehrdeutig» geht. Diese Ergänzung stärkt das Szenario 2 konzeptionell deutlich, ohne zusätzliche Annahmen einzuführen.

Falls der Täter eine sehr handliche automatische Faustfeuerwaffe benutzt hatte, würde die Hülse im Kissen verbleiben. Zudem wäre erklärbar, warum keine Reste der Alu-Rettungsdecke aufzufinden waren. Der Schuss wird hier nur durch die Polsterung und die Aussenhaut des Kissens abgegeben, die Schallwahrnehmung nach den Möglichkeiten maximal verändert. Es kann also die Wahrnehmung des Geräusches als Knall eines Schusses erheblich einschränken. Darauf hätte der Kurzfilm oder Hansjörg Peyer von der Kantonspolizei Aargau deutlich hinweisen sollen.

Für beide Szenarien kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter die Plastikhandschuhe aus dem Verbandskissen trug, möglicherweise auch unter normalen Handschuhen. Wie wir von den Wetterdaten her wissen, wäre das Tragen von Handschuhen für die zum Tatzeitpunkt herrschenden Temperaturen nicht auffällig.

Nachtatverhalten des Täters

Unbekannt ist auch, wie der Täter unterwegs war. Seinen letzten Abschnitt legte der Täter mit Sicherheit ebenso zu Fuss zurück wie das Opfer.

Darüber gibt es im Kurzfilm nur den impliziten Hinweis beim Nachstellen der Tat. Hier ist der Täter zu Fuss unterwegs. Weitere Anhaltspunkte, sieht man noch vom Durchsuchen des Rucksacks nach der Tat unter der Brücke ab, gibt es nicht. Sollte das Opfer auf der Brücke auf den späteren Täter gewartet haben oder umgekehrt, kann er sich aus beiden Richtungen auf die Brücke begeben haben.

Gehen wir von einer Tat ohne vorherige Verabredung aus, war das Opfer nach dem Kurzfilm zu Fuss auf dem Rückweg Richtung Felsenau. Wäre der Täter hinter dem Opfer gelaufen, hätte er dieses einholen und überholen müssen, um sich dann umzudrehen und unvermittelt den Schuss abzugeben. Wäre der Täter dem Opfer entgegengekommen, wäre ein schnelleres Handeln möglich.

Klar ist nur, dass sich der Täter nach der Tat unter die Brücke Seite Koblenz begab, um den Rucksack zu durchsuchen. Von da aus wird der Täter eher den sichtgeschützten Fussweg gleich unter der Brücke am Ufer entlang genutzt haben, was darauf hinweisen könnte, dass er später in dieser Fluchtrichtung ein Auto bestiegen und weggefahren sein könnte. Allerdings haben wir hier das Problem, dass er eine verhältnismässig lange Strecke zu Fuss hätte zurücklegen müssen. Die Berechnungen ergeben, dass in diesem Fall ca. 750 Meter in ca. 8 Minuten zurückzulegen wären (bei zügigem Gang, bei ca. 6 km/h). Bei 8 km/h wären es dann noch ca. 6.5 Minuten gewesen.

Dann kommt es noch darauf an, wo genau das Auto parkiert war. Das Satellitenbild zeigt aber auf, dass der Täter durchaus hatte durch das Unterholz flüchten können, ohne einen bestimmten Weg zu nutzen. Die Situation – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – in der Übersicht Abb. 19.

Abb. 19: Übersicht mögliche Fluchtrouten / Standorte Fluchtfahrzeug, Google Maps

Abb. 20: Mögliche Fluchtrouten auf dem Satellitenbild eingetragen, Legende wie Abb. 18, Google Maps

Abb. 21

Abb. 21: Möglicher Parkplatz (A, Abb. 19/20) für das Fluchtfahrzeug (roter Pfeil), Google Maps

Abb. 22

Abb. 22: Blick von einer Stelle auf der Strasse, an der man den Blick hin zum Parkplatz (A, Abb. 19/20), aber auch zur Brücke hat (Einschätzung ungefährer Fussweg zur Brücke), Google Maps

Abb. 23

Abb. 23: Blick von einer Stelle auf der Strasse, an der man den Blick hin zum Parkplatz (A, Abb. 19/20), aber auch zur Brücke hat (Einschätzung ungefährer Fussweg zur Brücke). Hier Richtung Aarebrücke, Google Maps

Geht man davon aus, dass es sich mangels plausiblen Alternativen wirklich um diesen Parkplatz handelt, kann man die ungefähre Distanz und die ungefähre Zeit für das Zurücklegen der Strecke bestimmen. Anhand der Start- und Zielkoordinaten hat ChatGPT folgendes berechnet: Der Weg vom Parkplatz zur Brücke beträgt ca. 270 Meter, für die man in gemütlichem Gang ca. 4.5 – 5 Minuten braucht. Auf dieser Strecke gibt es keine Strassenbeleuchtung.

Eine Distanz, welche es durchaus möglich gemacht hat, dass er von Autofahrern beobachtet wurde. Ein Hinweis aus der Bevölkerung ergab, dass um 20:40 Uhr drei jüngere Velofahrer und ein Fussgänger beobachtet wurden. Immerhin muss daraus geschlossen werden, dass Karl Dittmann (63†) um diese Zeit noch nicht tot auf der Brücke lag. Die Polizei wäre mit Sicherheit schon kurz nach dieser Uhrzeit informiert worden. Möglich, dass es sich beim Fussgänger um Karl Dittmann (63†) handelt, welcher von diesen drei Jugendlichen mit dem Fahrrad überholt wurde. Das muss aber nicht sein, da der Zeitpunkt noch sehr früh war. Ein Zusammenhang der Jugendlichen mit der Tat, ist wohl eher auszuschliessen. Die drei Fahrräder hätten mutmasslich bei der Brücke gestanden, was wohl aufgefallen wäre. Ob sich die Jugendlichen bei der Polizei gemeldet haben, will die Staatsanwaltschaft weder dementieren noch bestätigen. Gleiches gilt für den beobachteten Mann, der zu Fuss unterwegs war.

Abb. 24

Abb. 24: Weg von einer möglichen Fluchtroute zu Parkmöglichkeit B (Abb. 19/20), Google Maps

Abb. 25

Abb. 25: Parkmöglichkeit B (Abb. 19/20) einer möglichen Fluchtroute, Google Maps

Ein eher risikoreicher Fluchtweg wäre, wenn er sich wieder auf die Brücke begeben hätte, um am Opfer vorbei auf die Seite Felsenau zu gelangen damit er dort in ein parkiertes Auto hätte steigen und wegfahren können. Aber diese Variante kann nicht ausgeschlossen werden, da sich der Täter im Ganzen sehr «risikofreudig» verhielt und dabei sehr viel Glück hatte.

Wie bereits auf Abb. 18 und 19 dargestellt, gibt es aber aufgrund der möglichen Fluchtrouten auch noch andere Möglichkeiten: Das Naturschutzgebiet Giriz. Dort gibt es einige Möglichkeiten die Tatwaffe zu versenken oder einfach wegzuwerfen, was in diesem Fall auch für das Verbandskissen gelten muss. Ob das Gebiet Giriz eingehend abgesucht wurde, ist nicht bekannt. Anhand des Kurzfilmes scheint dies aber eher unwahrscheinlich.

Suche und Verbleib der Schusswaffe, der Hülse und des Verbandskissens bleibt ohne Ergebnis.

Der Kurzfilm gibt klare Hinweise wo und wie nach der Schusswaffe gesucht wurde, falls diese gleich am Tatort in die Aare geworfen wurde. Man konzentrierte sich offensichtlich darauf, das Flussgebiet unter der Brücke, dazu einige Meter Aare aufwärts und abwärts intensiv mit Tauchern und Starkmagneten zu suchen. Im Suchgebiet wurde die Waffe nicht gefunden.

Nach dem Kurzfilm – Szenario 1 – setzt der Täter das Verbandskissen (oder ähnliches) auf und schiesst durch das Verbandskissen und wirft die Waffe möglicherweise in die Aare. Sofort stellt sich die Frage: Was macht er mit dem Verbandskissen? Der Logik entsprechen müsste er dieses ebenso in die Aare geworfen haben. In diesem Fall wäre das Verbandskissen sicher geschlossen geblieben. Beim Auftreffen auf die Aare wohl kaum sofort abgesunken.

In Szenario 2, welches ich mir überlegt habe, befindet sich die Hand und die Waffe im Verbandskissen. Der Täter gibt es Schuss ab, die Hülse bleibt im Verbandskissen, der Täter belässt die Waffe im Kissen, schliesst dieses und wirft das Verbandskissen in die Aare. Möglich aber auch, dass er das Verbandskissen mit der Waffe erst im Gebiet Giriz entsorgte.

Gehen wir aber zuerst davon aus, dass die Waffe im Verbandskissen umgehend in die Aare geworfen wurde. Hier werden nun spezifische Daten eingeführt, welches sich Anhand einer Studie im Auftrag des Kantons Aargau mit dem Namen «Gefahrenkarte Hochwasser Rhein Koblenz – Kaiseraugst» entnehmen lassen. Veröffentlicht wurde die Studie im Jahr 2010. Die Daten stammen glücklicherweise aus dem Jahr 2009, also dem Jahr der Ermordung von Karl Dittmann (63†). Aus der Studie können folgende zusammengefasste Fliessgeschwindigkeiten entnommen werden. In der Studie werden die Fliessgeschwindigkeiten nach Auftreten aufgeführt. Hier seien der tiefste, der häufigste und der höchste Wert im Überblick dargestellt (Abb. 26). Die typische Novemberströmung kann mit 5 km/h angenommen werden.

Abb. 26

Abb. 26: Fliessgeschwindigkeiten des Rheins

Nach dem Kurzfilm zu urteilen, fand die Suche in der Aare erst am Folgetag statt, wohl ab Einsetzen des Tageslichtes. Nehmen wir an, dass das Kissen mit der Waffe um ca. 22:00 Uhr in die Aare geworfen wurde, die Suche danach anderntags um 8:00 Uhr begann. Es vergingen also gut 10 Stunden. Die weiteren Berechnungen sind komplex und sollen hier nicht im Einzelnen dargestellt werden, da viele Faktoren zu berücksichtigen sind, wie zum Beispiel der Drift, welcher durch das Einfliessen der Aare in den Rhein entsteht, schon wegen der unterschiedlichen Fliessgeschwindigkeiten.

Das geschlossene Verbandskissen mit der Waffe darin, verbleibt wohl eine gewisse Zeit an der Oberfläche und wird dann in einer gewissen Tiefe weitertransportiert. Auf den Grund wird es einige Zeit nicht absinken. Daraus ergibt sich, dass das Verbandskissen in diesen 8 h bei ca. 5 km/h bereits eine Distanz von ca. 40 km zurückgelegt haben könnte, falls es sich nicht irgendwo am Ufer verhedderte, oder im Rechen des ersten Elektrizitätswerkes (ARA Bernau) nach dieser Aarebrücke aufgehalten wurde. Der Rein macht bei Waldshut/Full-Reuenthal einen markanten Bogen, was dazu führt, dass die Fliessgeschwindigkeit auf der deutschen Seite höher ist als jene schweizerseitig. Von den Druckverhältnissen her wird sich also das Verbandskissen eher auf der schweizerischen Seite bewegen, an der sich auch ein Uferweg befindet.

Grundsätzlich wird aus diesen Überlegungen klar, dass die Fliessgeschwindigkeit eine eher geringe Rolle spielt, da die Distanz – insbesondere bis zur ersten Stauwehr – relativ kurz ist. Auch deshalb, weil die Suche nach der Waffe erst rund 10 Stunden nach der Tat begann.

Abb. 27

Abb. 27: Kartenausschnitt Übersicht Rheinabschnitt Koblenz – Bernau

Die ungefähre Distanz entlang des Rheins zwischen Tatort und Bernau beträgt nur ca. 7.2 km. Das ist eine sehr brauchbare Näherung, weil beide Punkte über die offizielle Rhein-km-Stationierung referenziert sind.

Möglich ist auch – falls sich das Verbandskissen auf schweizerischer Seite dem Ufer entlang bewegte, dass dieses noch vor dem Kraftwerk in den Nebenlauf Oberi Au – Burgäuli abgelenkt wurde. Dort wäre es eher möglich, dass sich das Kissen irgendwo verheddert hätte (Abb. 28/29).

Abb. 28

Abb. 28: Einmündung Nebenfluss Gebiet Oberi Au bis Burgäuli

Abb. 29

Abb. 29: Satellitenbild zu Abb. 28, Google Maps

Abb. 30

Abb. 30: Satellitenbild Stauwehr bei Bernau, Google Maps

Aus heutiger Sicht scheint es unmöglich zu sein, das Verbandskissen noch zu finden, falls es effektiv in die Aare geworfen wurde. Ganz auszuschliessen ist es nicht, man wäre auf die Aufmerksamkeit von Spaziergängern angewiesen.

Die Kreditkarte

Der Täter durchsuchte das Opfer, nahm die Kreditkarte an sich und nahm den Rucksack mit. Der Täter begab sich an die gleiche Stelle unter der Brücke, wo auch die Fussabrücke des Opfers gefunden wurden – also auf der Seite Koblenz. Dort durchsuchte er auch den Rucksack. Was er suchte und ob er fand, was er suchte, konnte bisher nicht ermittelt werden. Im Kurzfilm sieht man nur Kleingeld herumliegen. Welche Summe das Opfer von den in Birsfelden abgehobenen CHF 80.- zu diesem Zeitpunkt noch auf sich trug, ist nicht klar. Die Geldbörse mit Geld war noch im Rucksack oder lag herum. Die Kreditkarte wurde später zufällig in der Nähe des Tatortes gefunden. Beim Durchsuchen oder im Rucksack (in der Geldbörse) konnte er keinen Hinweis auf den Code der Kreditkarte finden. Daher entschied sich der Täter später, diese wegzuwerfen.

Wir wissen aus dem Kurzfilm, dass der Täter die Kreditkarte des Opfers bereits auf der Brücke beim Durchsuchen an sich genommen haben soll. Woraus dieser Schluss gezogen wurde, wird nicht klar. Die Kreditkarte könnte sich auch in der Geldbörse befunden haben, die er erst unter der Brücke durchsuchte. Aus den Überwachungsfotos der Bank in Birsfelden wird klar, dass er die Karte zusammen mit dem Geld in der Geldbörse verstaute. Die Jacke auf den Aufnahmen war zwar geöffnet, Bewegungen der Hände an eine andere Stelle in der Jacke oder ins Hemd wurden nicht erfasst. Das Szenario, dass er auf der Brücke durchsucht wurde, muss also nicht zwingend zutreffen bzw. die Ermittler haben andere konkrete Hinweise darauf, die nicht bekannt gegeben wurden.

bekannt ist, dass die Kreditkarte im Jahr 2012 «zufällig in einiger Entfernung vom Tatort» gefunden wurde. Nicht klar dabei ist, ob diese später irgendwo angeschwemmt wurde, oder an einer Stelle gefunden wurde, die auf der Fluchtroute des Täters hätte liegen können. Da die Ermittler keine Anhaltspunkte dazu liefern, scheint ein Zusammenhang mit der Fluchtroute nicht zu bestehen. Wahrscheinlich ist aber, dass die Kreditkarte kurz nach der Tat weggeworfen wurde und nicht erst viel später, ansonsten zu vermuten wäre, dass die Wahrscheinlichkeit steigen würde, dass vom Täter später zumindest ein Versuch unternommen worden wäre, Geld abzuheben. Sicher besteht hier auch die Möglichkeit, dass sich der Täter des Risikos bewusst war, welches ein Versuch mit sich bringt, Geld an einem Automaten zu ziehen. Der Täter hätte zumindest sein Gesicht verraten oder es wären ähnliche Aufnahmen entstanden, wie wir sie von Karl Dittmann (63†) kennen.

Weitere Ermittlungsaspekte

Die Reisetätigkeit im Jahr 2009 konnte anhand seiner Kreditkarte recht umfassend geklärt werden. Sie war ungewöhnlich umfangreich. Veröffentlicht wurde nur, dass er sich dieses Leben offenbar leisten konnte. Ob er weiterhin für die Kosten seiner Frau aufkam (Wohnen, Lebenshaltung) oder seine Frau selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen musste, wurde nicht publik. Das ist auch verständlich, da es immerhin ihre Persönlichkeitsrechte berührt.

Abb. 31

Abb. 31: Reiseziele von Karl Dittmann (63†), Kapo Aargau

Das Bewegungsprofil von Karl Dittmann vor seinem Tod konnte nicht lückenlos nachvollzogen werden. Bekannt ist, dass er die Nacht vom 24./25.11.2009 in Rheinfelden (AG) übernachtete und die Nacht vom 25./26.11.2009 in Yutz (Fr). Diese Ortschaft liegt mehrere hundert Kilometer entfernt. Am 26.11.2009 musste er aber bereits wieder Richtung Schweiz gefahren sein. Wo der die Nacht vom 26./27.11.2009 verbrachte, konnte nicht ermittelt werden.

weitere Filmsequenz zeigt, wie die Ermittler in ein Hotel gehen und an der Rezeption fragen, ob die Person auf dem Bild bekannt sei. Der Rezeptionist bestätigt: «Ja, natürlich! Der war schon öfters Gast bei uns. Das letzte Mal vor ein paar Tagen. Wirklich ein sehr netter Mann, äusserst unkompliziert. In Begleitung sei er nicht gewesen». Auf die Frage des Ermittlers, ob K. D. Nachrichten bekommen oder Telefonate geführt oder erhalten habe, antwortet der Rezeptionist mit: «Nein, da war nichts». Es dürfte sich um das Hotel in Rheinfelden handeln, wo er die letzte bestätigte Nacht in der Schweiz verbrachte.

Noch am 27.11.2009, am Tag seines Todes, wurde er in einer Bank in Birselden (BL) von Überwachungskameras aufgenommen. Am Bankomaten zog er CHF 80.- und verliess die Bank um 16:35 Uhr.

Abb. 32

Abb. 32: Karl Dittmann (63†) beim Abheben von CHF 80.- an einem Bankomaten in Birsfelden (BL), grösserer Bildausschnitt, Kapo Aargau

Abb. 33

Abb. 33: Ansichten von Karl Dittmann (63†) in der Bank, Screenshot Kurzfilm

Wie das Opfer mit dem Täter in Kontakt gekommen sein könnte, ist fraglich. Die Ermittlungsbehörden spekulieren im Film über «Illegales», «Drogen», «Sex».

Ebenso wenig gibt es Hinweise über den Grund des Treffens auf der Brücke. Welchen Grund sonst sollte Karl Dittmann (63†) gehabt haben, um sich dort aufzuhalten? Dies ist eine Schlüsselfrage für die Suche nach einem Motiv.

Nachdem die Meldung bei der Polizei einging, wurde sofort eine umfangreiche Tatortsicherung mit Spurensuche eingeleitet. Selbstmord konnte zuerst nicht ausgeschlossen werden. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass in der Nacht von Freitag auf Samstag mit einer gewissen Frequentierung der Brücke zu rechnen war. Daher war das eingegangene Risiko des Täters eher ungewöhnlich hoch. Der Täter war wohl auch nicht kräftig genug, das Opfer mit seinen ca. 100 kg über die Brückenbrüstung zu heben und in den Rhein zu werfen. Damit hätte der Täter vorerst unauffällig weiterwirken können und es hätte auch der Verwischung von Spuren gedient. Dass sich der Täter in der Folge unter die Brücke begab, um den Rucksack zu durchsuchen, ist als weitere Unvorsichtigkeit zu werten. Immerhin verlängerte sich damit die Zeit in Tatortnähe. Er hätte den Rucksack einfach mitnehmen und diesen später entsorgen können. Zudem dauerte es sicher – je nach Richtung – drei bis fünf Minuten, um auf den nächsten Parkplatz oder gar zum Bahnhof zu gelangen. Von wo und wie der Täter auf die Brücke gelangte, bleibt ebenso fraglich.

Obwohl die Tat vorbereitet erscheint, wirkt das Tat- und Nachtatverhalten eher unlogisch. Kam dabei eine besondere Stresssituation auf, die zu diesem Verhalten führte? War der Täter noch unter der Brücke, als der Radfahrer die Leiche fand? Es verging immerhin noch einiges an Zeit, bis die Polizei informiert war. Genügend Zeit also, vom Tatort zu verschwinden. Da wir nicht wissen, in welchem Restaurant Alarm geschlagen wurde und wie lange es ging, bis die Polizei am Tatort erschien, können wir nicht abschätzen, wie viel Zeit dem Täter zur Flucht verblieb. In besagter Zeitspanne wurde das Opfer auch nicht von jemand anderem entdeckt.

An den Händen des Opfers befanden sich Schmauchspuren. Der Täter verwendete einen improvisierten Schalldämpfer, da man auf den Kleidern des Opfers und am Geländer der Stahlbrücke verschmorte Fasern fand. Als möglicher Gegenstand stellen die Ermittlungsbehörden ein KFZ-Verbandskissen vor. Immerhin muss man zuerst darauf kommen, einen Schalldämpfer in dieser Art zu verwenden.

Was aber auffällt: Es wurde offenbar keine Hülse am Tatort gefunden. Somit könnte man vermuten, dass es sich nicht um eine automatische Schusswaffe gehandelt haben dürfte, sondern um einen Revolver. Ein Täter sucht am Tatort – besonders in dieser konkreten Situation – mit Sicherheit nicht noch nach der Hülse, um diese mitzunehmen. Aber es bleibt zwingend zu berücksichtigen: Hielt der Täter die Hand mit der Waffe im Verbandskissen bereit und schoss auf diese Weise, muss man damit rechnen, dass die Hülse im Plastiksack verblieb und somit ebenso wenig aufgefunden werden konnte. Beide Szenarien habe ich vorgestellt.

Die Aare wurde intensiv von Tauchern und Spezialmagneten nach der Waffe abgesucht, gefunden wurde diese nicht. Auch über den Verbleib des Verbandskissens (oder ähnliches) und der Hülse ist nichts bekannt.

Abb. 34

Abb. 34: Die Suche nach der Tatwaffe in der Aare, Screenshot Kurzfilm

Immerhin muss es sich um eine handliche, gut transportierbare Handfeuerwaffe gehandelt haben.

Der Rucksack des Opfers wurde unter der Brücke aufgefunden. Er war offenbar durchsucht worden. Festgestellt werden konnte lediglich, dass die Kreditkarte bzw. Bankkarte fehlte. Ob irgend etwas anderes von Interesse für den Täter war und mitgenommen wurde, konnte nicht geklärt werden. Die Kreditkarte wurde 2012 zufällig in erheblicher Entfernung des Tatortes gefunden. Wo genau, wurde nicht veröffentlicht, wäre aber möglicherweise für den Fluchtweg von grosser Bedeutung.

Auch nicht bekannt ist, ob er für irgendein Bahnhofschliessfach einen Schlüssel hätte besitzen können. Hatte Karl Dittmann (63†) seine gesamte Habe im Auto? Auffällig auch, dass er offenbar keine weiteren Schlüssel ausser dem Autoschlüssel auf sich trug.

In jedem Fall ist klar, dass der Täter etwas gesucht haben muss, was für ihn von grösserem Interesse war als blosses Bargeld. Was es gewesen sein könnte, hat sich während der Ermittlungen nie erhellt. Niemand konnte Angaben darüber machen, was Karl Dittmann (63†) im Rucksack für gewöhnlich mitführte.

Schuhabdruck von Karl Dittmann (63†) unter der Brücke

Aus dem Kurzfilm ist bekannt, dass Schuhabdrücke des Opfers unter der Brücke gesichert werden konnten. Über weitere Fussabdrücke ist nichts bekannt. Natürlich kann das auch mit dem Gewicht des Opfers bzw. des Täters zusammenhängen. Das Gewicht des Opfers vermochte einen Abdruck zu hinterlassen, das Gewicht des mutmasslichen Täters nicht. Weiter wird aus dem Kurzfilm bekannt, dass auch die Kleidung verschmutzt war.

Es gibt aber ein sehr simples Szenario, welches erklären könnte, wie der Fussabdruck unter die Brücke kam. Vor seinem vermeidlich vereinbarten Treffen erleichterte sich das Opfer noch unter der Brücke in den Rhein. Dabei könnte ihm auch die Hose runtergerutscht sein, was die Verschmutzung erklären könnte. Dass sich der Täter mit dem Rucksack ebenfalls noch unter die Brücke begab, um den Rucksack zu durchsuchen, liegt vor allem wohl daran, dass es sich um einen perfekt vor Blicken geschützten Ort handelte.

Karl Dittmann (63†) muss also nicht unbedingt mit einer anderen Person unter der Brücke gewesen sein. Es würde auch nicht zum Tat- und Nachtatgeschehen passen. Karl Dittmann (63†) direkt unter der Brücke zu töten, wäre wohl die am meisten einleuchtende Möglichkeit gewesen. Für den Täter wäre es völlig unlogisch gewesen, sich nach einen – wie auch immer gearteten Treffen unter der Brücke – mit Karl Dittmann (63†) auf die Brücke zu begeben, um ihn erst dort zu ermorden.

Dem Kurzfilm kann dahingehend interpretiert werden, dass die Ermittler durchaus offenlassen, ob das Verweilen des Opfers unter der Brücke und die Ermordung zusammenhingen. Es scheint eher, dass angenommen wird, dass beides nichts miteinander zu tun hatte. Nach der Logik des Tatgeschehens muss von letzterem ausgegangen werden.

Logisch kann nur sein, dass Karl Dittmann (63†) ein vermeintliches Treffen auf der Brücke vereinbarte, wo es vermutlich sehr unvermittelt zum Mord kam. Aber wie konnte er ein Treffen vereinbaren? Dieses wäre nur über das Festnetz oder eine vorherige Begegnung möglich. Und was soll der Grund gewesen sein, Karl Dittmann (63†) zu töten?

Das Auto von Karl Dittmann (63†)

Der blaue Mercedes Benz 190E (Jahrgang 1992) mit dem Kennzeichen GL für Glattbach A 5762 konnte in der Nähe des Tatortes sichergestellt werden. Es schien aber vom Täter unberührt geblieben zu sein. Leider erfahren wir nicht, wo genau das Fahrzeug aufgefunden wurde. Da der Kurzfilm nicht am Originalschauplatz aufgenommen wurde, kann diesem kein Hinweis auf den möglichen Standort des Autos entnommen werden.

Abb. 35

Abb. 35: Der blaue Mercedes Benz 190E (Jahrg. 1992) von Karl Dittmann wurde in der Nähe des Tatorts gefunden, Foto: Papo Aargau

Abb. 36

Abb. 36: Blauer Mercedes Benz 190E (Jahrgang 1992), Screenshot «Aktenzeichen XY ungelöst...».

Wahrscheinlichste Möglichkeiten Seite Flesenau, Gebiet Chrützächer/Bahnhofstrasse auf Abb. 37, wo Karl Dittmann (63†) seinen Mercedes hätte parkieren können. Nach dem Kurzfilm kommt generell nur die Seite Felsenau in Frage. Explizit gibt es keine weiteren Hinweise auf den Parkplatz. Aber die Nachstellung im Kurzfilm lässt keine andere Möglichkeit zu.

Abb. 37

Abb. 37: Mögliche Gegend, wo der Mercedes Benz hätte stehen können, Google Maps

Abb. 38

Abb. 38: Satellitenbild, die Park-Möglichkeiten des Mercedes Benz können hier besser ausgenacht werden, Google Maps

Abb. 39

Abb. 39: Die Parkmöglichkeit befindet sich auf der Seite Chrützächer/Bahnhofstrasse, Google Maps

Abb. 40

Abb. 40: Links Blick auf den Fuss- und Veloübergang, am rechten Bildrand ist noch der Bahnhof Felsenau in Richtung Felsenau-Dorf zu erkennen. Dazu das Gasthaus Bahnhof, welches ebenfalls Parkmöglichkeiten bietet (damals!). Heute gibt es den Parkplatz nicht mehr, es soll sich um eine Asylunterkunft handeln, Google Maps

Von diesem vermuteten Parkplatz aus sind es ca. 213 Meter, bei einer Zeit in gemütlichem Gang von ca. 3.5 – 4 Minuten, bei normalem Gang 3 – 3.5 Minuten. Diese Distanz wäre auch für den Täter kürzer, um zum Tatort zu gelangen und somit ist nicht auszuschliessen, dass ein mutmassliches Fluchtauto auf dieser Seite geparkt hätte.

Wäre die Verabredung mit dem Opfer sehr gut zeitlich abgestimmt gewesen, wäre sogar eine Flucht mit dem Zug ab Bahnhof Koblenz bzw. Felsenau denkbar. Es handelt sich aber um das schwächste Szenario für die Fluchtroute.

Die Strassenkarte mit Markierungen

Im Auto von Karl Dittmann (63†) befand sich u.a. eine handelsübliche Strassenkarte mit Markierungen. Diese sind grundsätzlich auf das Strassennetz ausgerichtet und sind daher oft etwas ungenau, was die Lokalisierung der Einträge erschwert. Karl Dittmann (63†) machte die Markierungen offenbar mit Bleistift. Auf dem offiziellen Pressefoto des Kartenausschnittes sind einige Stellen marken, welche für Karl Dittmann (63†) offensichtlich von besonderem Interesse zu sein schienen. Die Bedeutung der Markierungen konnte bis heute nicht geklärt werden.

Abb. 41

Abb. 41: Originalstrassenkarte mit den Markierungen in der Nachbesprechung des Kurzfilms vorgestellt. Screenshot Kurzfilm

Abb. 42

Abb. 42: Die Markierungen in der Übersicht ab Original-Strassenkarte von Karl Dittmann (63†), Kapo Aargau

Markierungen wie im Kurzfilm vorgestellt:

  • «Markierung Umiken bei Brugg»
  • «Markierung in Waldshut»
  • «Markierung in Lienheim»
  • «Markierung in Ellikon»
  • «Strassenmarkierung: Sulz – Rheinsulz»
  • «Strassenmarkierungen: Fisibach – Kaiserstuhl»

Es gibt demnach zwei Punktmarkierungen, von denen eine mutmasslich den Tatort betrifft (Abb. 42). Das wird zwar im Kurzfilm bestätigt, in der Nachbesprechung des Kurzfilmes wird aber nur von «Waldshut» gesprochen. Dies ist sichtbar falsch. Die Markierung ist deutlich auf der schweizerischen Seite. Dies ist eventuell der Nervosität von Hansjörg Peyer von der Kantonspolizei Aargau zuzuschreiben, welche doch sehr auffällig war. Daher ist die Karte nicht ohne Bedeutung. Er muss sich also jeweils an den Orten aufgehalten haben.

Abb. 43

Abb. 43: Tatort/Fundort des Opfers («X» im Kreis). Diese Stelle war auf der Karte markiert.

Die Tatsache, dass es sich bei der Markierung mit höchster Wahrscheinlichkeit um den Tatort handelt und eine Verabredung vermutet werden kann, wird auch die Markierung bei Umiken interessant. Hat er sich dort bereits mit jemandem getroffen oder hatte er es noch vor? Beides scheint mangels Rückmeldungen unwahrscheinlich. Möglich, dass er sich dort in der Nacht vor dem Tod aufhielt, da bisher nicht ermittelt werden konnte, wo er sich in der Nacht auf den 27.11.2009 aufgehalten hatte. Allerdings wäre dies aufgrund der Wetterdaten eine nicht sehr angenehme Nacht gewesen, denn im Kurzfilm wurde keine im Auto befindliche Decke erwähnt und auch nicht eingeblendet.

Das er zwischendurch Nächte auf Parkplätzen verbracht haben könnte und dazu abgelegenere Abstellmöglichkeiten für das Auto nutzte, könnte sicher ein Grund für Markierungen gewesen sein und kann nicht ausgeschlossen werden. Allerdings wäre anzunehmen, dass er sich irgendwann zumindest eine Art Picknickdecke besorgt hätte. Ein übliches Modell, welches er überall hätte kauften können. Heute haben solche Decken meistens eine wasserabweisende Seite (unbequem als Schlafdecke), was für damals noch nicht gegolten haben muss. Aber es wurde keine solche Decke vorgestellt. Gleiches gilt auch für Pflegeprodukte, insbesondere für Zahnreinigung.

hat er in diesen Ortschaften auch nur Restaurants oder Hotels gefunden, die seinen Geschmack trafen bzw. seinem Preis-/Leistungsverhältnis entsprachen.

Abb. 44

Abb. 44: Bleistift markierte Stelle bei Umikon. Möglicherweise Umgebung Abwasserreinigung bzw. Region Schache?

Abb. 45

Abb. 45: Umikon mit Kläranlage, Satellitenbild Google Maps

Weiter geben auch die unterstrichenen Ortschaften keine schlüssigen Indizien für ein begründbares Bewegungsprofil. Nirgends lassen Kreditkartenbuchungen auf mögliche Übernachtungen oder Einkäufe schliessen. Damit ist auch bei den unterzeichneten Ortschaften völlig unklar, warum er diese in der Karte markierte.

Abb. 46

Abb. 46: unterstrichene Ortschaft Ellikon

Abb. 47

Abb. 47: Ortschaft Ellikon, Google Maps, Satellitenbild Google Maps

Da es auf schweizerischem, wie auch auf deutschem Boden ein Reckingen gibt, ist nicht ganz klar, welche Ortschaft gemeint ist.

Abb. 48

Abb. 48: Unterstrichene Ortschaft Reckingen

Abb. 49

Abb. 49: Ortschaft Reckingen (AG) und Reckingen (D), Satellitenbild Google Maps

Abb. 50 zeigt die Ortschaft Lienheim (D). Auffällig ist, dass hier nicht nur die Ortschaft unterstrichen ist, sondern zusätzlich ein Eintrag, welcher wie ein «H» aussieht. Im Kurzfilm wird dies als Buchstabe gedeutet, welcher zu einem Vor- oder Nachnamen gehörten könnte.

Abb. 50

Abb. 50: unterstrichene Ortschaft Lienheim auf der deutschen Seite des Rheins, auffälliger Eintrag «H»

Sieht man sich aber auf einer Karte die Gegend genau an, könnte es sich auch um die Markierung von Strassen handeln. Dazu habe ich zwei Möglichkeiten ausgemacht. Sollte Karl Dittmann (63†) sich dort ebenso regelmässig aufgehalten haben, könnte es sich vielleicht auch um mögliche Plätze handeln, wo er hätte im Auto übernachten können. Dabei würde ich die Gegend Kalkofen favorisieren. Leider gibt es auch von hier bei Google Maps keine Bilder. Das Luftbild vermittelt aber einen guten Eindruck der Gegend.

Abb. 51

Abb. 51: Unterstrichene Ortschaft Lienheim, Satellitenbild Google Maps

Abb. 52: Markierung Sulz mit Strecke Rheinsulz – (Bütz) – Sulz (AG)

Abb. 53

Abb. 53: Markierung Sulz mit Strecke Rheinsulz – (Bütz) – Sulz (AG), Satelitenbild Google Maps

Abb. 54: Markierung Ortschaft Kaiserstuhl (AG bzw. D) mit Strecke (Zollbrücke) – Kaiserstuhl – Fisibach. Die Markierung geht deutlich bis auf die deutsche Seite des Rheins.

Abb. 55

Abb. 55: Markierung Ortschaft Kaiserstuhl (AG bzw. D) mit Strecke (Zollbrücke), Rheinbrücke Kaiserstuhl bis Fisibach., Satelitenbild Google Maps

Weitere Gegenstände im Auto

Im Mercedes Benz wurden auf dem Beifahrersitz weitere Gegenstände sichergestellt. Dies deutet auch mit einer gewissen Sicherheit darauf hin, dass er allein unterwegs war.

Neben der behandelten Strassenkarte war ein angebrochenes Brötchen auf der Tüte ebenfalls dabei. Zudem eine leere Dose Ice Tea.

Abb. 56

Abb. 56: Angebrochenes Brötchen mit Verpackung, eine Strassenkarte geöffnet (oben links) und eine geschlossen (Mitte), Ice Tea-Dose (rechts), Screenshot Kurzfilm

Abb. 57

Abb. 57: Ice Tea-Dose in der Nahaufnahme, Screenshot Kurzfilm

Abb. 58

Abb. 58: Strassenkarte Marke Marco Polo «Spanische Atlantikküste», Screenshot Kurzfilm

Weitere Gegenstände sind auf dem Screenshot erkennbar, aber aufgrund der Bildqualität nicht zu identifizieren. Zum Beispiel Abb. 59: Weiteres Kartenmaterial, Bücher?

Abb. 59

Abb. 59: Detailaufnahme weitere Gegenstände im Auto, Screenshot Kurzfilm

Rechtsmedizin

Die gerichtsmedizinischen Untersuchungen wurden in Bern durchgeführt. Wie erwähnt, wurde festgestellt, dass Karl Dittmann (63†) aus nächster Nähe mit einem Schuss ins Herz getötet wurde. Schmauch- und Faserspuren wurden gesichert, was diese Annahme untermauert.

Das Herz liegt gut geschützt mehrheitlich hinter dem Brustbein, dahinter die Wirkbelsäule. Die Gerichtsmediziner geben im Kurzfilm bekannt, dass das Projektil den Körper durchschlug, also im Rücken wieder austrat. Offensichtlich konnte das Projektil nicht aufgefunden werden, da nichts über ein mögliches Kaliber der Waffe veröffentlicht wurde. Auch möglich ist, dass das Projektil derart verformt bzw. splitterte, dass eine Bestimmung nicht möglich war.

Abb. 60

Abb. 60: Ansicht des Herzens unter dem Brustbein liegend, Bild: www.ratgeber-herzinsuffizienz.de

Das Opfer soll laut des Velofahrers, der ihn auffand, aus dem Mund geblutet haben. Dies deutet daraufhin, dass Karl Dittmann (63†) nach der Schussabgabe noch lebte. Rechtsmedizinisch sind wenige Sekunden bis wenige Minuten zu vermuten. Dies ist möglich durch unkontrolliertes Weiterschlagen des Herzes mit gleichzeig stark abfallendem Blutdruck. ie Folge wäre ein Einsetzen der Atmung, oder ein reflexartiges Verhalten der Atmung (Husten, Röcheln). Dies ist medizinisch sehr gut belegt und spricht zumindest für ein kurzes Weiterleben nach der Schussabgabe. Auch die Rechtsmediziner gehen davon aus, dass das Opfer noch mindestens 1 – 2 Minuten lebte. Allerdings erwähnen diese nicht, dass das Projektil Teile der Lunge verletzt haben muss. Von der Körperposition her muss davon ausgegangen werden, ansonsten kein Blut aus dem Mund austreten könnte.

Die Fingernägel seien zu kurz gewesen, um allfällige Hautreste des Täters durch Abwehrreaktionen zu finden. Am Handrücken gibt es Abschürfungen. Nach den Filmaufnahmen müsste es die rechte Hand sein. Vermutet wird von den Gerichtsmedizinern, dass diese beim Zusammensacken entstanden sein könnten. Wir wissen nicht, wie erheblich die Abschürfungen waren. Dass diese beim Zusammensacken entstanden sein sollen, scheint mir persönlich etwas befremdlich. Vielmehr wäre es möglich, dass er auf dem Hin- oder Rückweg unter der Brücke irgendwo gestolpert und (teilweise) hingefallen sein könnte und sich dabei verletzte. Darin könnte auch ein weiterer Grund bestehen, warum die Kleider bzw. die Hose verschmutzt waren.

Zudem ist nichts darüber bekannt, wann Karl Dittmann (63†) zuletzt Nahrung zu sich nahm. Im Auto lag offenbar – wie im Film zu sehen – ein angebrochenes Brötchen und eine Aludose Ice Tea. Es geht aber eher darum, ob noch andere Nahrungsrückstände festgestellt werden konnten. Aufgrund dieser Feststellung, könnte auch eine ungefähre Zeit bis zum Tod festgestellt werden. Dann ergäbe sich daraus ein Radius, welcher Hinweise darauf liefern könnte, wo das Opfer zuletzt gegessen haben könnte und insbesondere darauf, wo der Mercedes noch aufgefallen sein könnte. Natürlich liefert eine solche Abklärung viele mögliche Aufenthaltsorte. Aber: Nicht alle sind logisch und stufen sich von der Wahrscheinlichkeit her ab. Diesen Aufwand muss man bei der Aufklärung eines Tötungsdeliktes leisten.

Das Opfer selbst wurde durchsucht auf der Brücke durchsucht. Fremd-DNA-konnten nicht festgestellt werden bzw. es wurde nichts bekannt gegeben. Was schon eher erstaunt: Auch am und im Rucksack gab es offenbar keine verwertbaren Fremd-DNA-Spuren. Auch Fremdfasern – zum Beispiel von Handschuhen – blieben mutmasslich nicht zurück.

Die Ermittlungsbehörden sind auch der Meinung, dass die neuen Regelungen bezüglich DNA-Phänotypisierung (neues Gesetz 2023) keine weiteren Erkenntnisse bringen können, da bei der Beweislage nicht hilfreich. Es würden nur noch Indizien liefern könnten. Auch diese Aussage ist erstaunlich, kann man dies doch erst einschätzen, wenn die Resultate neuster Analysetechniken vorliegen. Diese Aussagen zum heutigen Stand (Nov. 2024) stammen von Adrian Schuler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft und lassen zumindest mich etwas ratlos zurück.

Die Suche nach Motiven

Mit den bisher erlangten Erkenntnissen wurde klar, dass es sich um eine vorbereitete Tat gehandelt haben muss. Die Tat war aber unter sehr risikoreichen Bedingungen für eine Beobachtung durch Dritte durchgeführt worden. Die Ermittlungen ergaben bisher keinerlei Motiv für die Tötung an Karl Dittmann (63†). Wiederum muss vorab deutlich gemacht werden, dass die Unschuldsvermutung zu gelten hat. Bei den nachfolgenden Überlegungen handelt es sich lediglich um Hypothesen!

Täter aus dem Kreis Homosexueller

Zumindest ein Hinweis aus der Bevölkerung sprach von der Möglichkeit, dass es sich bei den Markierungen auf der Strassenkarte um Treffpunkte für Homosexuelle handeln könnte. Dies nicht zuletzt wegen der sichergestellten Fussabdrücke unter der Brücke. Ungewöhnlich ist so ein Hinweis für Ermittlungsbehörden nicht. Eine nachträgliche Sexualisierung, wenn das Opfer allleinstehend, männlich und nachts allein unterwegs ist, liegt nahe. Objektive Belege dafür gibt es nicht, sondern es handelt sich wohl eher um ein Narrativ, gepaart mit Assoziationen.

Der Ort unter der Brücke eignet sich zudem äusserst schlecht als Treffpunkt für Männer, die spontan Sex suchen. Rückzugsmöglichkeiten gibt es dort keine, eher wäre es möglich bei sexuellen Handlungen überrascht zu werden. Somit ist mit Blick auf Anonymität, Vorwarnzeit und Rückzugsmöglichkeit der Ort als denkbar ungünstig einzustufen. Was für die nähere Umgebung nicht gelten würde. Die Fussabdrücke waren aber «unter der Brücke». Eine Spur, die irgendwo ins Unterholz hätte verfolgt werden können, gab es mutmasslich nicht. Dies wäre aber zu erwarten gewesen. Dies betrifft nicht nur effektive Fussspuren, sondern auch heruntergetretenes Gras und abgebrochene Zweige.

Zudem unlogisch wäre, wenn eine Person Karl Dittmann (63†) nicht gleich unter der Brücke getötet hätte. Hier wäre das Opfer wohl am wenigsten auf eine solche Tat gefasst gewesen. Auch hätte das Opfer hier leichter in den Rhein verbracht werden können, um Spuren zu verwischen und das Auffinden zu verzögern. Sollte ein solches Treffen noch vor der Ermordung stattgefunden haben, wird es nichts mit der Tat zu tun gehabt haben, was auch der Kurzfilm impliziert.

Auch keine der Markierungen weist nur annähernd auf solche Homosexuellen-Treffpunkte hin. Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte dürfte verdeutlichen, dass ein solcher Mord unter Homosexuellen äusserst aussergewöhnlich wäre. Vielleicht hätten sich sogar Sexarbeiter bei der Polizei gemeldet – sei es auch Jahre später – die mit Karl Dittmann (63†) in Kontakt standen, was nicht nur den Tattag betreffen müsste. Die Ermittler gingen dem Hinweis der Vollständigkeit halber nach und konnten nicht den geringsten Anhaltspunkt in diese Richtung ergaben.

Schleppertreffpunkt

Ebenso aus der Bevölkerung stammt der Hinweis, dass es sich um einen Schleppertreffpunkt bzw. Umschlagplatz handeln könnte. Ob die Person, die eine solche Meldung machte, überhaupt je solche verdächtigen Beobachtungen machte, ist nicht bekannt. Ich persönlich kann mir fast keinen ungeeigneteren Treffpunkt vorstellen. Hier wären wohl die Parkplätze vor und nach der Brücke sehr viel idealer gewesen, wenn auch gut sichtbar. Weitere und viel unauffälligere Treffpunkte würden nicht in der Umgebung geradezu anbieten. Wiederum wäre hier ein erhöhtes Kontaktaufkommen Voraussetzung., was nicht zur Persönlichkeit von Karl Dittmann (63†) gepasst hätte. Dieses Szenario scheint also schwach zu sein, wurde von den Ermittlern ohne Ergebnisse geprüft.

Drogenschmuggel

Es fällt ins Auge, dass sich Karl Dittmann (63†) gehäuft in den Niederlanden um Amsterdam aufhielt, aber auch ebenso im Raum Konstanz. Ist er vielleicht irgendwo mit Personen zusammengekommen, denen er als idealer Drogenschmuggler ins Auge fiel weil er von seinen Reisen und seiner Art zu leben erzählte. Immerhin wäre er kein typischer Drogenschieber gewesen. Auch hier lässt das Narrativ mit gewissen Assoziationen grüssen, da man Amsterdam wohl schnell mit Drogenschmuggel in Verbindung bringt. Das Risiko in Kontrollen zu geraten, wäre immerhin eher gering. Kaum vorstellbar, dass das Auto und seine Kleidung nicht auf allfällige Spuren von Drogen untersucht wurden. Weiter hätten sich auch eine Abstimmung mit Lieferanten und Empfängern ergeben müssen. Immerhin wäre das Motiv möglich, dass der Täter nur das Adressen- und Telefonnotizbuch an sich bringen wollte, um zu verhindern, dass die Möglichkeit bestand, dass Karl Dittmann (63†) die Drogenschieber an die Polizei hätte verraten können oder er hat irgendjemanden mit seinem Wissen erpresst. Auch dieses Szenario ist äusserst schwach. Anhaltspunkte gibt es keine.

Persönliches Umfeld

Es ist eine kriminologische Tatsache, dass bei Morden auch immer das familiäre Umfeld überprüft werden muss. Da sich aber daraus keine veröffentlichten Ergebnisse ergaben, darf sicher gefragt werden, wie intensiv dieses familiäre Umfeld überprüft wurde. Dies nicht nur bezüglich Verhalten vor der Tat, sondern insbesondere im Nachtatverhalten.

Ob auf den Namen Karl Dittmann (63†) auch Lebensversicherungspolicen liefen, ist nicht bekannt. Wie gross sein «Vermögen» wirklich war, welches ihm diesen Lebensstil erlaubte, ebenso wendig. Ein Lebensereignis müsste aber nach dem Austritt aus der Firma für das völlige Umkrempeln in seinem Leben geführt haben. ielleicht hatte er eine grössere Austrittsleistung erhalten. Dies muss eine Kränkung für die Ehefrau bedeutet haben, da er fortan offensichtlich das Leben ohne Familie geniessen wollte. Nach dem Kurzfilm zu schliessen, zeigte sich die Ehefrau erschüttert und trauernd. Der letzte Kontakt soll schon längere Zeit zurückgelegen haben. Offenbar ergaben sich aus der Überprüfung der Festnetzdaten – auch der Söhne – keine Auffälligkeiten. Auf alle Fälle gehe ich davon aus, dass die Überprüfung der Daten vor, aber auch für eine bestimmte Zeit nach der Tat, durchgeführte.

Gleiches muss für sämtliche Konten und Kontobewegungen der Ehefrau und der Söhne gelten. Dabei sind insbesondere die finanziellen Verhältnisse zu überprüfen.

Das Verhalten der Ehefrau aber vielleicht auch den Söhnen, nicht gefallen haben könnte, wie Karl Dittmann (63†) mit seinem Geld umging oder wie er lebte, könnte ein mögliches Motiv liefern. Ein Tötungsdelikt oder ein Auftragsmord aus dem Kreis der Familie wäre durchaus vorstellbar, falls diese Personen als Erben erheblich profitieren könnten. Die Lebensumstände von Karl Dittmann (63†) würden dies sogar begünstigen. Ein Mord am und um den ehemaligen Wohnort, wäre möglicherweise zu sehr aufgefallen. Zudem wäre für die Planung des Mordes bzw. den Auftrag dazu in den Jahren 2000 – 2009 genügend Zeit vorhanden gewesen.

Person, die ihm Geld schuldete

Durchaus vorstellbar wäre, dass Karl Dittmann (63†) entsprechend seiner Möglichkeiten, Geld ausgeliehen hatte – es muss nicht unbedingt viel gewesen sein, nur so viel, dass er auf die Rückgabe drängte und die Person aber nicht in der Lage war, das Geld zurückzubezahlen, ihm aber versprach, ihm das Geld, oder einen ersten Teil davon, auf der Brücke zu übergeben. Es ist eine sehr schwache Hypothese, da sich eine entsprechende Abhebung auf seinem Konto wohl gezeigt hätte, um einen Verdacht in diese Richtung zu erhärten. Zudem würde sich die Kommunikation eher schwierig gestalten und würde mit seinem Lebensstil als Einzelgänger nicht zusammengehen.

Zufallstat

Natürlich kann man darüber spekulieren, ob ein Täter in Frage kommen könnte, der aus reiner Mordlust handelte. Der Täter war in einem psychischen Ausnahmezustand, vielleicht durch Alkohol oder Drogen enthemmt und auch sonst keine empathische Persönlichkeit. Eine Person kann sehr nahe an eine Person herantreten, ohne dass sich die Personen kennen müssten. Karl Dittmann (63†) als Zufallsopfer, welches nur zur falschen Zeit am falschen Ort war. Betrachtet man das Tat- und Nachtatverhalten isoliert, könnte eine solche Hypothese aufgehen.

Es bleibt aber die Frage, was suchte dann Karl Dittmann (63†) um diese Zeit auf dieser Brücke? Eine Hypothese muss in sich immer schlüssig wirken, um als Szenario in Frage zu kommen. Diesem Anspruch wird auch diese Hypothese nicht gerecht.

Besonders bei der Zufallstat, muss daher kein nachvollziehbar logisches Motiv bestehen, was die Klärung umso schwieriger macht. Allerdings wäre mit weiteren Taten eines solchen Täters zu rechnen gewesen, ausser, das Morden hat ihm nicht die Befriedigung gegeben, die er gesucht hatte. Zudem gab es zu viele Stressoren, die ihn vielleicht von künftigen Taten abhielten.

Interessant an dieser These ist, dass der Täter auffällig wenig bedacht war, nicht aufzufallen. Er ging ein grosses Risiko ein, aufzufallen bzw. beobachtet zu werden. Forensisch-psychologisch würde das Verbergen der Tat für den Täter nicht eine primäre Rolle spielen. Viele Täter, die aus reiner Mordlust handeln, werden gefasst.

Eine Tat im «Verfolgungswahn» ist die schwächste Hypothese und am ehesten auszuschliessen, da eine solche Person an diesem Abend bzw. in dieser Nacht bestimmt an anderen Orten aufgefallen wäre. Es ist kein Zustand, der mal kurz auftritt und sofort wieder verschwindet. Bei solchen Taten kommen selten Handfeuerwaffen zum Einsatz, eher wäre mehrfach mit einem Messer auf ihn eingestochen worden. Ein «Overkill» im Wahn. Im Ganzen war die Tat auch vorbereitet, was gegen einen solchen Täter spricht.

Fazit Motivlage

Wie zu erkennen ist, muss es für die Ermittlungsbehörden im konkreten Fall schwer gewesen sein, irgendein vernünftiges Tatmotiv mit entsprechenden Verdächtigen zu finden. Nach allen Abklärungen gelang dies offensichtlich nicht. Dass es ein Motiv geben muss, ist jedoch klar, selbst bei einer Zufallstat, bei der das Motiv in der Persönlichkeit des Täters zu suchen ist.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Person, welche das Treffen vereinbarte, nicht die Person gewesen sein muss, welche den Mord ausführte. Anzunehmen ist auch, dass der Treffpunkt vom Täter bestimmt wurde und dies kann schon einige Zeit vor der Tat geschehen sein. Aber sich im November, unter Berücksichtigung der Temperaturverhältnisse, draussen zu verabreden ist schon sonderbar. In der Nähe war das Gasthaus Bahnhof zu dieser Zeit noch geöffnet. Warum sich nicht dort verabreden? Das Signalement des möglichen Mörders hätte durch andere Gäste angegeben werden können. Ein Risiko, welches der Täter kaum eingehen wollte. Das hat aber offenbar nicht dazu geführt, dass sich Karl Dittmann (63†) bedroht fühlte. Er muss zu jedem Zeitpunkt völlig arglos gewesen sein.

Stand der Ermittlungen

Auch hier fällt der Satz «aus ermittlungstechnischen Gründen werden keine weiteren Angaben gemacht». Dabei fehlen offensichtlich Überlegungen, was ermittlungstechnisch überhaupt wichtig ist. Viel scheint die Staatsanwaltschaft nicht zu wissen. Natürlich ist bei Täterwissen Zurückhaltung geboten. Oft kann nur noch ein Geständnis des Täters eine gerichtsfeste Anklage stützen oder eine Indizienkette, die keine anderen plausiblen Szenarien offenlässt. Dabei spielen Fakten, die nur der Täter wissen kann, eine zentrale Rolle.

Unter Berücksichtigung aller Überlegungen, bleibt aber vieles unerklärt, was das Bild der letzten Stunden im Leben von Karl Dittmann (63†) erhellen und vielleicht dazu beitragen könnten doch noch Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten, wenn sich diese auf weitere spezifische Orte beziehen. Oft liegt das Problem auch darin, dass Zeugen bzw. Hinweisgeber den Wert der Information unterschätzen oder diesen gar nicht mit dem Ereignis verbinden können. Auch aus diesem Grund ist eine zu grosse Zurückhaltung bei der Bekanntgabe von Informationen unter dem Schleiermantel der «ermittlungstechnischen Gründe» hinderlich.

Verjährung

Im Jahr 2039, konkret am 27. November, also dreissig Jahre nach der Tat, verjährt dieser Mordfall. Alle Indizien deuten darauf hin. Welche Anklage schlussendlich erhoben wird, hängt immer von der Täterbefragung und den Ermittlungsergebnissen ab. Hier dürfte aber kaum in Frage stehen, dass es innert der Verjährungsfrist – falls sich ein Tatverdacht gerichtsfest manifestieren liesse – zu einer Mordanklage kommen würde.

Zeugenaufruf und Belohnung

Hinweise nimmt das Polizeikommando Aargau entgegen: Telefon 062 835 81 81 (oder Notruf 117) sowie jede Polizeidienststelle. Auf Wunsch werden Informationen vertraulich behandelt.

Die ausgesetzte Belohnung von CHF 20‘000.- für Hinweise, die zur Klärung des Falls führen könnten, ist immer noch ausgeschrieben.

Quellen:

  • Kantonspolizei/Staatsanwaltschaft Aargau: Medienmitteilung vom 18.02.2010, insb. Bildmaterial
  • Aargauer Zeitung: Berichte 26.11.2019, 17:13 Uhr und 27.11.2024, 05:00 Uhr
  • «Aktenzeichen XY ungelöst...» vom 09.06.2010: Teil Karl Dittmann (2. Teil)
  • Tele M1: Beitrag vom 7. Dezember 2010
  • Kanton Aargau: Studie Hochwasserschutz Kanton AG 2010, Daten 2009
  • Google Maps: diverse Satellitenbilder und Routen-Bilder
  • www.ratgeber-herzinsuffizienz.de: Bild Herz
  • Kartenausschnitte: geo.admin.ch

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